Betrug EBay - verursacht Strafanzeige Kosten?

Hallo,

ich habe kürzlich einen Artikel erworben. In der Beschreibung stand „gerade mal sechs Monate alt“. Der Verkäufer versendet in Originalverpackung, auf welcher noch der alte Adressaufkleber klebt. Aus diesem geht hervor, dass er den Artikel bereits am 14.09.2009 gesandt bekommen hat! In meinen Augen liegt hier eindeutig Betrug vor, denn die Altersangabe war nicht wahrheitsgemäß. Verkäufer schreibt nun, der Artikel war nur 6 Monate in Betrieb. Dies geht jedoch aus dem obigen Satz nicht hervor, der so 1:1 in der Auktion steht.
Das Alter wurde falsch angegeben, um einen höheren Preis zu erzielen, vermute ich. Aufgrund des tatsächlichen Alters weist der Artikel auch dementsprechende Gebrauchsspuren auf und ich wäre nicht bereit gewesen, diesen Preis zu bezahlen, hätte ich davon gewusst. Der Verkäufer verweigert nun jegliche Einigung und beleidigt mich ständig. Da weder Paypal noch EBay das zu interessieren scheint und ich nun ein Gutachten vorlegen soll, überlege ich, Anzeige zu erstatten. Der eindeutige Beweis liegt mir ja vor, aber ich habe keine Rechtschutzversicherung und habe nun Angst, dass hohe Kosten auf mich zukommen. Dann kann ich auch ein Gutachten erstellen lassen, wobei der Verdienstausfall und die Kosten bereits den Wert übersteigen würden und ich hierfür nur wenige Tage Zeit habe.
Kann mir jemand sagen, welche Kosten resultierend aus einer Anzeige auf mich zukommen können? Die Anzeige selbst kostet ja nichts, aber was passiert danach? Solchen Menschen gehört das Handwerk gelegt und andere Käufer sollten geschützt werden. EBay interessiert das wohl nicht, aber ich möchte auch nicht die Kosten eines Strafverfahrens tragen, obwohl ich den Betrug 100% nachweisen kann. Kann mir jemand helfen?

Hallo Eisnic,

obwohl ich den Betrug 100% nachweisen kann

da wäre ich mir nicht so sicher. So wie es aussieht könnte man zwar nachweisen dass der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat, aber das alleine reicht nicht zwingend für einen Betrugsvorwurf aus.

Laut § 263 StGB (Abs.1) wäre es erst dann Betrug, wenn der Verkäufer die falschen Angaben gemacht hätte um dadurch einen höheren Preis zu erzielen.

§ 263 StGB (Abs.1)

Wer in der Absicht , sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sollte der Verkäufer aber glaubhaft vorbringen können dass er sich nur geirrt hat, dann wäre dies (meiner Meinung nach) wohl keine Absicht, und somit auch kein Betrug. Der Verkäufer könnte z.B. darlegen dass er mit der Beschreibung „gerade mal sechs Monate alt“ ausdrücken wollte dass der Artikel nur „6 Monate in Betrieb“ war.

Dies wäre zwar meiner Meinung nach eine falsche Darstellung, trotzdem könnte man dem Verkäufer nicht zwingend unterstellen dass er dadurch einen höheren Preis erzielen wollte. Theoretisch könnte der Verkäufer lediglich dem Irrtum unterlegen sein dass „6 Monate in Betrieb“ gleichzusetzen sei mit „6 Monate alt“.

Im Zweifelsfall müsste dem Verkäufer also nachgewiesen werden dass er diese beiden Beschreibungen nicht gleichgesetzt hätte, sondern ganz bewusst in der Absicht zu täuschen den falschen Begriff verwendet hat. Und ob man das „100% nachweisen kann“ würde ich zumindest in Frage stellen.

Gruß
Horst

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. M.E. wurde das Alter absichtlich so angegeben, um einen höheren Preis zu erzielen. Ein Artikel, der nämlich nur sechs Monate alt ist, könnte die beschriebenen Gebrauchsspuren, tatsächlich vorweisen. Da das Alter jedoch um einiges höher ist, sind natürlich weitaus mehr Gebrauchsspuren vorhanden, als vom Verkäufer angegeben. Somit stelle ich die jetzt getroffene Aussage, es sei nur 6 Monate in Betrieb gewesen, ebenfalls sehr in Frage. Die Gebrauchsspuren sprechen in dem Fall für sich. Ich besitze diesen Artikel bereits in einer anderen Grösse. Diesen habe ich nun seit 5 Jahren in Betrieb und im Gegensatz zu dem dazu erworbenen Artikel sieht meiner aus wie neu :o(
Es ist sehr ungerecht, dass man gegen solche Menschen nicht vorgehen kann. 3 Versuche zur Einigung hat er mit Beleidigungen quittiert und verkauft fröhlich weiter, um die nächsten gutgläubigen Käufer über den Tisch zu ziehen. Der Käuferschutz ist hier wieder mal eine Farce. Ich muss mehr Kosten als Kaufpreis hierfür aufbringen. Das nicht mal eine Strafanzeige gegen einen solchen Menschen Gerechtigkeit nach sich zieht, finde ich erschreckend.
Dies waren für mich definitiv die letzten Transaktionen via Ebay oder Paypal…

Hallo !

Zur Strafanzeige und dem Betrugsverdacht hast Du ja schon etwas gehört,was ich auch für zutreffend halte.

Konnte man denn laut Beschreibung des Modells und Typs davon ausgehen es sei erst 6 Monate alt ?
Wird dieses Modell tatsächlich seit mind. 2 Jahren unverändert so angeboten ? Kann man dieses Modell auch noch heute als Neugerät kaufen?
Bei der Schnelllebigkeit der Produkte ist der Wechsel der Modelle meist eher(aber ich nehme nur an,es sei ein Handy,Kamera oder ähnl.)

Wenn das nämlich nicht der Fall wäre,dann wäre m.E. die Auslobung „6 Monate alt“ ja falsch.

Und über die Reklamation bei Paypal/ebay „Ware entspricht nicht der Beschreibung“ soll nichts gehen ?
Das ist doch eine Tatsche , 6 Monate alt ist nicht gleichbedeutend mit 2 Jahre alt,davon 6 Monate Gebrauch und Rest in der Schublade gelegen.

MfG
duck313

Hallo,

es handelt sich bei dem Artikel um ein Aquarium, welches heute noch genauso im Handel neu zu erwerben ist.
Der Verkäufer gab an „gerade mal sechs Monate alt“. Den Käuferschutz bei Paypal hat er eingereicht, nachdem ich einen Teil des Preises über Paypal zurückgefordert habe. Da diese Aquarien nicht im normalen Zoogeschäft erhältlich sind, sondern (zumindestens hier bei uns) alles nur online erwerblich ist, sagte der Mitarbeiter aus unserem Zoogeschäft mir, dass er hierzu kein Urteil treffen möchte, da er sich damit nicht auskennt…verständlich. Mir bleibt nun die Möglichkeit, ein Gutachten über einen Sachverständigen erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür plus die Zeit und den Verdienstausfall in dieser Zeit zahle ich also letztlich drauf.
Der Verkäufer wird dies sicherlich genau wissen und es somit drauf anlegen, denn ich denken mal, bei dieser Vorgehensweise von Paypal wird nur ein Bruchteil diese Dokumente tatsächlich erstellen lassen.

Ich rege mich seit Tagen nur noch über dieses Verhalten auf. Die Verkäufer können hier tun und lassen, was sie wollen. Hätte ich gewusst, dass das Aquarium 2 Jahre alt ist, wäre ich nicht bereit gewesen, diesen Preis zu zahlen. Hätte ich 50 Euro drauf gelegt, hätte ich es neu beim Händler erwerben können. Nun habe ich ein altes verkratzes Aquarium fast zum Neupreis erworben…das hat man davon, wenn man ein bisschen was sparen will :o(
Für mich steht jedenfalls eindeutig fest, dass dadurch ein höherer Preis erzielt werden wollte, denn jeden, den ich unabhängig befragt habe, wie er diesen Satz interpretieren würde, ging davon aus, dass das Aquarium auch sechs Monate alt ist und jeden, dem ich anschliessend erzählte, was passiert ist, sagte, arglistige Täuschung und Betrug!
Ich bin so wütend. Ich werde nichts mehr über diese Unternehmen abwickeln und zukünftig lieber 50 Euro mehr investieren!
Ich hatte gehofft, dass wenigstens die Anzeige Gerechtigkeit mit sich bringt, nachdem ich mich nun seit anderthalb Wochen mit dem Verkäufer rumärgere und meine freundlichen Mails mit der Bitte um einen Vorschlag zur Güte mit Beleidigungen quittiert werden…

Hallo !

Noch mal auf die Frage zurück.

Natürlich kannst Du eine Strafanzeige stellen,die ist kostenlos,das ist doch selbstverständlich.
Gehe auf eine Polizeidienststelle und trage es vor,man wird es Dir sicherlich ausreden und auch begründen warum,aber aufnehmen würden sie es ja müssen. Dann ginge es seinen Gang zur Staatsanwaltschaft,von da bekämst Du Nachricht (wird bearbeitet oder wird eingestellt,oder gar nicht angenommen,weil kein Betrug vorläge).

Und Recht und Gerechtigkeit sind ja zwei verschiedene Sachen.

Du fühlst Dich getäuscht(„betrogen“) und willst nun eigentlich so etwas wie Rache. Aber ginge es Dir dann wirklich besser ? Dein Geld siehst Du so nicht wieder.

Es sind also eher die Kratzer die stören ? Sind die dann nicht der Mangel,auf denn man sich berufen kann ?
Steht etwas zu Kratzern in der Beschreibung ?
Wenn dort nur steht " 6 Mon. alt",ist das nichtssagend über den Zustand,es kann ladenneu und nie mit wasser gefüllt sein oder intensiv genutzt und durch Unachtsamkeit verkratzt.
Da sollte man ansetzen. Vorh. Kratzer in dem Ausmaß wie genannt müssen aufgeführt werden,es sei denn die Fotos zeigen sie schon.

MfG
duck313

Hallo,

auf welcher noch der alte Adressaufkleber klebt. Aus diesem geht hervor, dass er den Artikel bereits am 14.09.2009 gesandt bekommen :hat!

Ich will Dir nicht den Mut nehmen, aber wenn ich der VK wäre, hätte ich die Antwort schon parat. „Ich habe im September 2009 schon ein Aquarium gleichen Typs gekauft und habe den Karton aus 2011 nicht mehr gehabt und den aus 2009 genommen!“ oder „Mein Kumpel hatte noch den alten Karton“ oder oder…

Beweis mal das Gegenteil! Kannst Du wahrscheinlich nicht, wie auch.

Das Alter wurde falsch angegeben, um einen höheren Preis zu
erzielen, vermute ich.
Der eindeutige Beweis liegt mir ja vor, aber ich habe keine :Rechtschutzversicherung

Du baust das alles auf Vermutungen auf und ich glaube, dass der VK aus der Nummer recht einfach rauskommt.

Hallo,

also es geht mir nicht um Rache. Ich finde es einfach eine Sauerei, dass es überall Gesetze und Richtlinien gibt und man bestraft wird, wenn man sich nicht an diese hält. In Ebay scheint man jedoch mit allem durchzukommen und ich finde das eine Sauerei. Solchen Menschen muss doch irgendwer das Handwerk legen, sonst verkaufen und betrügen sie fröhlich weiter und ich möchte nicht wieder auf so etwas reinfallen. Natürlich kann es passieren, aber vielleicht fängt jemand auch mal an sich Gedanken zu machen über sein Handeln und überlegt es sich nach Konsequenzen dann doch eher bei der Wahrheit zu bleiben. Wenn es jedoch nie Konsequenzen hat, wird sich auch nie etwas ändern. Wir alle regen uns auf, aber keiner tut mal wieder was dagegen.

Um noch auf den anderen Kommentar zurückzukommen: Der Verkäufer hat bereits zugegeben, dass das Aquarium älter ist als 6 Monate. In einer Mail hat er das Datum 2009 bestätigt. In seinem Bewertungskommentar auf meine Bewertung schreibt er, es stand 1 Jahr rum und war ein halbes Jahr in Betrieb…er hat also schon wieder um ein halbes Jahr beschissen! Die Glaubwürdigkeit sinkt!

Was die Kratzer angeht, so wurden in der Auktion Kratzer beschrieben, die tatsächlich durch Kies verursacht werden. Völlig normal und muss man dann in Kauf nehmen. Das ist aber auch kein Problem, denn wenn der Kies drin ist und Wasser drin ist, sieht man diese nicht mehr. Das Aquarium weist aber starke Kratzer im Aussenbereich mittig auf, die auch ein gefüllter Zustand nicht weg zaubert. Der Verkäufer hierzu: Es handele sich um einen Transportschaden und ich solle mich an den Versand wenden.
Es ist aber definitiv kein Transportschaden…