Betrug im Verkauf über ebay, was tun?

Hallo, wir haben ein Problem, wir haben am 25.11.2012 bei ebay FL Studio 10 Signature Bundle ersteigert (Musiksoftware) leider aber hat sich bei der Ankunft der Software herausgestellt das es sich dort um eine ACADEMIC VERSION handelt, die auch schon bei Image Line registriert ist sodas man kein Livetime FREE Update mehr machen kann(bedeutet das man immer auf die neuste Version kostenfrei updaten kann). Wir haben gelesen das man ACADEMIC VERSIONEN nicht verkaufen, noch nichtmal verschenken darf, wenn dann müsste man in der Artikelbeschreibung darauf hinweisen das es sich um eine solche Version handelt, dies war nicht so. Eine ähnliche Situation haben wir in einen Forum gelesen, dort wurde dem Verkäufer geraten die Software zurück zu nehmen, denn er hatte nicht darauf hingewiesen das es sich um eine ACADEMIC VERSION handelt.

Die Software wurde für 96€ + 6,90€ Versandkosten ersteigert, zuzüglich der Kosten für den Rückversand wären wir dann bei rund 110€ die wir bekommen.

Wir hab den Verkäufer und dessen Eltern schon mehrmals kontaktiert, uns wurde sogar zugesprochen das wir 10€ mehr bekommen wenn wir bis zum 15.01.2013 warten würden, leider kam das Geld nie an, dann wurde nochmals darum gebeten das wir bis zum 15.02.2013 warten weil der Stiefvater angeblich gekündigt worden wäre, gestern kam dann die letzte Email das sie nicht bezahlen werden,denn er war angeblich beim Anwalt und der hätte ihm geraten nicht zu bezahlen, denn er wäre im Recht, er solle abwarten bis wir eine Anzeige bei der Polizei machen.

Wie gesagt, wir haben es jetzt lange versucht im ruhigen mit den Leuten zu klären, haben auch Rückssicht auf derer finanziellen Situation genommen, Ebay wurde auch eingeschaltet, allerdings kümmern die sich gar nicht darum.

Was können wir tun?

Anzeige bei der Polizei?

Anwalt einschalten?

Wie sieht die Situation aus, sind wir im Recht?

Hallo HelloKittin,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst bleibt festzuhalalten, dass aufgrund bestehender Gesetze eine Beratung im Einzelfall nur durch Juristen erfolgen darf.

Bitte sehen Sie daher meine Meinung zu Ihrem Fall als die eines interessierten Laien an.

Zunächst müsste einmal festgestellt werden, ob es dem Verkäufer möglich gewesen wäre, zu erkennen, dass es sich eben um eine Version gehandelt hat, bei der kein Update möglich sei. Dies wäre unzweifelhaft der Fall, wenn dies beispielsweise auf der Packung stünde.

Da aber Ihre juristischen Gegner bereits angegeben hatten, Ihnen das Geld zurückzuerstatten, und nun der Meinung seien, das „ein Anwalt“ gesagt habe, sie müssten nichts zahlen, dann kommt mir das doch sehr bekannt vor. Eine beliebte Masche bei Menschen, die aus welchem Grund auch immer eine Rechnung nicht zahlen wollen, ist es, den Zahlungsempfänger immer wieder zu vertrösten. Klappt das, und der Zahlungsempfänger fordert das Geld nicht mit Nachdruck ein, so verzögert der Schuldner weiter die Frist, schon alleine um zu sehen, ob Sie hier agieren oder nicht.

Aus Sicht Ihres juristischen gegners sieht die Sachlage so aus: Sie lassen sich auf Versprechungen ein, und unternehmen selbst nichts. Aber wenn die nicht klagen, warum sollten wir dann zahlen?

Sie haben nun zwei Möglichkeiten:

  1. Sie beantragen selbst einen Mahnbescheid.

  2. Sie beauftragen einen Anwalt.

Die Polizei einzuschalten ist in diesem Fall nicht sinnvoll, da es sich hier um eine zivilrechtliche, keine strafrechtliche Auseinandersetzung handelt.

Je nachdem, was Sie bevorzugen, wären nun diverse Schritte nötig. Vor allem sollten Sie sich die Kommunikation mit dem Gegner sichern (Ausdruck, PDF) und die Artikelbeschreibung bei Ebay unbedingt auch per Screenshot sichern. Sollten Sie hierzu fragen haben, so stellen Sie diese gerne hier.

Mit freundlichen Grüßen

truelife

Strafanzeige stellen und den Fall bei der Polizei melden.