Vielleicht (ich sage sogar bestimmt) ist man dem Hinweis nachgegangen.
Kannst du denn wissen, was veranlasst wurde ? Und die Sanktion muss man schon der Uni überlassen.
Höhere Stelle wäre das Wissenschaftsministerium des Bundeslandes in dem die Uni angesiedelt ist.
die betreffende Person hat sich ihrerseits durch eine Anzeige gegen mich „geschützt“, in der behauptet wird, ich hätte die Daten entwendet, die mein Beweismaterial sind.
Dies glaubt auch die Universität, obwohl ich eben eindeutige Beweise vorlegen kann.
Besteht die Möglichkeit die Arbeit als Urheberrechtsverletzung anzuzeigen?
Mit wem wurde bei der Uni gesprochen? Dekan der Fakultät? Präsidium? Entsprechender Beauftragter? Für Hochschulaufsicht ist dann das jeweilige Bildungsministerium zuständig.
Wie ist das zu verstehen? Wie kann man sich durch eine Anzeige „schützen“? Was ist das für eine Anzeige?
Wurden diese Beweise vorgelegt oder wurde das nur „angekündigt“? Sind die Beweise auch sicher?
Möglicherweise ist es besser, wenn Du die ganze Geschichte, vielleicht auch die „Geschichte hinter der Geschichte“ erzählst.
Für mich sieht es im Moment eher wie ein „Kleinkrieg“ gegen irgendwen aus …
Es wurden Beweise in Form von Dokumenten (PDF + Grafiken) einer Email angefügt mit dem Hinweis, dass weitere Dateien auf Anfrage gerne bereitgestellt werden.
Die Anzeige der Gegenseite beruht darauf, dass Dateien der Masterarbeit „gestohlen wurden“, um diese dann zum Nachteil des Schreibenden Autors zu verwenden.
Diese Vorwürfe sind frei erfunden, aber offenbar der Universität glaubwürdiger als vorliegende Beweisen nachzugehen.
Die genauen Vorwürfe beruhen darauf, dass ich einer Person Unterstützung gegeben habe, jedoch Absprachen nicht eingehalten wurden. Wer betrügt, muss und darf auch mit Konsequenzen rechnen.
Hallo,
wie wäre es mit der Polizei - Strafanzeige wegen Betrug und Urheberrechtsverletzung.
Ich bin kein Jurist, aber dieser Weg erscheint mir logisch.
Logisch wäre auch, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen und den klagen zu lassen aus genau den gleichen Gründen.
Gruss
Czauderna
Ein Sprichwort besagt: Eine Hand wäscht die Andere.
Was das persönliche Verhältnis betrifft: dazu möchte ich mich nicht äußern, es geht um keine Entlohnung, eher um übles Nachtreten… der Ball wurde von der Gegenseite zu mir gespielt und nun spiele ich diesen zurück.
Möglicherweise sind Deine Vorwürfe nicht ausreichend und die Prüfungsordnung wird dort anders ausgelegt.
Aber irgendwie bist Du an die Daten gekommen. War das alles „sauber“?
Wenn ich die Person „Prüfungsamt“ wäre, dann wäre ich bei „Beweisen“, die möglicherweise illegal entstanden sind, sehr vorsichtig. Ich würde das nur weiter verfolgen, wenn ich mehr als 100 % sicher wäre, dass ich zuständig und an der Sache überhaupt was dran ist.
Ich vermute, Du hast bei dem, was Du „Betrug“ nennst, geholfen und die Gegenleistung ist ausgeblieben - was auch immer als Gegenleistung ausgehandelt war.
Ob Du beim „nachtreten“ selber nachtrittst und dich auf das Niveau des Anderen begibst, ist einzig und allein Deine Sache.
Aber wenn Du selbst in irgendwas Illegales verwickelt bist, solltest Du vorsichtig sein, so ein Schuss kann leicht nach hinten losgehen.
Gruss
Jörg Zabel
PS: Handelt es sich hier um den gleichen Personenkreis, den Du in Sachen „schwarz fahren“ angehen möchtest?
die Daten und Beweise um die es geht, habe ich selbst erstellt. Ich habe der Person, entgegen der Prüfungsordnung, Hilfe gegeben die laut Prüfungsordnung untersagt ist.
Ich würde den ganzen Run nicht veranstalten, wenn ich mich nicht im Recht fühlen würde.
Ich wiederhole gerne, dass es keine Gegenleistung gibt, sondern gegen mich nachgetragen wurde.
Ich bin in Nichts Illegales verwickelt und habe mich zu keiner Zeit strafbar gemacht.
Hallo,
da sieht es aber ganz schlecht aus mit dem recht haben und bekommen.
Irgendwie erinnert mich das an den Fall eines Schwarzarbeiters, der seinen „Arbeitgeber“ auf
den Mindestlohn verklagen wollte.
Gruss
Czauderna
Kannst Du das wirklich beweisen?
Oder sind wir hier bei „Aussage gegen Aussage“? Da gilt nämlich „Im Zweifelsfall für den Angeklagten“.
Siehe oben. Du gibst zu, dass Du bei Etwas geholfen hast, das Du im Nachhinein als „Betrug“ bezeichnest.
„Recht haben“ und Recht bekommen", sind manchmal zweierlei.
Und „glauben, Recht zu haben“ noch was ganz Anderes.
Dein Rechtsempfinden scheint „unüblich“ zu sein. Du fühlst Dich wegen irgendwas Anderem unfair behandelt. Und Du trittst nach, indem Du versuchst, die betreffende Person mit einem Rechtsvergehen, bei dem Du beteiligt warst, „hinzuhängen“. Du riskierst dabei, dass Du selbst „bestraft“ wirst.
Ich denke, Du fühlst Dich eher verletzt als „im Recht“.