Betrug mit ÖPNV-Ticket

Ich kenne Personen, die ein personalisiertes Ticket des ÖPNV untereinander tauschen und nutzen. Die Personen sehen sich ähnlich und haben eine Ausweiskopie bei sich, dadurch ist der Braten bis dato nicht bemerkt werden.

Wenn ich dies als Privatperson zur Anzeige bringe, wird das Ganze dann an den Verkehrsbetreiber weitergeleitet und haben die Personen etwas zu befürchten?

Natürlich haben die „Personen“ etwas zu befürchten, eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und Erschleichung von Leistungen.
Das ist Strafrecht und Polizei/Staatsanwaltschaft werden sich darum kümmern, wenn sie „Personen“ erst einmal bei Kontrolle erwischt werden.

Sonst nicht, also eine Anzeige bei Polizei halte ich für nicht sinnvoll, weil Du behauptest etwas was gar nicht nachzuprüfen wäre. Das geht doch erst wenn man die Person erwischt und feststellt, die Monatskarte gilt nicht für die kontrollierte Person. Dann erst kann so ein Verfahren in Gang kommen.

Also, lass es bleiben ! Oder bewirbt Dich als Kontrolleur bei den Verkehrsbetrieben.

mfG
duck313

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Natürlich völlig richtig, dass die „Personen“ was zu befürchten haben. Nur eine Urkundenfälschung liegt, wie ich den Fall spontan verstanden habe, nicht vor.

Schöne Grüße

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Wahrscheinlich geht es nicht nur um das Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB), sondern auch um Betrug (§ 263 StGB). Der Ausweis wird entweder einem Kontrolleur vorgezeigt oder aber bei jedem Zustieg dem Busfahrer. Dieses Vorzeigen erfüllt den Straftatbestand des Betruges und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Für diesen Fall sagt das Gesetz, dass der Täter nur wegen Betrugs zu verurteilen ist, da das Erschleichen von Leistungen maximal mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird (§ 265a Abs. 1 StGB).

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Danke, ich sollte wirklich Kontrolleur werden.

Das würde ich mir dreimal überlegen, ist ein harter Job.

Oder Denunziant.

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