Betrug nach §263 StGB? Autokauf und plötzlich Insovenz des Händlers

Hallo,

ich habe mal eine Frage und zwar habe ich am 16.12.22 ein Auto gekauft und komplett bezahlt. Bei der Abholung stellte sich nur fest, dass noch 3 Sachen gemacht werden müssen ( die aufgrund von „Lieferschwierigkeiten“ nicht geklappt haben bis zum Kaufdatum )und dies wurde auch schriftlich im Kaufvertrag festgehalten. Erledigung der Arbeiten sollten in der ersten Woche Januar 2023 sein.
Dies ist nicht passiert und der Händler teilt nun mit, dass er Insolvenz beantragt und er mir daher die Sache nicht mehr liefern kann / reparieren kann.
Die Haftung ist ja trotz Gewerbeabmeldung weiterhin vorhanden. Ist das aber nicht Betrug, wenn man etwas verkauft und das Geld nimmt , aber die Leistungen dafür nicht erbringt ? Er hat zb auch noch extra Geld bekommen für den Schaltkknauf für Kauf und Einbau, was auch nicht erledigt wurde und ich habe keine Schaltknauf erhalten. Jetzt hält er mich die ganze Zeit hin und schiebt alles in die Länge.
Mein kopf ist schon kaputt von dem Thema, so dass ich überlege alles selbst nun zubezahlen und dann einfach eine Anzeige zu machen . Dafür muss ich aber vorher wissen, welchen Paragraphen ich nehmen kann. Über Anwalt würde es monatelang dauern und es geht hier eigentlich „nur“ um eine Summe von 260,- Euro)
Vielen Dank für die Hilfe.

Betrug ist es nur, wenn man nie vorhatte, die Leistung zu erbringen. Das nachzuweisen ist oft schwieriger als man denkt.

Gott bewahre! Für eine Anzeige erzählt man der Polizei schlicht von seinem vermeintlich erfahrenem Unrecht.
Wenn die Schilderungen Anhaltspunkte für eine Straftat liefern, werden Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln und es kommt am Ende zu einer Anklage oder eben nicht.

Der Anspruch kann über die Insolvenztabelle angemeldet werden. Das kann auch Jahre dauern, und am Ende bekommt man oft genug gar nichts. Kostet aber auch nix :wink:

Gruß,

Kannitverstan

Servus,

oder wenn man wusste, dass man sie nicht erbringen könnte, auch wenn man das vorhatte - z.B. weil man Schaltknäufe nur noch gegen Vorkasse bekam und diese nicht leisten konnte, weil die Vorkasse-Zahlung des Kunden bereits woanders versickert wäre.

Für @Ludga ist aber wichtig, dass seine Forderung an den Händler ziemlich unabhängig von der strafrechtlichen Würdigung dessen ist, was der getan und nicht getan hat: Sie ist Gegenstand des Zivilrechts, und von einer Strafanzeige kommt der Schaltknauf nicht ins Auto und das Geld nicht zurück.

Ich schätze, die Forderung fällt in die Insolvenzmasse, und @Ludga täte gut daran, seine Forderung innerhalb der gegebenen Frist anzumelden, sonst könnte er sie in den Wind schreiben - da ist das berühmtea ja wieder:

Es könnte vielleicht irgendwelche Gründe geben, weshalb die Forderung ausgesondert werden kann und unabhängig von den Masseforderungen zu bedienen ist. Ob es diese gibt, weiß u.a. @anon76290024 zu sagen.

Aber auch dann bleibt sie nicht irgendwie beliebig bestehen, sondern muss so bald wie möglich, jedenfalls vor Abschluss des Insolvenzverfahrens angezeigt werden.

Der ganze strafrechtliche Kram ist nicht so eilig (und auch nicht besonders wichtig).

Schöne Grüße

MM

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