Hi
Ja ich vermute da auch ne absichtliche Manipulation zu Gunsten der ersten Bieters, aber die Frage ist ob der Kaufvertrag trotzdem gültig ist oder ob der VK ihn erfolgreich anfechten kann.
Ganz unabhängig von den eBay Spielregeln/AGB ist ein abgeschlossener Verkauf immernoch ein gültiger Vertrag. Und die Manipulation hier ist innerhalb was eBay möglich macht, also nichtmal reinhacken oder dergleichen illegale Dinge.
Müsste der VK nicht beweisen das der K unter Absprache manipuliert hat? Betrug darf man ja nicht einfach so vorwerfen.
Dürfte das nicht ziemlich unmöglich sein?
Als VK würd ich zwar auch die Herausgabe verweigern unter Annahme betrügerischen Absichten eBay kontaktieren, aber wenn der K sowas nicht zum ersten Mal macht und mit allen Wassern gewaschen ist (wechselnde Accounts um eBay es schwerer zu machen Wiederholungstaten zu erfassen um nen Muster zu erkennen was ja schon auf Absicht hinweist), dann bleibt die Frage ob der Verkauf rechtsgültig wirksam und der VK zur Herausgabe verpflichtet ist.
Denke darum geht es dem TE hier primär.
Wäre aber was für’s Rechtsbrett.
MfG
Lilly