Betrugsversuch Klassenarbeit 3. Klasse

Mein 8. jähriger Sohn geht in die 3. Klasse, er ist in Mathe ein ausgesprochen guter Schüler. Letzte Woche wurde eine Mathearbeit geschrieben. Er hat wie immer seinen Test geschrieben, diesen abgegeben. Nachdem er seinen Test abgegeben haben soll, soll er am Platz zurück, seinen besten Freund gesagt haben wo dieser Fehler im Mathetest hat und ihm geholfen haben. Konsequenz daraus - mein Sohn soll dafür jetzt „bestraft“ werden. Für den anderen Schüler hat dies keine Konsequenzen.

Wie sieht es rechtlich dazu aus? Kennt jemand die Vorgehensweise?

Wie sieht es rechtlich dazu aus? Kennt jemand die
Vorgehensweise?

Dein Sohn hat richtig Mist gebaut. Punkt. Daran gibt es nichts zu rütteln. Warum also fragst du nach der ‚rechtlichen‘ Situation? Was erhoffst du dir? Dein Sohn hat betrogen und muss bestraft werden. Warum können Eltern das heutzutage nicht einfach mal einsehen und es gut sein lassen?

Die Vorgehensweise ist, aus der Erfahrung die richtigen Lehren zu ziehen und zu versuchen die Note bei der nächsten Klassenarbeit wieder auszubügeln.

Dein Sohn hat betrogen […]

Nein. Die Täuschung (um „Betrug“ im strafrechtlichen Sinn geht es hier nicht) begeht, wer eine Leistung, die nicht (komplett) von ihm selbst stammt, als eigene ausgibt. Er hat also allenfalls einem anderen bei dessen Täuschungshandlung Hilfe geleistet. Das kann, was den Unwertgehalt und damit die angemessene Sanktion betrifft, durchaus ein Unterschied sein.

Warum können Eltern das heutzutage nicht
einfach mal einsehen und es gut sein lassen?

Vielleicht weil es in diesem Fall möglicherweise gleich zweifach Anlaß gibt, irritiert zu ein - und zwar mit Recht:

Erstens ist es ein erzieherisch doch recht fragwürdiges Signal, wenn der Gehilfe bestraft wird, der - ebenfalls bekannte - Haupttäter dagegen sanktionslos ausgeht. Das ist keine sinnvolle und nachhaltige Verhaltensanleitung.

Zweitens sähe ich, sollte der Gehilfe wegen seiner „Hilfeleistung“ für seine eigene Testleistung eine schlechte Note bekommen, dies nicht ein. Denn die Tatsache, dass er einem anderen nach Abliefern seiner eigenen Arbeit regelwidrig „Hilfe geleistet“ hat, hat auf die Qualität seines eigenen Arbeitsergebnisses keinen Einfluß. Bei der Bewertung des letzteren - und allein darüber soll die Note Auskunft geben - ist die Hilfeleistung daher ganz klar eine sachfremde Erwägung.

Mindestens für ein ernsthaftes Gespräch mit dem Lehrer ist das aus meiner Sicht Anlaß genug.

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Dein Sohn hat betrogen […]

Nein. Die Täuschung (um „Betrug“ im strafrechtlichen Sinn geht
es hier nicht) begeht, wer eine Leistung, die nicht (komplett)
von ihm selbst stammt, als eigene ausgibt. Er hat also
allenfalls einem anderen bei dessen Täuschungshandlung Hilfe
geleistet. Das kann, was den Unwertgehalt und damit die
angemessene Sanktion betrifft, durchaus ein Unterschied sein.

Ich finde deine Wortklauberei merkwürdig, zumal sie so gar nichts mit der eigentlichen Frage zu tun hat. In der Schule spricht man jedenfalls auch vom Betrug bzw. Betrugsversuch, auch wenn das strafrechtlich keine Relevanz hat.

Und in der Schule gilt es bereits als Betrugsversuch (der mit einer 6 geahndet werden kann), wenn ein Schüler sich während einer Klassenarbeit mit anderen unterhält. Das das aktive Helfen eines Mitschülers mit einer 6 geahndet wird, ist selbstverständlich!

Vielleicht weil es in diesem Fall möglicherweise gleich
zweifach Anlaß gibt, irritiert zu ein - und zwar mit Recht:

Erstens ist es ein erzieherisch doch recht fragwürdiges
Signal, wenn der Gehilfe bestraft wird, der - ebenfalls
bekannte - Haupttäter dagegen sanktionslos ausgeht. Das ist
keine sinnvolle und nachhaltige Verhaltensanleitung.

Das stimmt so schlicht nicht! Aus den verfügbaren Informationen geht in keiner Weise hervor ob derjenige dem geholfen wurde um die Hilfe gebeten hat. Wenn da jemand abgibt und auf dem Weg zurück zum Platz seinem besten Freund sagt: „Hey du hast da einen Fehler“ - dann gibt es nur einen ‚Täter‘, wenn du das Wort unbedingt benutzen willst, und der wurde bestraft.

Wie gesagt: Wir wissen es nicht. Aber wenn ich mir die übliche Situation in einer Klassenarbeit vorstelle, scheint es mir wahrscheinlicher, dass der Delinquent von sich aus geholfen hat. Es wäre daher wohl mehr als unfair gewesen, dem Geholfenen schlechter zu bewerten.

Zweitens sähe ich, sollte der Gehilfe wegen seiner
„Hilfeleistung“ für seine eigene Testleistung eine schlechte
Note bekommen, dies nicht ein. Denn die Tatsache, dass er
einem anderen nach Abliefern seiner eigenen Arbeit regelwidrig
„Hilfe geleistet“ hat, hat auf die Qualität seines eigenen
Arbeitsergebnisses keinen Einfluß. Bei der Bewertung des
letzteren - und allein darüber soll die Note Auskunft geben -
ist die Hilfeleistung daher ganz klar eine sachfremde
Erwägung.

Dem kann ich so nicht zustimmen. Die Regeln die im Klassenzimmer herrschen gelten für die Gesamtzeit der Arbeit, nicht nur bis zum Zeitpunkt der Abgabe. Eine schlechte Note gehört zu den üblichen Sanktionen. Sonst könnte der Lehrer ja gar nicht verhindern, dass ein fertiger Schüler beispielsweise alle Lösungen die Tafel schreibt.

Man hätte natürlich, statt die Arbeit schlecht zu bewerten einfach die Arbeit normal bewerten und stattdessen einen Verweis aussprechen können. Aber das obliegt letztlich der Einschätzung des Lehrers.

Mindestens für ein ernsthaftes Gespräch mit dem Lehrer ist das
aus meiner Sicht Anlaß genug.

In der dritten Klasse? Vielleicht sollte man die Kirche einfach mal im Dorf lassen.

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Hallo,

Dein Sohn hat betrogen […]

Nein. Die Täuschung (um „Betrug“ im strafrechtlichen Sinn geht
es hier nicht) begeht, wer eine Leistung, die nicht (komplett)
von ihm selbst stammt, als eigene ausgibt. Er hat also
allenfalls einem anderen bei dessen Täuschungshandlung Hilfe
geleistet. Das kann, was den Unwertgehalt und damit die
angemessene Sanktion betrifft, durchaus ein Unterschied sein.

Sagen wir: er hat gegen die Regeln verstoßen, die mit Sicherheit besagen, dass während einer Klassenarbeit nicht geredet werden darf. Das sollte auch ein Kind in der 3.Klasse schon wissen.

Erstens ist es ein erzieherisch doch recht fragwürdiges
Signal, wenn der Gehilfe bestraft wird, der - ebenfalls
bekannte - Haupttäter dagegen sanktionslos ausgeht. Das ist
keine sinnvolle und nachhaltige Verhaltensanleitung.

Das ist auch nicht so gesagt worden. Ob der Freund, dem geholfen wurde, auch bestraft wird, steht nicht da, aber davon ist vermutlich auszugehen, denn zumindest ist seine Leistung nicht mehr zu bewerten, weil unklar ist, was davon er selbstständig angefertigt hat. Es war vom UP lediglich die Strafe des eigenen Kindes kritisiert worden.

Zweitens sähe ich, sollte der Gehilfe wegen seiner
„Hilfeleistung“ für seine eigene Testleistung eine schlechte
Note bekommen, dies nicht ein.:

Auch davon war nicht die Rede. Er soll bestraft werden, in welcher Form war nicht angegebn. Sinnvollerweise natürlich nicht mit der Minderung seiner erreichten Note, sondern mit einem Tadel und einer „pädagogischen Sonderaufgabe“.
Um solche Dinge zu vermeiden nehme ich im Übrigen niemals vorzeitig fertige Arbeiten an - die bleiben auf dem Tisch des Schülers und dieser muss sich ruhig verhalten (kann mir ja ein Bildchen malen :=) )- außer natürlich in der Oberstufe, da verlässt derjenige, der abgibt, den Saal.
Gruß Orchidee

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Erstens ist es ein erzieherisch doch recht fragwürdiges
Signal, wenn der Gehilfe bestraft wird, der - ebenfalls
bekannte - Haupttäter dagegen sanktionslos ausgeht. Das ist
keine sinnvolle und nachhaltige Verhaltensanleitung.

Das ist auch nicht so gesagt worden. […]
Es war vom UP lediglich die
Strafe des eigenen Kindes kritisiert worden.

Nein. Hätte man bei genauem Lesen durchaus bemerken können. Zum Nachholen:

[…] mein Sohn soll dafür jetzt „bestraft“ werden. Für den anderen
Schüler hat dies keine Konsequenzen …

Zweitens sähe ich, sollte der Gehilfe wegen seiner
„Hilfeleistung“ für seine eigene Testleistung eine schlechte
Note bekommen, dies nicht ein.

Auch davon war nicht die Rede.

Darum habe ich die Aussage ja auch als Vermutung bzw. Unterstellung formuliert. Auch das hätte man bei sorgfältigem Lesen bemerken können.

Vielleicht beim nächsten Mal einfach erstmal aufmerksam lesen, bevor Du entrüstet über jemanden herfällst. Sollte man von einem Pädagogen eigentlich erwarten können. Oder nicht?

sich an Regeln halten
Hi!

er ist in Mathe
ein ausgesprochen guter Schüler.

Das ist dabei völlig nebensächlich.

Letzte Woche wurde eine
Nachdem er seinen Test
abgegeben haben soll, soll er am Platz zurück, seinen besten
Freund gesagt haben wo dieser Fehler im Mathetest hat und ihm
geholfen haben.

Sicher hat der Lehrer die Regeln für Tests klar gemacht. Z.B. dass nicht mit Mitschülern währenddessen gesprochen werden darf.
Dein Sohn hat sich nicht daran gehalten. Da hilft auch kein Konjunktiv, Du warst nicht dabei und ich würde der Lehrkraft das schon zugestehen, dass sie die Situation richtig erfasst hat.

.Konsequenz daraus - mein Sohn soll dafür jetzt

„bestraft“ werden. Für den anderen Schüler hat dies keine
Konsequenzen.

Wenn Dein Sohn unaufgefordert geholfen hat, ist das richtig so.

Wie sieht es rechtlich dazu aus? Kennt jemand die
Vorgehensweise?

Ja, meine Vorgehensweise wäre es, die Kirche im Dorf zu lassen. Dem Sohn klar machen, dass er einen Fehler gemacht hat und die Konsequenz mit Fassung tragen muss. (In der 3. Klasse und wenn er gut in Mathe ist, ist doch der eine Ausrutscher nicht schlimm). Und hoffen, dass er daraus lernt, diesen Fehler in Zukunft nicht zu wiederholen. Und keine Sorge: Die Sache ist einmalig, wenn Dein Sohn nicht gerade auf den Kopf gefallen ist :smile:

Grüße
kernig

Ja, meine Vorgehensweise wäre es, die Kirche im Dorf zu
lassen. Dem Sohn klar machen, dass er einen Fehler gemacht hat
und die Konsequenz mit Fassung tragen muss. (In der 3. Klasse
und wenn er gut in Mathe ist, ist doch der eine Ausrutscher
nicht schlimm). Und hoffen, dass er daraus lernt, diesen
Fehler in Zukunft nicht zu wiederholen. Und keine Sorge: Die
Sache ist einmalig, wenn Dein Sohn nicht gerade auf den Kopf
gefallen ist :smile:

Vielleicht sollte man das wirklich mal als Quintessenz des Ganzen nehmen. In der dritten Klasse hängt weder die Empfehlung fürs Gymnasium noch irgendwas anderes an den Noten. Wenn das Kind ‚ausgesprochen gut‘ in Mathe ist, wird sich diese Geschichte auch nicht auf seine Versetzung auswirken.

Der Junge hat einen Fehler gemacht, die Strafe liegt im Rahmen des Verhältnismäßigen und wird keinerlei Konsequenzen haben - belass es einfach dabei.

Meine Einschätzung: Dein Sohn hat Mist gebaut. Punkt. Während einer Klassenarbeit zu sprechen, ist nicht erlaubt. Soviel sollte ein Junge in der 3. Klasse verstehen. Einem Freund zu helfen, mag ja nett gemeint sein, aber fair oder richtig ist es nicht. Dass er dafür bestraft werden soll, ist klar und gut verständlich. Statt hier nach Rechtsgrundlagen zu fragen, solltest du besser deinem Filius selbst eine Moralpredigt halten. Er war hier der „Böse“, nicht der Lehrer.

OT: Manchmal wundere ich mich wirklich über Fragen hier… Das eigene Kind verstößt gegen Regel und baut Mist und anstatt es zu erziehen, versuchen die Eltern alles, um das Kind herauszuwuinden. Da wundert mich nicht, dass in unserer Gesellschaft so viel schief läuft - wenn die Erziehung SO abläuft…

Leute, habt ihr keine anderen Sorgen? Solche Fragen (und Antworten!) sind echt RTL2-Niveau…
Geht lieber Schneemann bauen mit euren Kindern.