Dein Sohn hat betrogen […]
Nein. Die Täuschung (um „Betrug“ im strafrechtlichen Sinn geht
es hier nicht) begeht, wer eine Leistung, die nicht (komplett)
von ihm selbst stammt, als eigene ausgibt. Er hat also
allenfalls einem anderen bei dessen Täuschungshandlung Hilfe
geleistet. Das kann, was den Unwertgehalt und damit die
angemessene Sanktion betrifft, durchaus ein Unterschied sein.
Ich finde deine Wortklauberei merkwürdig, zumal sie so gar nichts mit der eigentlichen Frage zu tun hat. In der Schule spricht man jedenfalls auch vom Betrug bzw. Betrugsversuch, auch wenn das strafrechtlich keine Relevanz hat.
Und in der Schule gilt es bereits als Betrugsversuch (der mit einer 6 geahndet werden kann), wenn ein Schüler sich während einer Klassenarbeit mit anderen unterhält. Das das aktive Helfen eines Mitschülers mit einer 6 geahndet wird, ist selbstverständlich!
Vielleicht weil es in diesem Fall möglicherweise gleich
zweifach Anlaß gibt, irritiert zu ein - und zwar mit Recht:
Erstens ist es ein erzieherisch doch recht fragwürdiges
Signal, wenn der Gehilfe bestraft wird, der - ebenfalls
bekannte - Haupttäter dagegen sanktionslos ausgeht. Das ist
keine sinnvolle und nachhaltige Verhaltensanleitung.
Das stimmt so schlicht nicht! Aus den verfügbaren Informationen geht in keiner Weise hervor ob derjenige dem geholfen wurde um die Hilfe gebeten hat. Wenn da jemand abgibt und auf dem Weg zurück zum Platz seinem besten Freund sagt: „Hey du hast da einen Fehler“ - dann gibt es nur einen ‚Täter‘, wenn du das Wort unbedingt benutzen willst, und der wurde bestraft.
Wie gesagt: Wir wissen es nicht. Aber wenn ich mir die übliche Situation in einer Klassenarbeit vorstelle, scheint es mir wahrscheinlicher, dass der Delinquent von sich aus geholfen hat. Es wäre daher wohl mehr als unfair gewesen, dem Geholfenen schlechter zu bewerten.
Zweitens sähe ich, sollte der Gehilfe wegen seiner
„Hilfeleistung“ für seine eigene Testleistung eine schlechte
Note bekommen, dies nicht ein. Denn die Tatsache, dass er
einem anderen nach Abliefern seiner eigenen Arbeit regelwidrig
„Hilfe geleistet“ hat, hat auf die Qualität seines eigenen
Arbeitsergebnisses keinen Einfluß. Bei der Bewertung des
letzteren - und allein darüber soll die Note Auskunft geben -
ist die Hilfeleistung daher ganz klar eine sachfremde
Erwägung.
Dem kann ich so nicht zustimmen. Die Regeln die im Klassenzimmer herrschen gelten für die Gesamtzeit der Arbeit, nicht nur bis zum Zeitpunkt der Abgabe. Eine schlechte Note gehört zu den üblichen Sanktionen. Sonst könnte der Lehrer ja gar nicht verhindern, dass ein fertiger Schüler beispielsweise alle Lösungen die Tafel schreibt.
Man hätte natürlich, statt die Arbeit schlecht zu bewerten einfach die Arbeit normal bewerten und stattdessen einen Verweis aussprechen können. Aber das obliegt letztlich der Einschätzung des Lehrers.
Mindestens für ein ernsthaftes Gespräch mit dem Lehrer ist das
aus meiner Sicht Anlaß genug.
In der dritten Klasse? Vielleicht sollte man die Kirche einfach mal im Dorf lassen.