Dann besteuern wir doch
Hallo Herr Dr. Sauer,
merke schon aus der unten fortgeführten Diskussion, dass Sie
den Fall als Sozialschmarotzer betrachten werden, was auch
immer für Argumente gebracht werden.
Ja, das werde ich, jedenfalls dann, wenn sich jemand nur mal so aus Spass betrinkt. Da darf er gerne tun, sein Privbatvergnüngen. Nur die KOSTEN dafür sind auch sein Privatvergnügen.
Die Kosten für den Transport und die Krankenhausbehandlung
werden jedoch in jedem Fall von der Krankenkasse (oder
Beihilfe oder PKV) übernommen, denn der von Ihnen geschilderte
Mensch braucht Hilfe, egal ob es die Notlage selbst
verschuldet hat oder nicht.
Ja, Hilfe braucht er. Aber die braucht auch der verunglückte Bergsteiger, der aus der Schlucht mit dem Heli abtranstportiert wird. Es wäre mir neu, wenn das die Krankenkasse zahlen würde?
Wie weit sollen wir uns zurückziehen mit der Solidarität ?
die Gründer der Sozialen Marktwirtschaft hatten neimals diese Volumfänglichkeit an Absicherung, wie sie heute noch besteht, im Sinn.
Darf der Notarztagen erst ausrücken, wenn der Betrunkene einen
Atemstillstand hat ? Dürfen Rettungswagen nicht zu
verunfallten Motorradfahrern ausrücken (die hätten ja auch mit
der Bahn fahren können) ? Sollen Kosten für die Rettung von
Skifahrern prinzipiell von den Patienten selbst übernommen
werden ? Bekommen Herzinfarktpatienten mit Übergewicht die
halbe Rechnung präsentiert ? Oder sollen Raucher mit
Atemwegsproblemen schon mal anfangen zu sparen ?
Hier schliesse ich mich vol und ganz McFleih an. Diese Fallgruppen sind jeweils individuell zu würdigen.
Denken Sie mal drüber nach. Das Problem ist immer die
Abgrenzung und solange die nicht gelingt, soll man nicht mit
dem Finger auf andere zeigen (man kann selbst ganz schnell in
eine missliche Lage kommen).
Natürlich ist die Abgrenzung das Problem. Aber sagen Sie mir doch ein gutes Argument, warum der sturzbesoffene Jugendliche, der von der Kerwe kommt, auf der er sich absichtlich betrinkt, auf Kosten aller den mehrere 100.- Euro teuren Einsatz bezahlt bekommt? Die Versicherung heisst ja Krankenversicherung.
Prinzipiell ist der Gedanke der Beteiligung der Versicherten
an den Kosten der Behandlung nicht abwegig aber er kann nicht
auf dem Prinzip der Verweigerung oder des Selbstbehaltes von
Leistungen beruhen. Es ist aber nichts dagegen zu sagen, wenn
man bestimmte Sportmittel (z.B. Ski, Liftanlagen, Motorräder,
bestimmte Fahrräder etc), Zigaretten, Alkoholika, bestimmte
Nahrungsmittel (Fettgehalt, Gehalt an Zusatzstoffen) mit
Zusatzabgaben belegt, die den Einnahmen der Kassen zugute
kommen und die Kosten der von diesen Mitteln verursachten
Erkrankungen wenigstens teilweise aufwiegen.
Da kommen wir doch schon in eine gemeinsame Richtung. Leider wird das nur sehr selten so gemacht (Zigaretten). Und leider werden die Einnahmen auch zu oft in den Etats „verwurschtelt“ und nicht genau für die Folgekosten eingesetzt. Gerne sollten Alkoholika, Ski, Motorräder mit entsprechenden Abgaben belegt werden, die dann für die Kosten der Krankheiten/Unfälle herangezogen werden. Aber da ist die Lobby dagegen. Die Regierung schafft es ja nicht einmal, den Verkauf an Jugendliche effektiv zu kontrollieren, die Gesetze stehen nur auf dem Papier. Faktisch kommt jeder Jugendliche problemlso an Alkohol und Zigaretten. Hier fehlt der Wille des Gesetzgebers.