Betrunken im ÖPNV - wer zahlt Einsatz?

Hallo,

hoffe, das passt hier rein:

Ein Fahrgast steigt betrunken in einen Linienbus und ist an der Endhaltestelle aufgrund seiner Volltrunkenheit nicht mehr aus dem Bus zu bewegen. Die Polizei und der Krankenwagen werden gerufen.

Wie viel kostet der Einsatz des Arztes/Krankenwagen?

Wer muss diesen Einsatz bezahlen?

Hallo,

Ein Fahrgast steigt betrunken in einen Linienbus und ist an
der Endhaltestelle aufgrund seiner Volltrunkenheit nicht mehr
aus dem Bus zu bewegen. Die Polizei und der Krankenwagen
werden gerufen.
Wie viel kostet der Einsatz des Arztes/Krankenwagen?

Welcher Arzt? Kam nun ein „Krankenwagen“ (in groß heißen die „Rettungswagen“, nur am Rande) oder auch der Notarzt oder irgendein anderer Arzt?

Einsätze des Rettungsdienstes kosten überall anders, je nachdem wo du bist.

Wer muss diesen Einsatz bezahlen?

Wenn es sich nich tum eine böswillige Alarmierung gehandelt hat (was ich hier nicht erkennen kann) ist der Patient zahlungspflichtig. Allerdings werden Einsätze des Rettungsdienstes auch bei Volltrunkenheit bis auf die Selbstbeteiligung in Höhe von z.Zt. 13€ (außer bei Befreiung von Zuzahlungen) von der Krankenversicherung übernommen.

MfG
Claus

GKV Mitarbeiter gesucht!
Hallo,

Welcher Arzt? Kam nun ein „Krankenwagen“ (in groß heißen die
„Rettungswagen“, nur am Rande) oder auch der Notarzt oder
irgendein anderer Arzt?

Einsätze des Rettungsdienstes kosten überall anders, je
nachdem wo du bist.

Weiss ich nicht so genau. Ich glaube es kam erst der Notarzt und dann wurde der wohl per Rettungswagen abtransportiert, sicher bin ich mir aber nicht. Es ghet ja nur um eine Größenordnung.

Wer muss diesen Einsatz bezahlen?

Wenn es sich nich tum eine böswillige Alarmierung gehandelt
hat (was ich hier nicht erkennen kann)

Was heisst böswillig? Die Situation ist die, dass der Busfahrer denjenigen nicht mehr aus dem Bus bekommt und die Polizei will auch nicht das Risiko auf sich nehmen, dass der besoffen wie er ist irgendwo umkippt, z. B. wo gegenschlägt (Mauer) und dann einen Dauerschaden bekommt.

ist der Patient
zahlungspflichtig. Allerdings werden Einsätze des
Rettungsdienstes auch bei Volltrunkenheit bis auf die
Selbstbeteiligung in Höhe von z.Zt. 13€ (außer bei
Befreiung von Zuzahlungen) von der Krankenversicherung
übernommen.

Wann ist denn die Alarmierung böswill und somit der Patient zahlungspflichtig? Wenn er nur so aus Spas den Notarzut ruft? Das ist ja logisch. Dann wird er aber kaum warten und sich diesen „Spass“ eine Menge Geld kosten lassen.

Warum soll die Krankenkasse den Einsatz bezahlen? Das wäre für mich nicht nachvollziehbar. Das ist ja keine Krankheit wenn sich einer z. B. auf einer Party betrinkt und dann so im Bus landet. Das ist Privatverschulden und muss doch verursachergerecht abgerechnet werden. Warum sollten da alle Beitragszahler für aufkommen? Was ist denn wenn durch so einen Einsatz der besagte Notarzt von einem anderen wirklich dringenden Fall (Herzinfarkt) abgehalten wird bzw. verspätet dort eintrifft?
Vielleicht ist ja jemand von einer GKV hier, der das beantworten kann.

Nabend,

Weiss ich nicht so genau. Ich glaube es kam erst der Notarzt
und dann wurde der wohl per Rettungswagen abtransportiert,
sicher bin ich mir aber nicht. Es ghet ja nur um eine
Größenordnung.

Na ja, um die Kosten zu beurteilen müßte man eben schon wissen, wer da im Einsatz war :smile:
Also kam erst ein Einsatz-PKW mit zwei Personen (Notarzt & Rettungsassistent) und dann noch der große Rettungswagen?

Die Tarife sind wie gesagt regional unterschiedlich, dürften aber im mittleren bis höheren dreistelligen Euro-Bereich liegen.

Was heisst böswillig? Die Situation ist die, dass der
Busfahrer denjenigen nicht mehr aus dem Bus bekommt und die
Polizei will auch nicht das Risiko auf sich nehmen, dass der
besoffen wie er ist irgendwo umkippt, z. B. wo gegenschlägt
(Mauer) und dann einen Dauerschaden bekommt.

Was ich auf der einen Seite verstehe - auf der anderen Seite ist das auch nicht unbedingt ein Fall für den Rettungsdienst.

Wann ist denn die Alarmierung böswill und somit der Patient
zahlungspflichtig? Wenn er nur so aus Spas den Notarzut ruft?
Das ist ja logisch. Dann wird er aber kaum warten und sich
diesen „Spass“ eine Menge Geld kosten lassen.

Böswillig wirklich nur dann, wenn es jemand aus Jux und Dollerei macht.

Warum soll die Krankenkasse den Einsatz bezahlen? Das wäre für
mich nicht nachvollziehbar. Das ist ja keine Krankheit wenn
sich einer z. B. auf einer Party betrinkt und dann so im Bus
landet. Das ist Privatverschulden und muss doch
verursachergerecht abgerechnet werden. Warum sollten da alle
Beitragszahler für aufkommen?

Eine durchaus nicht unberechtigte Frage - aber sowohl der Rettungsdiensteinsatz wie auch eine folgende Krankenhausbehandlung (und sei es nur das kontrollierte Ausschlafen) werden nun mal von der GKV übernommen. Ein Schuld- oder Verursacherprinzip kennt unser System nicht. Mit allen Vor- und Nachteilen…

Was ist denn wenn durch so einen
Einsatz der besagte Notarzt von einem anderen wirklich
dringenden Fall (Herzinfarkt) abgehalten wird bzw. verspätet
dort eintrifft?

Dann hat der „echte“ Patient einen gravierenden Nachteil. Einziger Trost dabei: Bei einem solchen Parallelgeschehen hätte jede halbwegs funktionierende Leitstelle den Notarzt von diesem Fall abgezogen.

Vielleicht ist ja jemand von einer GKV hier, der das
beantworten kann.

Du meinst jene Institutionen, die am liebsten den Rettungsdienst in Deutschland kaputtsparen würden?

Gruß,
Claus

Moin,

wenn der RTW/ Notarzt auf Herzinfarkt fährt, weil Du Dich Dein ganzes Leben lang von fettriefender Schweinshaxe erährt hast, oder auf akute Atemnot bei Lungenempyhsem nach 30 Jahren Kettenrauchen ist das auch selbstverschuldet und die Kasse zahlt.
Von daher wird eben auch die Partyfolge bezahlt, Alkoholismus ist ansonsten eine anerkannte Krankheit.

Grüße

Moin,

wenn der RTW/ Notarzt auf Herzinfarkt fährt, weil Du Dich Dein
ganzes Leben lang von fettriefender Schweinshaxe erährt hast,
oder auf akute Atemnot bei Lungenempyhsem nach 30 Jahren
Kettenrauchen ist das auch selbstverschuldet und die Kasse
zahlt.
Von daher wird eben auch die Partyfolge bezahlt, Alkoholismus
ist ansonsten eine anerkannte Krankheit.

Für mich ein Beispiel der Krankheit des GKV-Systems. Einer der sich aus Spass bei der Party / Ooktoberfest vollsäuft bekommt die durchaus hohen Kosten dafür von den anderen Pflichtversicherten in der GKV bezahlt. Völlig daneben wie ich finde - meine ganz private Meinung. Da bin ich froh, dass ich nicht GKV-versichert bin und sowas mitbezahle.

Schließlich zahlt meine Autoversicherung auch nicht bei Trunkenheitsfahrt bzw. nimmt Regress.

Vielleicht findet sich ja noch ein GKV-Mitarbeiter im Forum, der mir erklärt, warum das so sein muss?

1 Like

Hi Michael!

Da bin ich froh, dass ich
nicht GKV-versichert bin und sowas mitbezahle.

Was glaubst Du, wie viele alkoholkranke grüne Witwen der oberen Mittelklasse aus Deinem PKV-Beitrag kuriert werden?

Gruß
Peter

Jo, aber wohl kaum im geschilderten Beispielfall, sondern in stationären Behandlungen. Das ist eine andere Geschichte. Oder würde die PKV genau jenen Notarzteinsatz am Bus auch übernehmen?

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Oder würde die PKV genau jenen Notarzteinsatz am Bus auch
übernehmen?

Klar!
Und die recht ordentliche Selbstbeteiligung fällt auch nicht an! Soll für Dich jetzt kein Aufruf zur Nachahmung sein :wink:

(Je nach Güte der Kasse wäre der Rettungswagen vielleicht sogar noch mit edlem Tuch ausgeschlagen :wink:)) )

Gruß
Peter

Jetzt verar … du mich gerade?
Was für eine Sebstbeteiligung? Habe ich nicht. Aber die Beihilfe zahlt so einen Schwachsinn hoffentlich nicht?
Ich geh mich jezt mal besaufen …

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Hi Michael!

Was für eine Sebstbeteiligung? Habe ich nicht.

Aha, im Gesundheitsministerium bist Du offensichtlich nicht. Durch die Selbstbeteiligung der GKV-Versicherten ist die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes oder anderer Transportmittel ein teures Vergnügen geworden.

Gruß
Peter

Krankentransport
Hallo,
die Gebühren für den Krankentranspot sind regional unterschiedlich.
Bei uns (Rheingau-Taunus-Kreis) kostet der normale Krankentransport
pauschal ca. 900,00€ - kommt der Notarzt hinzu, etwa das Doppelte.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

diese Größenordnung hatte ich in etwa erwartet.

Die entscheidende Antwort fehlt aber noch: Da Sie offenbar bei einer GKV arbeiten (?) können Sie uns vielleicht sagen, wer die Kosten im geschilderten Ausgangsfall trägt. GKV oder Betrunkener? Wir gehen wohlgemerkt immer von einem „Partybetrunkenen“ aus, also kein Alkoholiker.

Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
in der Regel findet sich bei einem so alkoholisierten Zustand
immer eine medizinische Begründung bzw. eine Diagnose.
In solchen Fälle zahlen wir als Kasse.
Es kommt allerdings auch vor, dass der Krankenwagen nicht
notwendig war - das allerdings bekommen wir als Kasse offiziell
nicht mit. Deshalb weiss ich nicht werr dann zahlt.

Gruss

Günter Czauderna

Dann lässt sich mit entsprechender Formulierung immer die Kasse in die Pflicht nehmen. Welches DRK usw. wird es sich entgehen lassen, den einfachen Weg über die GKV zu gehen. Das Geld vom Betrunkenen zu holen dürfte i. d. R. komplizierter und schwieriger sein.

Schade, für mich eine Pervertierung der Idee des Sozialversicherungssystems. SO war die Krankenkasse ganz sicher nicht gedacht bei ihrer Einführung. Kein Wunder, dass das System aus den Fugen gerät, wenn es jeder so einfach und leicht missbrauchen kann.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

hoffe, das passt hier rein:

Ein Fahrgast steigt betrunken in einen Linienbus und ist an
der Endhaltestelle aufgrund seiner Volltrunkenheit nicht mehr
aus dem Bus zu bewegen. Die Polizei und der Krankenwagen
werden gerufen.

Wie viel kostet der Einsatz des Arztes/Krankenwagen?

Hallo,
in unserem Rettungsdienstbereich wird unterschieden, ob der Rettungswagen kommt, weil man einen Notfall vermutet (der Typ kann ja auch mal ernsthaft krank sein und nur nach Alk riechen), dann kostet es ungefähr 350€, oder ob klar zu erkennen ist, der muß nur beobachtet werden, weil er voll ist und ein Krankentransport reicht. Dann etwa 60 €. Preise beziehen sich auf tagsüber werktags.

Wer muss diesen Einsatz bezahlen?

Kosten werden i.d.R. von der Krankenversicherung übernommen.

Gruß,
Gerrit

Hi,

das kann ich so nicht glauben.

Es gibt Rettungswagen (RTW) und Krankenwagen (KTW). Der erste ist für die Versorgung und Beförderung von Patienten, die lebensgefährlich erkrankt/verletzt sind oder in einen solchen Zustand geraten könnten, während ein KTW Menschen befördert, die aufgrund ihrer Erkrankung keine anderen (öffentlichen) Verkehrsmittel benutzen können, aber keine lebensbedrohlichen Erkrankungen haben.

Der Notarzt kommt in ländlichen Gebieten neben einem RTW in einem eigenen Auto, genannt Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), zum Einsatzort - so ist er oft schneller vor Ort als der RTW und kann ggf. auch flexibler und schnell abgezogen werden wenn er doch nicht benötigt wird.
In großen Städten mit hoher Versorgungsdichte sitzt der Notarzt mit im Rettungswagen, dann nennt man es Notarztwagen (NAW). Da spart man sich also das zusätzliche Notarzteinsatzfahrzeug weil auch der Rettungswagen in hoher Dichte und mit kurzen Anfahrtswegen an jedem Einsatzort sein kann.

Das alles darf man nicht verwechseln mit dem hausärztlichen Notdienst, also dem Notdienst der kassenärztlichen Vereinigung. Der KV-Dienst ist sozusagen der „gute alte Hausarzt“, der am Wochenende seine Praxis geöffnet hat oder zum Hausbesuch erscheint.

Die Kosten für RTW’s, KTW’s und NEF-Einsätze sind zwar regional unterschiedlich, aber 900€ allein für einen Krankentransport sind absolut unrealistisch.
Da die Kassen sehr hart verhandeln zahlt man in meiner Gegend, hier kenne ich die Zahlen, für einen Krankentransport mit KTW ca. 180€, inkl. 250 km. Bei weiteren Transporten wird eine Kilometerpauschale berechnet.
Ein Rettungswagen-Einsatz liegt bei ca. 300€, und in dieser Kalkulation sind alle Medikamente etc. enthalten weil die Kassen nicht mehr die wirklichen Kosten eines Einsatzes, sondern nur Fallpauschalen zahlen.
Der Einsatz eines NEF ist in etwa vergleichbar.

900€ allein für einen Krankentransport kann aber im Leben nicht sein, egal wo Du wohnst… oder war das ein Krankentransport mit Kilometerpauschale nach Australien? :wink:

Gruß,

MecFleih

Hallo,

merke schon aus der unten fortgeführten Diskussion, dass Sie den Fall als Sozialschmarotzer betrachten werden, was auch immer für Argumente gebracht werden.

Die Kosten für den Transport und die Krankenhausbehandlung werden jedoch in jedem Fall von der Krankenkasse (oder Beihilfe oder PKV) übernommen, denn der von Ihnen geschilderte Mensch braucht Hilfe, egal ob es die Notlage selbst verschuldet hat oder nicht.

Wie weit sollen wir uns zurückziehen mit der Solidarität ? Darf der Notarztagen erst ausrücken, wenn der Betrunkene einen Atemstillstand hat ? Dürfen Rettungswagen nicht zu verunfallten Motorradfahrern ausrücken (die hätten ja auch mit der Bahn fahren können) ? Sollen Kosten für die Rettung von Skifahrern prinzipiell von den Patienten selbst übernommen werden ? Bekommen Herzinfarktpatienten mit Übergewicht die halbe Rechnung präsentiert ? Oder sollen Raucher mit Atemwegsproblemen schon mal anfangen zu sparen ?

Denken Sie mal drüber nach. Das Problem ist immer die Abgrenzung und solange die nicht gelingt, soll man nicht mit dem Finger auf andere zeigen (man kann selbst ganz schnell in eine missliche Lage kommen).

Prinzipiell ist der Gedanke der Beteiligung der Versicherten an den Kosten der Behandlung nicht abwegig aber er kann nicht auf dem Prinzip der Verweigerung oder des Selbstbehaltes von Leistungen beruhen. Es ist aber nichts dagegen zu sagen, wenn man bestimmte Sportmittel (z.B. Ski, Liftanlagen, Motorräder, bestimmte Fahrräder etc), Zigaretten, Alkoholika, bestimmte Nahrungsmittel (Fettgehalt, Gehalt an Zusatzstoffen) mit Zusatzabgaben belegt, die den Einnahmen der Kassen zugute kommen und die Kosten der von diesen Mitteln verursachten Erkrankungen wenigstens teilweise aufwiegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. J. Sauer
http://www.kolo-proktologie.de

Hallo,

ich denke aber schon daß, wie in anderen Lebensbereichen auch, ein Unterschied zwischen grob (oder gröbst…) fahrlässigem Verhalten und mehr oder weniger unabsehbar verursachten Schäden gemacht werden muß.

Kein Motorradfahrer verunglückt absichtlich, niemand beschwört einen Herzinfarkt bewußt herbei, niemand frißt sich mal eben so ins Übergewicht… einem Alkoholiker oder Raucher unterstelle ich Suchtverhalten und damit sozusagen krankhafte Züge. Da kann ich auch noch nachvollziehen daß die Krankenkasse für Folgen dieser Krankheiten und Süchte aufkommt.

Wenn sich aber z. B. 15jährige auf Parties mit Alco-Pops besaufen oder erwachsene Menschen, die nicht entsprechend erkrankt sind, „einfach so“ betrinken und dadurch sehr hohe Kosten verursachen, dann kann es nicht sein daß die Solidargemeinschaft der Versicherten diesen problemlos vermeidbaren Unsinn bezahlen muß.

Es bestreitet niemand daß diesen Menschen in der entsprechenden Situation ebenfalls geholfen werden muß - aber sie sollen es dann selber bezahlen, und die Kosten sollten dann aus pädagogischen Gründen durchaus so hoch sein daß derjenige auch noch eine Lektion bekommt und sich beim nächsten Mal mehr am Riemen reißt. Sowas funktioniert bei Bußgeldern oder Punkten im Straßenverkehr auch ganz gut…

Man darf nicht vergessen daß das Geld, was hier unnötig aufgewendet werden muß für leicht vermeidbare Situationen, an andere Stelle vermutlich denjenigen Patienten fehlt, die wirklich schwer krank sind und dringend mit teuren Therapien versorgt werden müssen.

Gruß,

MecFleih

Hallo,
na ja, ganz so einfach ist es dann wieder auch nicht.
Der Transport muss von einem Arzt angeordnet sein.
Das Unternehmen selbst kann das nicht der Kasse zuschieben.
Wenn also der Arzt „vor Ort“ tätig wird oder gar einen
Transport ins Krankenhaus veranlasst muss die Kasse zahlen,
ansonsten nicht.

Gruss

Günter