Betrunkener Sozius?

Hallo,
ich stelle mir schon seit längerem die Frage, wie es sich rechtlich verhält, wenn man einen be- bzw. angetrunkenen Sozius auf einem Motorrad mitnimmt? Bei meiner Recherche im Netz kam nichts entsprechendes heraus. Ich war bis dato immer der Meinung, dass sowohl der Fahrer damit gegen seine Führerpflichten verstößt, aber auch der Sozius entsprechend bestraft werden müßte, da es sich beim Motorrad ja anders verhält, als beim Auto. Hier ist der Beifahrer sehr wohl in der Lage, aktiv auf das Fahrverhalten einzuwirken. Aber auch in entsprechenden Rechtsvorschriften finde ich leider nichts entsprechendes. Kann mir jemand von euch weiterhelfen?
Vielen Dank im voraus…

Nici

Ganz einfach
Hallo!

verhält, als beim Auto. Hier ist der Beifahrer sehr wohl in
der Lage, aktiv auf das Fahrverhalten einzuwirken.

Auch der Beifahrer kann wenn er mag ins Steuer greifen und einen Unfall verursachen. Das ist dann gesondert zu beurteilen. So ist es auch hier. Das bloße Mitfahren als betrunkender Sozius kann nicht strafbar sein. Es ist strafbar das führen eines Fahrzeugs, wenn man betrunken ist. Führen bedeutet aber, dass man das das Fahrzeug in Bewegung setzt oder hält dabei dessen Antriebskräfte bestimmungsgemäß gebraucht und die Fortebwegung unter Nutzung der dazu vorhandenen Einrichtungen ganz oder teilweise leitet. Das trifft wohl alles auf den Sozius nicht zu. Selbst wenn er sich noch so in die falsche Richtung lehnt, hält er das Fahrzeug nicht in Bewegung und benutzt auch nicht die vorhandenen Steureinrichtungen.
Wenn er sich denn dermaßen unbrauchbar verhält, dass er etwa den Fahrer zu Fall bringt oder einen Unfall verursacht kann man natürlich an alle möglichen Strafbarkeiten denken. Das bloße mitfahren ist aber meiner Meinung nach nicht anders zu beurteilen als im Auto, also bedeutungslos.

Florian.

Vom Mopped-Fahren keine Ahnung…
Hallo,

NEIN…ein Betrunkener Sozius gehört isn TAXI…
Alles andere währe „Sträflich…“

Beim „Mopped“-Fahren kannste hinter dir keinen „Kasper“ gebrauchen…
Weil du sonst selber schneller in der „Botanik“ liegst,als dir lieb ist…

mfg

Und selbst?

Beim „Mopped“-Fahren kannste hinter dir keinen „Kasper“
gebrauchen…
Weil du sonst selber schneller in der „Botanik“ liegst,als dir
lieb ist…

Impliziert durch die Formulierung „wie es sich rechtlich verhält“ schien mir, als sei hier nach der rechtlichen Problematik gefragt worden, nicht nach der fahrtechnischen oder moralischen. Aber offenbar irre ich hier genauso wie Florian.

Rückfrage
Hallo,

NEIN…ein Betrunkener Sozius gehört isn TAXI…
Alles andere währe „Sträflich…“

schon bei 0,6 Promille? Sicher kannst Du uns das entsprechende Gesetz nennen, oder? Ein Link darauf wäre schön. Wir warten übrigens immer noch auf ein paar links von Dir ein bzw. zwei Bretter höher.

Btw., ein Kasper hintendrauf bringt Dich auch dann in Schwierigkeiten, wenn er nicht betrunken ist. Und: es muss nichtmal ein Kasper sein. Jemand, der es nicht besser weiss und dadurch falsch verhält, reicht völlig.

Gruß
loderunner

Ja Hallo!

Alles andere währe „Sträflich…“

Meinetwegen sträflich. Gefragt war aber doch nach der Strafbarkeit, nicht nach der Sträflichkeit, oder irre ich? Wir sind ja hier im Brett Rechtsfragen und nicht im Brett Allgemeine Biker-Ethik-fragen.
Und diese Frage habe ich meiner Meinung nach korrekt beantwortet, wobei man natürlich auch gern versuchen kann, über das von mir gefundene Ergebnis sachlich zu diskutieren.
Ich kann mir jedenfalls nicht denken, nach welcher Norm sich der Fahrer oder gar der Sozius strafbar machen sollten, so lang nichts passiert.

Florian.

weiniger Mopped fahren, mehr lesen üben…

NEIN…ein Betrunkener Sozius gehört isn TAXI…
Alles andere währe „Sträflich…“

Also dürfte nach deiner Ansicht kein Betrunkener mit Moppedsachen im Bus sitzen!? :wink:

Hallo,

in der Tat habe ich nach den rechtlichen Konsequenzen gefragt. Der Umstand, dass ein betrunkener Beifahrer auf nem Motorrad nichts zu suchen hat, ist wohl umumstritten. Mir ging es einzig und allein darum, wo man im Gesetz oder anderswo irgendetwas darüber findet und wie bzw. ob das geahndet wird. Ich habe von einem Erlass gehört, in dem ein solches Verhalten mit einem Verwarngeld in Höhe von 25€ geahndet wird - kann den aber nicht annähernd irgendwo finden…ich wollte keine Grundsatzdiskussion aufwerfen…

Danke trotzdem für die Antworten!

Nici