Hallo,
ich stelle mir schon seit längerem die Frage, wie es sich rechtlich verhält, wenn man einen be- bzw. angetrunkenen Sozius auf einem Motorrad mitnimmt? Bei meiner Recherche im Netz kam nichts entsprechendes heraus. Ich war bis dato immer der Meinung, dass sowohl der Fahrer damit gegen seine Führerpflichten verstößt, aber auch der Sozius entsprechend bestraft werden müßte, da es sich beim Motorrad ja anders verhält, als beim Auto. Hier ist der Beifahrer sehr wohl in der Lage, aktiv auf das Fahrverhalten einzuwirken. Aber auch in entsprechenden Rechtsvorschriften finde ich leider nichts entsprechendes. Kann mir jemand von euch weiterhelfen?
Vielen Dank im voraus…
Nici