Ich werde die EV verweigern, deshalb muss ich wohl in Beugehaft. Worauf muss ich achten ich bin Schwerbehindert mit 100% GdB und MZ, G-B-H habe PS 2.
Wer Pflegt mich in Beugehaft, bin auf ständige Hilfe an gewiesen, auch Nachts? Ich weiss, das der Gläubiger vorstrecken muss,und das bei mir nichts zu holen ist, da ich ein sehr geringes Einkommen habe.
Hallo!
Ich werde die EV verweigern (…) bei mir nichts zu holen ist, da ich ein sehr geringes Einkommen habe.
Warum dann die EV verweigern??? Ansonsten gibt es auch in Justizvollzugsanstalten Krankenstationen; die notwendige Pflege dürfte also gewährleistet sein. Eine „Extrawurst“ wird man dort wegen des Schwerbehindertenausweises aber nicht gebraten bekommen, von daher würde ich mir das gut überlegen, ob ich mir das ganze trotz Krankheit antun möchte…
Hallo, das stimmt, aber es ist auch richtig, das die Gegenpartei alles vorstrecken muss und ich mir dort eine Zweite Meinung zu meinen Krankheiten holen kann. Ich mache das ganze nur, weil ich den Gegner hasse, aber das ginge zu weit, wenn ich das alles erzählen würde. Sobald ich etwas neues über meine Krankheiten weis, gebe ich die EV ab, zu Hause müsste ich zu den Ärzten hin fahren.
MfG Hbob712
Beugehaft
Ich weiss, das der Gläubiger vorstrecken muss
Hallo,
ich glaube, hier unterliegst du einem Irrtum.
Die Kosten für den Gerichtsvollzieher müssen vorgestreckt werden. Wenn du dann aber die EV nicht ablegst (oder bezahlst), legst du dich ganz persönlich mit dem Gesetz an. Ab dann fühlt sich der Staat angegriffen und fragt nicht danach, wer bezahlt.
Frage lieber unter Beachtung der FAQ:1129 im Brett Allgemeine Rechtsfragen nach! Vermeide dabei „Ich weiss, das“, da viele potentiell gute Antwortgeber dann lächelnd zum nächsten Posting übergehen.
Grüße
Ulf