Beurkundetes Testament oder nur beglaubigtes Testament- Unterschied

Hallo an alle,
Ein Witwer (seit 2 Jahren) will ein Testament aufsetzten. Er hat Immobilien iWv. ca. 600 T€ und möchte eines seiner 2 Kinder etwas bevorzugen (60/40). Er scheut sich sehr vor den hohen Kosten eines notariellen Testaments. Da es nur diese eine Ehe gab und keine anderen Kinder oder Geschwister scheint der Fall sehr einfach zu sein und er wünscht keine Beratung oder Überprüfungen von Richtigkeiten. Würde eine notarielle Beglaubigung und Hinterlegung beim Gericht ausreichen, um den Erben Probleme mit Erbschein etc. zu ersparen?
Habe zu Erbschein und Folgen für die Erben nichts gefunden, nur den Unterschied der Beratung und der Überprüfung.
Beim Tod seiner Frau lag nur ein handschriftl. Berliner T. vor und das hat zur notwendigen Beantragung eines Erbscheins (auch hohe Kosten) und langen Wartezeiten geführt, bis die Immobilien auf allein seinen Namen umgeschrieben waren.
Hoffe hier weiß jemand etwas mehr.

Da erhebt sich erstmal die Frrage ob der Witwer überhaupt das Berliner Testament ändern darf und bevor das nicht geklärt ist, braucht man über Beurkundung und notaielles Testament garnicht erst reden. ramses90

Du verwechselst da was. Entweder notarielles Testament oder eigenes, handschriftliches was man dann auch (empfohlen) beim Gericht hinterlegen kann.
Das kostet dann bei Gericht eine kleine Gebühr.

Aber die Kinder kommen um den Erbschein nicht herum insbesondere weil es um Immobilie geht .
Auch mit dem notariellen Testament nicht.
Erbschein macht keine Probleme, Gebühr richtet sich in den meisten Bundesländern nach dem Wert des Erbes.

Aber darfst Du denn das gemeinsame Testament („Berliner Testament“ ?) ändern ? Das ginge nur, wenn damals eine Öffnungsklausel enthalten war. Sonst bist Du nach wie vor an die damaligen Bedingungen gebunden. Also wenn damals „Kinder je zur Hälfte“ stand, dann dürftest Du es nicht ändern.

MfG
duck313

Danke erst mal für die Antwort. Das mit dem Erbschein wegen Immobilien hatte ich befürchtet.
Aber wieso das Beliner Testament „ändern“? Das ist doch vollstreckt und der Witwer ist jetzt Besitzer der damaligen gemeinsamen Güter. In dem alten Testament stand das der länger Lebende alles Erben sollte, nicht die Kinder. Das haben die Kinder akzeptiert.
Damit kann der Witwer doch jetzt über alles verfügen wie er will. Oder verstehe ich da was falsch?

Es kommt auf den genauen Wortlaut des gemeinsamen Testamentes an . Das klassische Ehepaar-Testament ist das „Berliner Testament“. darin setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen bereits für den letzten Todesfall die Nacherben, meist die Kinder.

Wenn nichts vereinbart wäre, dann darf man das gemeinsame Testament nicht ändern ! Mit einer entsprechenden Öffnungsklausel schon.
Verfügen kann er schon, er kann es verbrauchen, auch verschenken. Aber nicht ändern in der Erbfolge oder in den Erbteilen.

Beispiel: wenn die Eheleute vereinbart hatten, Schlusserben sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen sein und es gäbe keine Öffnungsklausel, dann darf der überlebende Ehepartner nichts ändern !
Dann darf er nicht einem Kind 60 % und einem anderen nur 40 % zuteilen wenn vorher 50 zu 50 ausgemacht war.

Danke für die Erläuterung, Duck. Dann müssen wir auf jeden Fall ein notarielles Testament machen lassen. Es gab im alten Testament keine Klauseln. Es ist ironisch: Es war der Wunsch der verstorbenen Ehefrau das eine Kind zu bevorzugen.
Zum Schenken gibts doch auch irgendwelche Fristen. Also wenn man jetzt was schenkt und innerhalb einer bestimmten Frist stirbt zählt das Verschenkte doch zum Erbe, oder?

Bei Schenkungen gilt die 10-Jahres-Regel. Nach 10 Jahren erfolgt kein Ausgleich mehr. Für jedes volle Jahr schmilzt der Anspruch um ein Zehntel ab.

Nachtrag:
Aber so richtig habe ich immer noch nicht verstanden, ob Du nun das gemeinsame Testament ändern darfst. Keine Klausel = kann man nicht mehr ändern !
Dann brauchst Du auch kein neues notarielles Testament, es gibt ja eins, was gilt.