Beurlaubung von der Schule wg. Hochzeit von Nicht-Verwandten

Hallo,

Ich habe mal eine Frage. Ist es möglich unseren Sohn (4te Klasse) wegen einer Hochzeit von einem Geschäftskollegen, den weder mein Sohn noch ich kennen, beurlauben zu lassen?

Noch dazu handelt es sich um eine Hochzeit in Asien. Dadurch müsste er mit An- und Abreise mind. 5 Tage frei bekommen. Mein Mann meint das das ganz sicher geht (weil es für ihn wichtig ist), ich dagegen bin mir da nicht so sicher).

Hatte jemand schonmal ein ähnliches Problem?

LG !

Die Teilnahme an dieser Hochzeit mag für deinen Mann wichtig sein. Aber warum muß da der wohl 10 jährige Sohn mit? Sollte es rein um Repräsentation gehen?
Kann mir auch nicht vorstellen, das die Schule/Schulamt da so einfach ein OK gibt.
Zumindest sollte eine handfeste Begründung vorliegen und nicht: „es ist wichtig“.

Achso … Tja er soll mit da er ja schlecht allein hier wohnen kann. Verwandschaft haben wir hier nicht … Das ist das Problem.

OK. Wusste ich nicht. Klar, dann stellt den Antrag. Alles weitere wird sich ergeben. Aber meine Zweifel bleiben. Wenns klappt: Guten Flug und schöne Hochzeit.

Moin,

d.h. das Problem ist, dass Du bei Hochzeit dabei sein musst. Vermtl. wird es einfach erwartet.

Vlt. kann man aber dem Geschäftspartner auch vermitteln, dass Dein Sohn einen Beruf hat, der wichtig ist, nämlich Schüler!

Ich halte 5 Tage Befreiung für eine „Spassveranstaltung“ nicht für gerechtfertigt.

Stell den Antrag vlt. können Deine Argumente ja überzeugen.

Gruß Volker

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und du mußt zwingend mit? Kenne die Sitten im entsprechenden Land nicht, aber wird da erwartet daß entfernte Geschäftspartner, die um die halbe Welt herum anreisen, die komplette Familie mitbringen?

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Ja … Ich verstehe auch nicht warum wir unbedingt mit müssen und halte da auch überhaupt nichts von ihn für so etwas aus der Schule zu nehmen.
Wenn man dann noch davon aus geht das wir uns da auch noch einen Virus aufschnappen, werden daraus hinterher 2 Wochen schulfrei und das im Schuljahr vor der weiterführenden Schule. Wollte deswegen mal hier in die Runde fragen in der Hoffnung das es nicht klappt.

Dann kannst du ja die Anfrage an die Schule entsprechend formulieren! :stuck_out_tongue_winking_eye:

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das fällt dann eher in die Kategore „Eheproblem“. Ich denke heutzutage sind die Sitten auch in Oman nicht mehr so daß der Geschäftspartner aus Germanistan hoffnungslos das Gesicht verliert wenn er ohne Anhang auftaucht und nicht darstellen kann, daß er es zu einer Ehefrau und Nachwuchs gebracht hat. Da würde ich zum Einen den Antrag so formulieren daß er garantiert nicht durchgeht und zum anderen dem Gemahl verklickern daß eure Besgeisterung gegen Null tendiert.

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Hallo Terrier,

noch ein paar Aspekte.

Einzelheiten können Länder abhängig sein, Bildung!

In direkter Verbindung zu Ferien nahezu ausgeschlossen.

Wie ist es mit anderen Fehltagen, z.B. Krankheit?

Gerade eine Hochzeit in einem anderen Kulturkreis kann eine ganz tolle Erfahrung sein, diese Gelegenheit bekommt man selten!

Sollte die Reise evtl. doch in Betracht kommen den Hausarzt fragen ob Impfungen notwendig sind, manche können u.U. nur in einem Tropeninstitut vorgenommen werden.

Ich wünsche Dir eine Entscheidung, die für euch alle passt.

Gruß Volker

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Hallo. Ich habe keine Kinder, aber wenn Ihr das machen wollt, dann kann in Ausnahmefällen die Schulleitung eine Genehmigung erteilen.

Außerdem hängt es vom Schulrecht der einzelnen Bundesländer ab. Informiere dich auf folgender Seite:

Gruß und viel Glück.

Wie sind die schulischen Leistungen des Sohnes, kann er 5 Tage Abwesenheit problemlos kompensieren?
Wie oft hat er in seiner schulischen Laufbahn bisher gefehlt? Sehr selten oder relativ häufig?

Ein guter Schüler der bisher noch sehr selten gefehlt hat und der auch ansonsten nicht negativ auffällt (auch die Eltern nicht…) hat in den meisten Fällen gute Chancen freigestellt zu werden.

Warum solltet ihr euch einen Virus aufschnappen wenn ihr bei einer Hochzeit im Oman teilnimmt?
Die meisten Viruserkrankungen schnappt man logischerweise zuhause auf.
Die Windpocken, das Pfeiffersche Drüsenfieber und den Norovirus haben wir definitiv nicht bei einem Auslandsaufenthalt eingefangen.

Krümel

Ich weiss nich wie der Oman hier ins Spiel gekommen ist (da war ich mal - recht sauber dort), es handelt sich leider um Indien. Mein Mann muss nach jedem Aufenthalt mind immer eine Packung Antibiotika einwerfen und schwächelt ca. 2 Wochen. :-((

Oder von einem Mediziner der die Zulassung für Tropenimpfungen hat und das kann auch einer im Wohnort sein.
Wobei es für bestimmte Impfungen einer geweissen Vorlaufzeit bedarf. ramses90

Oman habe ich ins Spiel gebracht als Beispiel für Orient, da von einem konkreten Land bis dahin nicht die Rede war. Indische Hochzeiten sind schon spektakulär, gehen über mehrere Tage und nicht selten verschuldet man sich dafür jahrzehntelang. Aber gleichzeitig sind das auch Großveranstaltungen mit mehren hundert bis tausend Teilnehmern, wenn man sichs leisten kann. Sprich: wenn ihr hin WOLLT um sowas mal zu sehen wird es sicher ein Erlebnis, aber wenn ihr keine Lust habt um die halbe Welt zu jetten wird man euch bei so einem Massenauftrieb nicht vermissen. Was anderes ist wenn ihr die einzigen Europäer dabei seid, dann werdet ihr Beachtung finden und der Bräutigam wird dafür bewundert werden, daß um seinetwillen weiße leute von ganz weit weg herkommen ; das ist der wesentliche Grund für eure Einladung.

Das stimmt und ist gerade auf Indien anzuwenden.
Habe Anfang der 90er jahre mal eine im Taj Mahal Palace in Mumbai damals noch Bombay mitgemacht. ramses90

Nein, so was lächerliches nicht.
Viel Spaß im Schulbüro. Die haben ja sonst nicht viel zu lachen. Dein Anliegen (und erst die Wichtigkeit !) werden für Heiterkeit sorgen.

Das kann überhaupt nicht ernst gemeint sein.

:blush:

Hallo,

ich kann lediglich für BW sprechen. Es gilt die Schulbesuchsverordnung.
Dort §4 (1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen.
(3) Als Beurlaubungsgründe können außerdem insbesondere anerkannt werden:
(…) 9. wichtiger persönlicher Grund; als wichtiger persönlicher Grund gelten insbesondere Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern, sofern der Arzt bescheinigt, daß die Anwesenheit des Schülers zur vorläufigen Sicherung der Pflege erforderlich ist. [ darunter könnte auch die Hochzeit in Indien fallen…]
(4) Für das Fernbleiben der Schüler vom Unterricht aufgrund einer Beurlaubung tragen die Erziehungsberechtigten,(…) die Verantwortung. Die Schulen beraten erforderlichenfalls die Erziehungsberechtigten und den Schüler über die Auswirkungen der beantragten Beurlaubung. Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, daß(sic!) der versäumte Unterricht ganz oder teilweise nachgeholt wird.

In anderen Bundesländern gelten sicher ähnliche Regelungen. Da es sich hier um eine Beurlaubung von über 2 Tagen handelt müsste das der/die Schulleiter/in genehmigen. Meiner Erfahrung nach würde das genehmigt werden und meiner Erfahrung nach würde ich mit dem Trinkwasser aufpassen und bei Bauchschmerzen auch eine Amöbenruhr nicht ausschließen.

Bitte löst eure privaten Probleme selbst und verlagert sie nicht auf die Schulleitung. Die hat wirklich anderes zu tun.

Gruß