Hallo,
ich kann lediglich für BW sprechen. Es gilt die Schulbesuchsverordnung.
Dort §4 (1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen.
(3) Als Beurlaubungsgründe können außerdem insbesondere anerkannt werden:
(…) 9. wichtiger persönlicher Grund; als wichtiger persönlicher Grund gelten insbesondere Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern, sofern der Arzt bescheinigt, daß die Anwesenheit des Schülers zur vorläufigen Sicherung der Pflege erforderlich ist. [ darunter könnte auch die Hochzeit in Indien fallen…]
(4) Für das Fernbleiben der Schüler vom Unterricht aufgrund einer Beurlaubung tragen die Erziehungsberechtigten,(…) die Verantwortung. Die Schulen beraten erforderlichenfalls die Erziehungsberechtigten und den Schüler über die Auswirkungen der beantragten Beurlaubung. Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, daß(sic!) der versäumte Unterricht ganz oder teilweise nachgeholt wird.
In anderen Bundesländern gelten sicher ähnliche Regelungen. Da es sich hier um eine Beurlaubung von über 2 Tagen handelt müsste das der/die Schulleiter/in genehmigen. Meiner Erfahrung nach würde das genehmigt werden und meiner Erfahrung nach würde ich mit dem Trinkwasser aufpassen und bei Bauchschmerzen auch eine Amöbenruhr nicht ausschließen.
Bitte löst eure privaten Probleme selbst und verlagert sie nicht auf die Schulleitung. Die hat wirklich anderes zu tun.
Gruß