Hallo.
vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Wir haben gestern ein Schreiben vom MDK bekommen, worin ein Hausbesuch angekündigt wird. Der Besuch soll der BEURTEILUNG DER DERZEITIGEN PFLEGE- u. VERSORGUNGSSITUATION dienen. Anbei wurde ein kleiner Fragebogen mitgeschickt, wo wir den erforderlichen Hilfebedarf wie z.B. Waschen, Ankleiden usw. ankreuzen sollen.
Will der MDK die Pflegestufe überprüfen (seit 1995 Stufe 1)? Oder geht es um die Bewilligung von Hilfsmitteln (wir haben einen E-Rolli beantragt)? Für so etwas kommen die doch normalerweise nicht ins Haus und das hat doch auch nichts mit körperlicher Grundpflege zu tun. Wir sind etwas verunsichert, weil wir nicht wissen, worum es eigentlich geht.
Hallo.
also für mich hört sich das nach Überprüfung der Pflegestufe an. Mein Opa ist auch pflegebedürftig (Stufe 2) und wird zu Hause gepflegt. Bei uns in Bayern ist es wohl so, daß nach neuesten Grundlagen der Pflegestatus halbjährlich durch den MDK geprüft werden muß. Es war jetzt im Januar jemand da zum begutachten und im Juni wurde schon der nächste Termin festgesetzt. Ich bin mir nicht sicher, ob das auch bei der vollstationären Pflege gilt, kann mir aber gut vorstellen, daß da auch regelmäßig geprüft wird. Daß das mit der Verordnung zusammenhängt, halte ich für eher unwahrscheinlich. Der Rollstuhl hat ja mit der Dauer der täglichen Pflege nicht so viel zu tun!
Gruß
Tina
Hallo
Kommt mir irgendwie bekannt vor *g* In der Schweiz gibt es das gleiche alle zwei Jahre. Wir bekommen dann jeweils genau so einen Fragebogen um festzustellen, ob unsere Tochter noch Hilflosenentschädigung erhält und welche Stufe.
In der Schweiz kennt man 3 Stufen. Stufe 1 ist einfache Unterstützung im Leben. Stufe 2 (die hat meine Tochter) muss man sie noch beim Anziehen unterstützen, Körperpflege, Essen etc. Stufe 3 ist bei schwerbehinderten Kindern, welche sich kaum bewegen können und die Angezogen werden müssen, die Windeln haben und das Essen eigegeben werden muss etc. Aber das wird euch weniger interessieren.
Gruss
HaegarCH
Hallo Hoppe,
vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Wir haben gestern ein Schreiben vom MDK bekommen, worin ein
Hausbesuch angekündigt wird.
den habe ich für meine Mutter gerade hinter mir …
Der Besuch soll der BEURTEILUNG
DER DERZEITIGEN PFLEGE- u. VERSORGUNGSSITUATION dienen. Anbei
wurde ein kleiner Fragebogen mitgeschickt, wo wir den
erforderlichen Hilfebedarf wie z.B. Waschen, Ankleiden usw.
ankreuzen sollen.
Will der MDK die Pflegestufe überprüfen (seit 1995 Stufe 1)?
das ist regelmäßig und routinemäßig so vorgesehen
Dem Pflegebedürftigen könnte es ja theoretisch seit der Erstüberprüfung so viel besser gehen, dass er die Stufe zu Unrecht bekommt
außerdem haben sich meines Wissens die Bestimmungen seit Eurem Erstbesuch geändert
Oder geht es um die Bewilligung von Hilfsmitteln (wir haben
einen E-Rolli beantragt)? Für so etwas kommen die doch
normalerweise nicht ins Haus und das hat doch auch nichts mit
körperlicher Grundpflege zu tun. Wir sind etwas verunsichert,
weil wir nicht wissen, worum es eigentlich geht.
für den E-Rolli (Beschaffung) ist die Pflegeabteilung der Krankenkasse zuständig
Sie tut aber nur nach Bewilligung bzw. Nutzenfeststellung durch den MDK
haben wir auch gerade letzten Montag gelernt
viele grüße
Geli
Hallo Hoppe,
das liest sich sehr nach „Überprüfung“, in Verbindung mit dem Rolli-Antrag, an.
Hier möchte ich dir bei Gott keine Angst machen. Doch sei ja nur auf der Hut. Ein falsches Wort von dem Angehörigen Hilfsbedürftigen und die Pflegestufe ist futsch samt dem beantragten Rolli.
Nie, ich sagte nie und niemals, den pflegebedürftigen Angehörigen mit den Herrschaften vom MDK alleine lassen!!!
Eine Fangfrage ist da immer bei denen parat.
Dieser Fragebogen hat es auch in sich. Da sollte man in Minuten aufführen, was man bei dem betroffenen Patienten tut: Gesichtspflege, Zähneputzen, kämmen, Maniküre, Pediküre, waschen, Ganzkörperwaschen, einkaufen, pampern, Essen verabreichen, ggf. Sonden und Nahrung wechseln, ggf. Wundversorgung, Botengänge zu Arzt, Bank, Apotheke etc.
Wie du siehst… Ich kenne mich ein wenig aus.
Wenn du näheres wissen möchtest… Gerne auch privat.
MFG
Hans13
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Ratgeber-Broschüre ‚Das Pflegegutachten‘
Hallo auch.
Wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen kommt ist das meistens eine aufregende Angelegenheit für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen. Schließlich geht es darum, ob der Betreffende in eine der gesetzlich definierten Pflegestufen eingestuft wird (bzw. eingestuft bleibt) und wenn ja, in welche. Der Gutachter entscheidet somit, in welchem Umfang Versorgung notwendig ist und wie viel die Pflegekasse dafür bezahlt. Wie man sich da genau verhalten soll, wissen die wenigstens.
Dem Medizinischen Dienst selbst ist es am liebsten, wenn alles gut vorbereitet ist. Der wichtigste Punkt: die Angehörigen oder das Pflegepersonal sollten schriftlich festgehalten haben, was wann und wie oft zu tun ist eine Art Pflegetagebuch also. Alle Befunde aus dem Krankenhaus oder vom behandelnden Arzt sollten für den MDK da sein, genauso die Liste der einzunehmenden Medikamente.
Die Pflegefachkräfte des MDK machen sich dann ein Bild darüber, was der zu Begutachtende alles noch zu tun in der Lage ist oder auch nicht, in dem sie ihn beobachten. Außerdem wird die Wohnung des Pflegebedürftigen angeschaut, ob man etwa das Bad pflegegerecht umbauen könnte/müsste. Manche Pflegebedürftige versuchen, sich dem MDK von ihrer allerfittesten Seite zu zeigen, oft weil sie sich schämen, sich als bettlägerig vorzustellen.
Zwischen 45 Minuten und vier Stunden kann so eine Begutachtung dauern. In dieser Zeit ist es aber wichtig, das rät der Gutachter genauso wie die Verbraucherzentrale, dass möglichst ehrlich erzählt wird, wie es dem Pflegebedürftigen geht und dass auch wirklich die Menschen anwesend sind, die mit der Pflege betraut sind, denn nur sie können alle Fragen beantworten.
BUCHTIPP/BROSCHÜRE:
Der Ratgeber informiert, worauf die Gutachter bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein Auge haben und mit welchen Fragen zu rechnen ist. Enthalten ist auch ein Musterbrief für mögliche Widersprüche.
Das Pflegegutachten
Verbraucherzentrale, 2007
96 Seiten
Preis: 4,90 Euro (zzgl. 2,50 Euro Versandkosten)
Bestell-Nr.: 242
zu bestellen bei:
Versandservice Verbraucherzentrale Bundesverband
Postfach 1116
59930 Olsberg
Tel: 0 29 62 / 90 86 47
Fax: 0 29 62 / 90 86 49
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.vzbv.de
Die Veröffentlichungen des Verbraucherzentrale Bundesverband sind auch in den örtlichen Verbraucherberatungstellen erhältlich.
Vielen Dank für eure Antworten.
Nun bin ich wirklich verunsichert.
Kann es sein, dass das MDK die Empfehlung gibt, einen E-Rolli zu geben, um nachher die Pflegestufe herab zusetzen?
Das eine ist Mobilität, das andere ist die Grundpflege !
Hi Hoppe,
Wichtige Punkte wie Pflegetagebuch und wie man sich am besten verhält wenn der MDK da ist hast du ja schon bekommen.
Ich möchte euch aber auch raten Mitglied im VDK zu werden.
Kostet nicht viel - aber man bekommt kompetente Beratung und rechtliche Hilfestellung. Als Laie ist man damit schnell überfordert bzw man weiss gar nichts über die Rechte die man eigentlich hätte.
Insbesonders wenn es darum geht Einspruch gegen Ablehnungsbescheide oder Zurückstufungen einzulegen ist die Beratung Gold (und Geld) wert.
viele Grüße
Susanne
moin moin
das allerwichtigste ist keine Angst zu haben und sich nicht in Wiedersprüche verwickeln. Der zu Pflegende sollte sich nicht über die mangelnde Selbständigkeit bei der Durchführung der Grundpflege schämen und die wirklich durchgeführte Grundpflege nicht schmälern. Bei der Pflegestufe 1 seit 1995 würde ich durch den zuständigen Arzt einen Verschlimmerungsantrag zur Pflegestufe 2 überprüfen lassen. Insgesamt ist es wichtig den jetzigen zeitlichen Aufwand für jede einzelne Hilfstätigkeit in eine Art Tagebuch aufzuführen.
Viele Grüße Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
nun haben wir es hinter uns. Es ging tatsächlich um den E-Rolli. Dafür wurde der ganze Fragenkatalog von dem Gutachter bearbeitet. Es hat fast 2 Stunden gedauert. Mal sehen, wie entschieden wird.
Sehr eigenartig war allerdings, dass ein Gutachten von vor drei Jahren vorliegen soll. Es wurde aber definitiv damals nicht geprüft. Auch kein Antrag auf Hilfsmittel gestellt.
Kann man eigentlich eine Kopie der Begutachtung bei der Krankenkasse anfordern, auch wenn das Hilfsmittel bewilligt wird und sich an der Einstufung der Pflegestufe nichts ändert, wir also keinen Widerspruch einlegen müssen? Kann man auch noch das alte Gutachten (welches auch immer) einsehen? Wir wollen nicht unnötig Wirbel machen, aber sind doch ein bisschen neugierig .