Hallo,
ich hätte da ein Zwischenzeugnis zum „Beurteilen“. Arbeitnehmerin wird dieses Jahr 63, hat GdB 50, und hat nach rechtlicher Beratung einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung zugestimmt. Der Arbeitgeber hat keine Verwendung mehr am aktuellen Standort, und sie hätte die restliche Zeit zum anderen Standort pendeln müssen; tägliche Fahrtzeit ohne Stauberücksichtigung mind. 2 Stunden (hin und zurück). Sie muss dem Arbeitsamt ein Zwischenzeugnis vorlegen. Auch wenn sie nicht damit rechnet, noch eine Beschäftigung zu finden, hätte sie gern ein anständiges Zwischenzeugnis. Ich hoffe, ich habe nicht zu viel unkenntlich gemacht.
Kundenkontakt hat sie in dem Sinne nicht, nur zum Betriebsarzt, müsste das auch im vorletzten Absatz erwähnt werden?
Ich weiß, dass es mehrere sprachliche Fehler gibt, sowohl im Bereich Rechtschreibung, als auch im Bereich Grammatik und Satzbau, aber ich denke, die kann ich auch alleine beseitigen. Mir geht es primär um die zeugnisrelevanten Angaben und Formulierungen.
Wer kann etwas dazu sagen?
Danke und Gruß
Christa