Das kann ich absolut verstehen. Aber wie sieht’s aus mit
?
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, wäre das durchaus sinnvoll. Vielleicht reicht es auch, wenn du mit (d)einem Entwurf hingehst und die Erstberatung in Anspruch nimmst, wobei die auch schon 190 Euro netto kostet, aber ich finde, es ist gut investiertes Geld.
Ohne Vergütungsvereinbarung ist das der Höchstsatz, der von einem Verbraucher genommen werden darf. Einerseits kann die Erstberatung also auch günstiger sein, andererseits handelt es sich hier ganz offensichtlich nicht um einen Verbraucher.
Mit denenhatte ich im Vorfeld der Kündigung Kontakt. Die empfahlen, ich solle bei Zweifeln an Arbeitsfähigkeit und -willigkeit doch einfach die Ausbildungsvergütung nicht mehr zahlen.
Der Anwalt meinte dazu stirnrunzelnd nur „Äh?“.
Die Person ist volljährig. Sie stammt aus einer Familie von Geflüchteten. Es gibt da eine ehrenamtliche Betreuerin / Beraterin. Diese hatte mich nach der Kündigung angerufen und mir einige Details erzählt. Der Junge wollte offenbar schon vor einem halben Jahr kündigen. Sie hatte ihn zum Weitermachen gedrängt. Sie wusste auch schon, dass er öfters die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht hatte. Ich habe mich sehr bedeckt verhalten und ihr lediglich bestätigt, dass ihre Beurteilung „Er wollte nicht mehr“ sich mit meinen Beobachtungen deckt. Ob sie ein ehrliches Interesse hatte, etwas Besseres für ihn zu finden, oder mich in eine Falle locken wollte? Egal, Schweigen war Gold.