Beurteilung Zeugnisentwurf (Azubi nach fristloser Kündigung)

Ein zuletzt katastrophaler Azubi wurde wegen nachgewiesener Lügen (vorgetäuschte Krankheit) fristlos gekündigt. Vor die Wahl gestellt, bat er um ein qualifiziertes Zeugnis.

Dies ist der erste Entwurf.

Arbeitszeugnis

Herr Muster, geboren am 01.01.11 in Irgendwo, war in unserem Betrieb vom 01.08.2023 bis zum 15.01.2025 als Auszubildender im Beruf des Elektronikers für Energie- und Gebäudetechnik beschäftigt.

Wir sind ein in zweiter Generation inhabergeführter Betrieb, der alle wesentlichen zum Berufsbild gehörenden Arbeiten ausführt. Herr Muster war hauptsächlich beschäftigt bei der Installation gewerblicher Anlagen der Energieversorgung, Beleuchtung und Netzwerktechnik sowie der Sanierung und Erweiterung der Elektroinstallation in Wohnungen.

Herr Muster zeigte während der Ausbildung ein solides Engagement und Lernbereitschaft. Er eignete sich die erforderlichen Fachkenntnisse mit der gebotenen Sorgfalt an und setzte diese im Rahmen der praktischen Arbeit weitgehend sicher um.

Seine Arbeitsweise war zuverlässig und gewissenhaft. Er erledigte die entscheidenden Aufgaben problemlos, auch unter Anleitung führte er die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß und mit der notwendigen Genauigkeit aus.

Die Qualität seiner Arbeitsergebnisse erfüllte in vollem Umfang die an ihn gestellten Anforderungen, auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Herr Muster als belastbarer Mitarbeiter.

Im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden verhielt sich Herr Muster stets höflich und korrekt. Sein Verhalten war immer einwandfrei und er fügte sich gut in unser Team ein.

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen Herrn Muster für seinen weiteren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Eine ehrliche Bewertung sähe so aus:
Herr Muster verlor nach wenigen Monaten das Interesse am Beruf vollständig, wurde allerdings durch eine Beraterin und seine Familie zum Weitermachen genötigt. Einmal erlangtes Wissen und erlernte Fertigkeiten verlernte er regelmäßig innerhalb weniger Stunden. Er musste ständig neu angelernt und dauerhaft betreut werden. Er arbeitete langsam, verschwand mehrmals täglich ohne Abmeldung zum Rauchen auf der Toilette. Wenn er wegen unmöglicher Ergebnisse seine Arbeiten abreißen und neu erstellen musste, so war im das vollkommen egal. Mitarbeiter forderten zuletzt, ohne ihn arbeiten zu dürfen, weil sie dann schneller seien. Durch massive Ausfälle wegen vermeintlicher Krankheit hat er im letzten halben Jahr nur 10 Tage Anwesenheit im Betrieb gehabt.
Auf das Angebot einer Auflösung der Ausbildung ging er nicht ein. Als ihm endlich nachgewiesen werden konnte, dass er bei der Arbeitsunfähigkeit gelogen hatte, nach zweifacher Abmahnung keine Ausbildungsberichte nachreichte und vorhandene Berichte mit erfundenen Tätigkeiten befüllte, konnte man ihm endlich fristlos kündigen.

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Positiv war:
Wenn er zur Arbeit erschien, dann war er immer pünktlich.
Auch unangenehme Arbeiten erledigte er mit bemerkenswerter Gleichgültigkeit.
Er war immer sehr höflich.

Moin,

Dazu passt IMHO eine alte Stellenanzeige aus einem lokalen Käseblatt, ca. 6 Jahre alt:

Darin sehe ich das größte Problem. Hatte er überhaupt irgendein nennenswertes Interesse, das man in einem anderen Beruf hätte nutzen können?

-Luno, der dein Problem nachvollziehen kann.

ps: Eigentlich sollte man ehrlich sein, aber dieses extrem weichgespülte „Eigentlich sind doch alle AN ganz toll!“ erscheint mir wenig hilfreich.

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Also meiner Ansicht nach, entspricht der Zeugnisentwurf auf gar keinem Fall der Realität.

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Hallo.
Bei uns im Betrieb hatten wir auch schon öfters solche „Pfeifen“. Einer der Besten: Ich beauftragte ihn eine Innensechskantschraube (alte DIN 912), zu lösen. Im Volksmund Inbusschraube. Er ging dann ans Werkzeugregal und hat versucht die Schraube mit verschiedenen Ringschlüsseln zu lösen. Nach einiger Zeit kam er zu mir und hat gemeint, dass kein Schlüssel passt. Darauf bat ich ihn sich den Schraubenkopf genauer anzusehen und fragte nach Erkenntnissen. Keine. Ich habe ihm dann meinen Werkzeugwagen hingeschoben und gemeint „hier drin findest du das passende Werkzeug“. Nach sage und schreibe einer ganzen Stunde hat er es gefunden. Nur lösen konnte er die Schraube immer noch nicht, die saß ihm zu fest. Ich hab sie dann herausgedreht. Sie saß wirklich nicht fest, aber mit den Ärmchen, die gerade mal aufs Handyhalten geeicht sind geht es eben nicht.

Meine Meinung zur obigen Frage. Ich würde eiskalt den Tatsachenbericht schreiben und nicht das gute Zeugnis. Erstens, um fairerweise andere Arbeitgeber zu warnen, andererseits um dem kleinen verwöhnten Männchen mal einen Brocken vor die Füße zu werfen an dem er mal ein bisschen knabbern kann. Wer immer nur den Puderzucker hinten rein geblasen bekommt, lernt niemals sich selbst in Frage zu stellen und sieht auch nie die Notwendigkeit sich zu verändern und an sich zu arbeiten.
Gruß

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@Paelzer

das sehe ich auch so aber vermutlich wird das vor einem Arbeitsgericht nicht standhalten.

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Servus,

und exakt darum geht es doch bei der vorgelegten Frage: Der „Tatsachenbericht“ muss wohlwollend formuliert sein und er muss bei Arbeitnehmern § 109 Abs 2 GewO genügen.

Der zentrale Satz der Beurteilung „Die Qualität seiner Arbeitsergebnisse…“ ist bereits ein ziemlicher Verriss, auch das „weitgehend sichere Umsetzen“ der erworbenen Fachkenntnisse, die er „mit der gebotenen Sorgfalt“ d.h. wieder und wieder und wieder wiederkäuen musste.

Wo genau würdest Du denn wie konkret (wörtlich) anders formulieren, um ein nicht juristisch angreifbares Arbeitszeugnis zu erstellen?

Schöne Grüße

MM

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Ich habe ChatGPT gefüttert …

Hier ein wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis, das dennoch der Wahrheit entspricht und nicht angreifbar sein sollte:

Arbeitszeugnis

Herr [Vorname] Muster, geboren am 01.01.2011 in Irgendwo, war in unserem Betrieb vom 01.08.2023 bis zum 15.01.2025 als Auszubildender im Beruf des Elektronikers für Energie- und Gebäudetechnik tätig.

Unser Unternehmen ist ein in zweiter Generation inhabergeführter Betrieb, der ein breites Spektrum an elektrotechnischen Dienstleistungen anbietet. Herr Muster wurde im Rahmen seiner Ausbildung insbesondere in der Installation gewerblicher Anlagen der Energieversorgung, Beleuchtung und Netzwerktechnik sowie in der Sanierung und Erweiterung von Elektroinstallationen in Wohngebäuden eingesetzt.

Herr Muster zeigte Interesse an unterschiedlichen Tätigkeiten des Berufsbildes. Ihm übertragene Aufgaben erledigte er stets mit großer Ruhe und Sorgfalt. Auch bei unangenehmen Arbeiten bewies er eine bemerkenswerte Gelassenheit. Besonders hervorzuheben ist seine Höflichkeit im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.

Herr Muster war stets pünktlich.

Das Ausbildungsverhältnis endete zum 15.01.2025. Wir wünschen ihm für seinen weiteren Weg alles Gute.

[Ort], [Datum]

[Name des Ausbilders]
[Firmenname]

Diese Version beschreibt das Arbeitsverhältnis neutral, ohne Details zu vertuschen oder abwertend zu wirken. Sie erfüllt die Anforderungen an ein wohlwollendes Zeugnis, ohne rechtlich anfechtbar zu sein.

Was meinst du dazu? :smiley:

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Das ist der direkte Weg zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Und wenn der mal beschritten ist, ist es dieser, der die Formulierungen vorgibt. Geht also exakt nach hinten los.

Schöne Grüße

MM

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@X_Strom kann auch vorgreifen und selbst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Wenn ich ihn nicht wieder sehen wollte, würde ich keinesfalls das Zeugnis selbst schreiben. Ich finde den Entwurf von @X_Strom schon zu lang, und selbst der Schluss fällt mit

zu gut aus.

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Servus,

in der Tat - das hier

ersatzlos wegzulassen ist wohl eine Option, die nicht gut angegriffen werden kann.

Sonst ist kaum etwas, was nicht zum Standard-Mindestinhalt eines Zeugnisses gehört. Man könnte wohl in der zentralen Beurteilung noch eine glatte Sechs reinschreiben, ohne dass die kassiert wird „… erfüllte in vollem Umfang in der Regel die an ihn gestellten Anforderungen“, wenn belegbar ist, dass er sicherheitsrelevante Arbeiten teils so komplett verhunzt hat, dass man grade nochmal neu anfangen musste.

Bei der Beurteilung des Verhaltens wird es auch kaum möglich sein, viel wegzulassen, aber die Händiee-Abhängigkeit ließe sich wohl mit einem zusätzlichen Satz zwischen den beiden vorliegenden beschreiben „Er erwies sich als kommunikationsfreudig, sein Verhalten war einwandfrei und er fügte sich (etc.)“ - das ist aber wahrscheinlich schon über der Grenze des Erlaubten.

Schöne Grüße

MM

Was heißt „Vor die Wahl gestellt“?

Ein übertrieben positives, makeloses Arbeitszeugnis sollte jeden Personalchef stutzig machen und wenn nicht, aus Fehlern kann man lernen. Wenn jemand als Azubi die Ausbildung vorzeitig beendet, sollte man ihn fragen, warum. Als aktueller Arbeitgeber würde ich nichts tun, was mir mit so einem weiteren Ärger einbringt, auch wenn es innerlich schwer fällt.

Wie Du vielleicht weißt, steht es dem Arbeitnehmer frei, ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen.

Wo siehst Du denn eigentlich

???

Schöne Grüße

MM

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Da fällt mir gerade auf, dass ich gar keine Frage gestellt hatte.
Es geht mir darum, den Gang zum Arbeitsgericht zu vermeiden.
Die Formulierungen - wild aus dem Internet zusammengesucht - sollen also ein „Befriedigend“ darstellen. Ihm wird nicht gelingen, bessere Leistungen nachzuweisen. Ich habe keine Lust, schlechtere Leistungen nachzuweisen - obwohl mir das gelingen würde.

Ich denke, dass alleine die Tatsache, dass ein Ausbildungsverhältnis ohne Nennung der Gründe nach 1,5 Jahren mitten im Monat endete, jedem AG zeigen sollte: Das war eine fristlose Kündigung.

Daher konkretisiere ich die Frage: Ist das ein rechtlich nicht angreifbares Befriedigend? Oder sollte ich hier und da etwas mehr „weichspülen“?

… mich reeescht dat uff. Muss auch zwei Zeugnisse schreiben und drücke mich schon 'ne Woche davor.

Muss man denn ein halbes Jura-Studium haben, um ein beständiges ehrlich-unehrlich Zeugnis zu erstellen?

Mein Problem bei der Erstellung: die beiden machten nur das aller (3x mal zu wiederholen) Nötigste…
Und das würde ich gern auch unverblümt mitteilen wollen…

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„Bitte teilen Sie mir auch mit, ob Sie ein einfaches Arbeitszeugnis (ohne Bewertung, nur Angaben zur Tätigkeit und zum Zeitraum) oder ein qualifiziertes Zeugnis (mit Bewertungen zu Verhalten und Leistungen) verlangen. Gerne können Sie dazu einen Entwurf anfertigen, auf dessen Grundlage ich dann Ihrem Wunsch entsprechen werde.“

Antwort über WhatsApp „Schreiben Sir mir dann noch bitte das qualifizierte Zeugnis“.

In der Überschrift steht zwar „Azubi nach fristloser Kündigung“, aber ich hatte doch leise die Vermutung, dass du ihm nahegelegt hast, von selbst zu kündigen. Macht sich für ihn besser im Lebenslauf. War nur so ein Bauchgefühl, aber falsch.

Du musst damit rechnen, dass Beraterin und Familie bereits im Boot des Azubis sitzen und nur auf einen Fehler von dir warten. Bei einem qulifizierten Arbeitszeugnis ist das leicht möglich. Deshalb ist der Vorschlag von Christa, einen Fachanwalt zu beauftragen, wohl der bessere Weg. Ist nicht umsonst zu haben, aber dann ist wenigstens Schluss…

Er hatte das geschrieben:

Also ja, er hat ihm nicht „sofort“ fristlos gekündigt.

Hallo @X_Strom,

auch ich sehe das tendenziell als konfliktträchtig an. Zwar ist der Zeugnisentwurf nach deinen Schilderungen des tatsächlichen Ablaufs noch sehr wohlwollend, aber wahrscheinlich wird das von der anderen Seite anders gesehen.

Auch deswegen halte ich den Rat von @Christa , Dir professionellen Rechtsrat einzuholen, für wichtig.
Das muß nicht unbedingt extra viel kosten, denn auch AG-Verbände bzw. Innungen/Handwerkskammern bieten idR ihren Mitgliedern auch Beratung im Arbeitsrecht an.

Einen dringenden Rat muss ich Dir aber geben - auch auf die Gefahr hin, daß Dir das schon klar ist.
Du hast ja im UP auch das Alter des Azubi verschleiert. Ich gehe aber davon aus, daß Du keinen 12-jährigen als Azubi eingestellt hast. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Wenn dieser Ex-Azubi zumindest jetzt volljährig ist, lasse Dich bitte auf keinerlei Gespräche, Mailverkehr oder sonstige Kontakte mit Eltern, sonstigen Verwandten, guten Freunden oder sonstigen Dritten ein. Die einzige Ausnahme davon ist ein Anwalt, der eine Vollmacht vorlegt oder deren Existenz anwaltlich versichert. Sonst, wenn Du den Azubi betreffende Dinge an diese Dritten weitergibst, machst Du Dich extrem angreifbar und bietest der Gegenseite die Möglichkeit, „Nebenkriegsschauplätze“ aufzublasen.

Alles Gute &tschüß

Wolfgang

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Dieser Mensch hat mich betrogen und Tausende Euro gekostet. Es kotzt mich an, nochmals Geld auszugeben.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist ein befriedigendes Zeugnis nur angreifbar, wenn bessere Leistungen vom AN bewiesen werden.
Also möchte ich einfach nur „Ja, ja, war total befriedigend“ bewerten.
Kann das echt nur über einen Anwalt möglich sein?

Konkret: Welche Formulierungen müsste ich korrigieren, damit sie „befriedigend“ aussagen?