Bevorzugung Von Legasthenikern bei der Vergabe von

Ich interessiere mich dafür ob Fachhochschulen oder Universitäten bei der Vergabe von Studienplätzen Eine bescheinigte Legasthenie berücksichtigen müssen. Da lauf Gesetz eine Legasthenie als Behinderung gilt und die FH´s und Uni´s Bei der Vergabe ihrer Plätze Menschen mit Behinderungen Bevorzugen müssen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema oder arbeitet sogar in einer FH oder Uni würde ich mich über eine sachliche Antwort freuen

Hallo King-Flex,
leider kann ich nicht so richtig konkret Auskunft geben, da ich mehr darüber Bescheid weiss, wie das Thema an Schulen gehandhabt wird - aber da selbst hier bereits in der Oberstufe ein Legasthenie Attest nicht mehr zwangsläufig auch nur berücksichtigt werden muss (Ermessensache des Lehrers), kann ich mir nicht vorstellen, dass so ein Attest an Fachhochschulen und Universitäten viel Gewicht hat.
Tut mir leid, dass ich nichts Genaueres sagen kann - ich würd einfach mal im Sekretariat einer FH anrufen oder bei der ZVS.
Hier noch ein ggf. nützlicher Link dazu:
http://www.hochschulstart.de/index.php?id=20

Viele Grüße, Carisha

Hallo,

Nachteilsausgleich gilt auch für Hochschulen. Die Praxis ist aber von Bundesland zu Bundesland sehr
verschieden.
Gruß von Pter

-ich kann nicht weiterhelfen!-

LG
Geud.H.

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