Bevorzugung Von Legasthenikern bei der Vergabe von

Ich interessiere mich dafür ob Fachhochschulen oder Universitäten bei der Vergabe von Studienplätzen Eine bescheinigte Legasthenie berücksichtigen müssen. Da lauf Gesetz eine Legasthenie als Behinderung gilt und die FH´s und Uni´s Bei der Vergabe ihrer Plätze Menschen mit Behinderungen Bevorzugen müssen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema oder arbeitet sogar in einer FH oder Uni würde ich mich über eine sachliche Antwort freuen

Hallo,

ausgehend von deiner Überschrift

„Re: Bevorzugung Von Legasthenikern bei der Vergabe von …“

behaupte ich, dass es grundsätzlich keine Bevorzugung irgendwelcher Menschen mit Erkrankung gibt.
Warum sollte ein Legastheniker bevorzugt werden vor einem Diabetiker

Ich interessiere mich dafür ob Fachhochschulen oder
Universitäten bei der Vergabe von Studienplätzen Eine
bescheinigte Legasthenie berücksichtigen müssen.

Müssen???

Da lauf Gesetz eine Legasthenie als Behinderung gilt

Laut Gesetz? Ich denke eher die REchtsprechung der jüngeren Zeit hat den Weg gewiesen und in Anlehnung an Art. 3 (3) GG http://dejure.org/gesetze/GG/3.html Prüflingen mit Legasthenie das Recht auf Nachteilsausgleich in den Prüfungen zugestanden.

und die FH´s und
Uni´s Bei der Vergabe ihrer Plätze Menschen mit Behinderungen
Bevorzugen müssen.

Das „müssen“ klingt mir zu pauschal. Die Hochschulen haben eine Quote, an meiner alten Uni zB 2 v.H. für Fälle außergewöhnlicher Härte, also 2% der Studienplätze.
Und hier wird aber nicht nach Behinderung differenziert sondern „außergewöhnliche Härte“ heißt:
Bewerber, die schwerwiegende gesundheitliche , soziale oder familiäre Gründe nachweisen, die einen sofortigen Studienbeginn zwingend erfordern , werden im Rahmen der außergewöhnlichen Härte zugelassen.

Maßstab könnte evtl auch die Vergabeordnung der ZVS sein:
http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Ges…

_Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung
§ 15 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
1Die Studienplätze der Härtequote werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten.
2Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern. 3Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Auch das Hochschulrahmengesetz spricht in § 32 „nur“ von „außergewöhnliche, insbesondere soziale Härte“ http://www.gesetze-im-internet.de/hrg/__32.html

Das liest sich aber ähnlich wie die Kriterien der Uni.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema oder
arbeitet sogar in einer FH oder Uni würde ich mich über eine
sachliche Antwort freuen

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen.
Endgültig kann dir sicher nur die UNi/FH deiner Wahl Auskunft geben.

Gruß
Wawi_

Guten Tag,

ich sehe es genauso. Wenn es eine richtige ausgeprägte Legasthenie ist, sollte man sie durch das Integrationsamt anerkennen lassen (Grad der Behinderung mindestens 30%), und dann gibt es auch den Nachteilsausgleich bei Zulassung und in Prüfungen.

Gruß,