#MOD Selina: ACHTUNG!
Im UP geht es um den Fall eines 5jährig Mädchens
Der in diesem Artikel angesprochene Fall, indem sich zwei jugendliche Mädchen gegen eine harte Bestrafung ihrer Mutter ausgesprochen haben, ist ein anderer trauriger Fall.
Bitte beim UP Thema des 5jährigen Mädchens bleiben.
Danke!
Selina
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Hallo,
da ich nicht extra meine Browsereinstellungen für den BILD-Link ändern und ihn neu starten will, um mich dann erneut bei w-w-w anzumelden, habe ich einen Link von der lokalen Konkurrenz http://www.bz-berlin.de/berlin/marzahn-hellersdorf/nur-bewaehrung-und-geldstrafe-fuer-diese-horror-eltern.
Misshandlung Schutzbefohlener
Nur zwei Vorfälle waren urteilsentscheidend
Der Richter: „Über weitere Vorfälle konnten wir keine sicheren Feststellungen treffen.“
und
Der Richter: „Ihre Kinder haben Sie vor dem Gefängnis bewahrt. Ohne ihre Bitte, wäre das Urteil anders ausgefallen.
Offenbar haben die Kinder sich gegen eine harte Bestrafung ausgesprochen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/225.html
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr …
Und die beiden genannten Punkte wurden offenbar ebenfalls nicht erfüllt.
Von daher ist der Begriff „Folter“, den Du sicher von der BILD übernommen hast, auch überzogen und der Auflage geschuldet.
Die Kids können zumindest jetzt nicht mehr mißhandelt werden. Denn auch die mittlerweile 17jährige wird wohl anderweitig untergebracht sein.
Gruß
vdmaster