Bewährungsstrafe für Kinderfolterer?

Hallo,

ich habe gerade völlig schockiert dieses Urteil hier gelesen

Ein Stiefvater foltert ein Kind über Jahr auf bestialischste Art und Weise und bekommt dafür Bewährung??? In welcher perversen Welt ist sowas möglich?
Muss der Richter hier eine Bewährungsstrafe verhängen weil „er dem Kind eine Aussage“ ersparen will? Wieso muss das Kind aussagen um so jemand für 10 oder 15 Jahre hinter Gitter und dann in den nächsten Flieger zu schicken?

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#MOD Selina: ACHTUNG!
Im UP geht es um den Fall eines 5jährig Mädchens

Der in diesem Artikel angesprochene Fall, indem sich zwei jugendliche Mädchen gegen eine harte Bestrafung ihrer Mutter ausgesprochen haben, ist ein anderer trauriger Fall.

Bitte beim UP Thema des 5jährigen Mädchens bleiben.

Danke!
Selina

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Hallo,

da ich nicht extra meine Browsereinstellungen für den BILD-Link ändern und ihn neu starten will, um mich dann erneut bei w-w-w anzumelden, habe ich einen Link von der lokalen Konkurrenz http://www.bz-berlin.de/berlin/marzahn-hellersdorf/nur-bewaehrung-und-geldstrafe-fuer-diese-horror-eltern.

Misshandlung Schutzbefohlener

Nur zwei Vorfälle waren urteilsentscheidend

Der Richter: „Über weitere Vorfälle konnten wir keine sicheren Feststellungen treffen.“

und

Der Richter: „Ihre Kinder haben Sie vor dem Gefängnis bewahrt. Ohne ihre Bitte, wäre das Urteil anders ausgefallen.

Offenbar haben die Kinder sich gegen eine harte Bestrafung ausgesprochen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/225.html

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr …

Und die beiden genannten Punkte wurden offenbar ebenfalls nicht erfüllt.

Von daher ist der Begriff „Folter“, den Du sicher von der BILD übernommen hast, auch überzogen und der Auflage geschuldet.

Die Kids können zumindest jetzt nicht mehr mißhandelt werden. Denn auch die mittlerweile 17jährige wird wohl anderweitig untergebracht sein.

Gruß
vdmaster

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Hallo Vdmaster,

hier ein Link nicht von „Bild“

und Text dazu:

Fast täglich erlitt die kleine Amie*(knapp 5) Höllenqualen.

Und gab damit zu, dass er Amie mit einem religiösen „Juju“-Ritual immer wieder verprügelt hatte. Angeblich weil sie „rote Dschinn“ in Menschengestalt mit Hörnern“ herbeigerufen hatte. „Prinz“, so musste die Kleine den Mann, der mit ihrer Mutter nach Rastafari-Tradition verheiratet ist, nennen. Er schlug sie mit Stöcken, Gürteln und sogar mit einem Hammer, übergoss sie nachts im Schlaf mit kaltem Wasser, verbrühte ihr tags die Hände mit kochendem. Und er drohte, falls sie sich weiterhin Allahs* Wünschen verweigere, käme sie in die Hölle, wo sie zerstückelt werden würde.

*Anmerkung der Redaktion: Der Angeklagte ist kein Moslem sondern mischte Elemente aller Religionen durcheinander.

Grüße Selina

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Klasse! Dann hat der Richter ja alles richtig gemacht.
Meines Wissens erlaubt die Gesetzgebung aber nicht, dass die Opfer Einfluß auf das Strafmaß nehmen dürfen, oder doch?
Und wie der Richter angesichts der eigenen Aussage „Beide Töchter leiden bis heute an den Erziehungsmethoden der Mutter. Angeklagte, Sie haben ihnen Schäden fürs ganze Leben zugefügt.“ Abs. 3, Satz 2 des verlinkten Paragraphen ignorieren kann, weiß er wohl selbst am besten…

Gruß,

Kannitverstan

Hallo Selina,

vielen Dank für die Berichtigung des Links. Ich war wohl über die Altersdifferenz der beiden Geschwister (ebenfalls 5 Jahre) gestolpert.

Dann muss ich ergänzen, dass ich ebenfalls keinerlei Verständnis für die milde Strafe habe.

Ich kann es mir nur so vorstellen, dass der Amtsrichter nicht nur Geständnis gegen Schutz des Kindes abwog (Nichtbefragung durch Richter) und zusätzlich einfließen ließ, dass der Angeklagte derzeit einsitzt und nach Ablauf dieser Haftstrafe auch sein Aufenthaltsrecht verliert, falls er je ein reguläres hatte.

Gruß
vdmaster

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Hi.

Ja, so ist das eben in unserem Rechtsstaat. Mir fällt da spontan „Volle Härte des Gesetzes“ und „Täterschutz vor Opferschutz“ ein.