Hallo allerseits,
sei folgende Situation in NRW gegeben. An einer Kindertagesstätte (seit einem Jahr nur noch Privathaus) wird ca. 2019 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h festgelegt; beidseitig werden laut Aussagen eines Dorfbewohners entsprechende Schilder aufgestellt.
Herr X, der diese Strecke sehr lange nicht befahren hat, bemerkt auf dem Hinweg sehr wohl das 30 km/h Schild und drosselt seine Geschwindigkeit entsprechend (Ein schwarzer Bulli stand dort bereits, aber Blitzgeräte wurden nicht bemerkt, weder auf der einen noch auf der anderen Seite).
Als er auf dem Rückweg wieder an der Stelle vorbeikommt, steht bis zum Bulli kein 30 km/h Schild (mehr). Herr X bemerkt nun ein Blitzgerät auf der ihm gegenüberliegenden Seite. Er fährt laut geregeltem Tempomat 53km/h (also de-facto 50 km/h), wird aber dann 20m weiter auf seiner Seite geblitzt. Herr X muss weiterfahren, da er einen geschäftlichen Termin hat, kommt 2 Stunden später an der derselben Stelle vorbei. Nun sieht er seine Wahrnehmung bestätigt. Auf der Seite steht kein 30 km/h Schild und auch auf der anderen Seite wurde das 30 km/h mittlerweile dauerhaft abmontiert. Es war wohl also der letzte Tag, an dem die Begrenzung gelten sollte.
Müssen die Stadtwerker exakt protokollieren, wann sie das Schild auf der geblitzten Seite abmontiert haben? Oder wie kann man in Ermangelung anderer Zeugen das Nichtvorhandensein der Geschwindigkeitsbegrenzung beweisen?
Gruss
mt6502