Beweislast Geschädigter haftpflicht

moin moin zusammen,
kurze einfache Frage:
angenommen der K bekommt eine möbellieferung. die Monteure bauen z.b. Ein Regal auf. K ist in der Küche Und hört einen lauten Knall. Er geht ins Wohnzimmer zu den Monteuren und der SteinTisch ist in der Mitte zerbrochen und umgekippt. K äußert die Vermutung, dass die Monteure gegen den Tisch gestoßen sind und er deshalb umgekippt ist. Die Monteure behaupten sie hätten sich irgendwann durch den lauten Knall erschrocken, wären aber nicht an den Tisch gekommen.
der K wendet sich nun an die betriebshaftlichT der firma. Diese zahlt nicht sondern bittet um Beweise für die Schädigung durch ihren Versicherungsnehmer.

1.) Was sollte der K aus eurer Sicht der Versicherung antworten?
2.) hat K eine Möglichkeit den Schaden ersetzt zu bekommen (aus seiner Sicht fällt ein Steintsich nicht einfach um)
3.) k wird ja den „Unfall“ nicht beweisen können wenn die Monteure übereinstimmend Aussagen, dass sie nicht an den Tisch stießen. Hat er gegenüber der Firma eine Handhabe? (Bspw. Einbehaltund der Rechnung und Aufrechnung?)

herzlichen en dank für die Hilfe,
horde

Hallo!

Wer etwas haben will, muss es beweisen.
Das ist hier nahezu unmöglich.
Also aller Voraussicht keine Haftung.
Und daher kann man auch die Rechnung nicht einfach kürzen.

Man müsste klagen. Wie das ausginge ?

Damit man sich mal ein Bild machen kann, was ist das für Tisch( Maße), Was hat der für ein Gestell mit den Beinen dran und was für eine "Stein"platte (Naturstein, Granit, Marmor…)

Frage : Ist Tisch umgestürzt und deshalb die Platte gebrochen ?
Oder ist die Platte gebrochen und anschließend der Tisch umgestürzt ?

Kann man denn den Tisch leicht umstoßen, geringes Gewicht, wackelige Konstruktion ?  Kann es sein, man hat ein schweres Gewicht draufgestellt ?

Man könnte argumentieren, es sei lebensfremd, das ein solcher Tisch (das muss dann aber auch konstruktions/gewichtbedingt so sein) von allein umstürzt/zerbricht.
Ein, natürlich unabsichtliches, Anstoßen beim Hantieren mit dem aufzubauenden Schrank ist mind. sehr wahrscheinlich.
Und es sei Aufgabe der Monteure gewesen, störende, gefährdete oder im Weg stehend Gegenstände vor Aufbau zu entfernen.
Bzw. den Wohnungsinhaber darauf aufmerksam zu machen "Hier brauchen wir mehr Platz, bitte wegräumen "

MfG
duck313

Ich danke dir duck,
ja, gehen wir mal von einem massiven Steintisch aus…so einfach kippt der nicht um…
sicher lagen ein paar Dinge darauf, aber nicht so viele, als das man Sorge haben müsse er zerbreche…

Hi,

Was sollte der K aus eurer Sicht der Versicherung antworten?

K sollte Fotos des kaputten Tisches (die er hoffentlich sofort nach dem Zwischenfall gemacht hat) an die Versicherung schicken, seine Vermutung dass es die Monteure waren nochmals bekräftigen und darum bitten dass die Versicherung einen Gutachter beauftragt. Aus der Art des Schadens sollte sich doch für jemanden der sich damit auskennt schnell ersehen lassen ob es Materialermüdung war oder Fremdeinwirkung.

Gruss
K

Moin,

an welche Versicherung konkret soll sich denn der Geschädigte wenden?

Gruß

TET

Hi,

an die die ihm geantwortet hat nachdem er den Schaden dort gemeldet hat…? Lies doch einfach nochmal die Frage.

Gruss
K

Moin,

an die die ihm geantwortet hat nachdem er den Schaden dort
gemeldet hat…? Lies doch einfach nochmal die Frage.

und du meinst nachdem die schon jede Zuständigkeit ihrerseits zurückgewiesen haben, schicken die nochmal auf ihre Kosten einen Gutachter? Warum sollten die das tun?

Gruß

TET