Hallo,
Im Grunde ja.
die Realität sieht allerdings so aus:
Die Frage ist nicht, wer was zu beweisen hat, sondern welchen vorgelegten Beweisen ein Richter mehr Glauben schenken wird.
Wenn der Käufer Oma, Uroma, Ehepartner, Tante, Onkel und den Kumpel vom Fußballtrainer seiner Großtante als Zeugen benennt, die beim Auspacken dabei waren, so mag das zwar gewaltig klingen, ist aber in allem eher unglaubhaft, denn das dürfte kaum der Realität entsprechen. Da kann ein Packschein vom Lieferanten, auf dem zwei Kommissionierer die gepackte Anzahl mittels Unterschrift bestätigen, durchaus glaubhafter sein.
Grundsätzlich muss der Verkäufer in dem hier konkret geschilderten Fall in der Tat nachweisen, dass er 20 Stück geliefert hat und somit auch Anspruch auf die Vergütung hat. In der Realität wird er aber Prozesse etabliert haben, die einen solchen Nachweis problemlos ermöglichen.
Richter sind ja auch nicht doof und wissen natürlich, dass Käufer auch gerne ein paar Exemplare bei Erhalt aus der Lieferung fingern um den Preis zu drücken oder Nachlieferung zu verlangen. Und je mehr Zeugen beim Auspacken dabei waren, umso unglaubhafter ist die angebliche Minderlieferung.
Gruß
S.J.