Beweispflicht mit Burka

Hallo,

in einer aktuellen Tageszeitung hatte ich heute gelesen, daß man kostümiert ans Steuer darf, aber das Gesicht muß erkenntlich sein. Verständlich! Meine Frage ist, wie es mit der Beweispflicht im Falle z.B. einer Fahrerflucht oder etwa Foto anl. einer Geschwindigkeitsübertretung gestellt ist? Wie will man erörtern, wer der Täter ist?? Wie sieht dabei die realistische Ermittlung des Verursachers statt? Ich habe keine Ermittlungsgrundlage in Form eines Verursachers. Frankreich hat hier ganz klar eine verständliche und nachvollziehbare Stellung bezogen.
Nachdem eine religiöse Tracht keine Vermummung darstellt, könnte man doch diesen Vorteil vorausblickend hier in Deutschland nützen.
Danke für die Antwort!

Grüsse fuerte

… mehr auf http://w-w-w.ms/a48z0l

aber das Gesicht muß

erkenntlich sein.

Hallo,

sagt wer?

Wer vermummt fährt kann mal für ein Verbrecher auf der Flucht gehalten werden, aber bei Motorradfahrer ist es nicht unüblich mit Sturmhaube oder Schal zu fahren.

Gruß

Nostra