Bewerbung

Hallo Leute!

Ich bin SG in der Bundeswehr und da es mit der Verlängerung meiner Wehrdienstzeit leider nicht geklappt hat will ich es im Ausland versuchen! Ich habe da an U.S. Marines gedacht. Wie kann ich mich da bewerben und wie nehm ich da überhaupt Kontakt auf? Gruß,Marco

Hallo,
bist du US-Bürger?
Außer der französischen Fremdenlegion fällt mir keine (reguläre) Armee ein, die Ausländer aufnehmen würde.
Es gibt aber in den USA diese Privatarmeen ähm Militärberater, die das mit der Staatsangehörigkeit sicher nicht so genau nehmen. Wenn SG Stabsgefreiter ist, dürfte das aber für so eine Firma nicht als Empfehlung reichen. Unteroffizier sollte man da schon gewesen sein.

Cu Rene

Falschinformation
Sorry Rene,

aber hier irrst Du.
Selbstverständlich kannst Du, als Ausländer, in den US Amerikanischen Streitkräften dienen. Das war schon immer so und ist bis heute so. Selbst wenn in der einen oder anderen Dienstvorschrift etwas anderes stehen sollte - faktisch können Ausländer Dienst im US Militär leisten und auch in Offiziersränge aufsteigen (u.U. sind aber Stabsoffiziersränge reglemeintiert). Hundertausende Mexikaner und Einwanderer wählten diesen Weg um dann später vereinfacht an die US-Staatsbürgerschaft zu kommen.

Die Armeen zahlreicher Länder nehmen Ausländer in den Kriegsdienst auf.

In der Tat ist es eher eine Minderheit, bzw. fast schon Ausnahme, wenn eine Armee enge Anforderungen an die Nationalität ihrer Soldaten stellt. Einige Staaten offerieren, im Anschluss an den Dienst, die Staatsbürgerschaft. Die Légion Étrangère oder die US-Army sind nur die bekanntesten Beispiele.

pazifistisch
(…)

Die Légion
Étrangère oder die US-Army sind nur die bekanntesten
Beispiele.

Eigentlich das gesamte US Militär, nicht nur die Army.

Gruß

Anwar

Hallo,
gut zu wissen. Mir ist in den letzten Jahren immer nur untergekommen, daß die Armeen es nicht mehr machen. Für die USA habe ich mich aber wirklich nie interessiert.
Dennoch wird ihm hier niemand weiterhelfen können, weil der sich dann selbst nach §109h StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/109h.html strafbar machen könnte.

Cu Rene

Lass mal die Kirche im Dorf - erstens wird 109 sowieso kaum angewandt (und wenn, dann höchstens wenn man für böse "Schurken"staaten anwirbt und nicht für unsere guten, amerikanischen Freunde) und zweitens ist das reine zur Verfügung stellen von Informationen sicherlich noch keine Anwerbeversuch.

absoluter bloedsinn!
Hallo,

die Vorschrift der US-Army lautet:

In order to join the US Military, you must either be a US citizen, or you must be a legal permanent immigrant, physically living in the United States, with a green card. The US military cannot and will not assist with the immigration process. If you are not a US citizen, you must legally and permanently immigrate to the United States first, via the regular immigration procedures and quotas, establish a residence, and then (if you meet the other qualifying criteria), visit a military recruiter’s office and apply for enlistment.

For enlistment purposes, citizens of the United States include citizens of: Guam, Puerto Rico, The U.S. Virgin Islands,The Northern Marianas Islands, American Samoa, The Federated States of Micronesia, and The Republic of the Marshall Islands.

Not all legal immigrants may be eligible to enlist. Applicants who have been residents of countries considered hostile to the interests of the United States require a waiver. See your local recruiter for the most current list of countries considered hostile to the interests of the United States.

While non-citizens may enlist, they will find their job choices extremely limited. DOD policy prohibits granting security clearances to non-U.S. Citizens. Therefore, non-Citizens. who enlist in the United States military will be limited to those jobs which do not require a security clearance.

For legal immigrants who do enlist, there are accelerated citizenship procedures for non-citizens on active duty.

und etwas klarer erklärt:

A non-citizen can enlist in the military. However, federal law prohibits non-citizens from becoming commission or warrant officers.
In order for a non-citizen to enlist in the military, he/she must first be a legal immigrant (with a green card), permamently residing in the United States. It’s important to note that the military cannot and will not assist in the immigration process. One must immigrate first, using normal immigration quotas and procedures, and – once they’ve established an address in the United States – they can find a recruiter’s office and apply for enlistment.

Damit ist doch Alles gesagt

Beste Grüße
Hummel

Dennoch wird ihm hier niemand weiterhelfen können, weil der
sich dann selbst nach §109h StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/109h.html strafbar machen
könnte.

Nein, denn setzt als Tatbestandsmerkmal eben ein Anwerben - also eine aktive Handlung mit bestimmtem Ziel - voraus. Das Beantworten einer entsprechenden Frage erfüllt beim Otto-Normalbürger diesen Tatbestand nicht, anders sähe es aber bei einem recruiter der US-Streitkräfte aus, der eben auf deutschem Boden seinen Job macht.

Gruß Andreas