Bewerbung bei der Bundespolizei

Servus Leute,
ich hoffe mir kann jemand von euch helfen.
Ich strebe ein Studium bei der Bundespolizei an (geh. Dienst). Nun ist es vor 4 Jahren leider dazu gekommen, dass ich mit dem Gesetz in Konflikt geraten bin. Ich wollte in eine Disko um den Geburtstag meines Kumpels zu feiern. Leider habe ich den Perso eines Kumpels genommen. Ich wurde erwischt und es kam zur Anzeige. Diese wurde jedoch vom Staatsanwalt sofort abgewiesen, da ich noch nie etwas getan hatte. Nun die Fragen:

  1. Habe ich einen Eintrag im Führungszeugnis?
  2. Bin ich im Sinne der Bewerbung „Vorbestraft“?
  3. Habe ich überhaupt eine Chance damit?

Ich freue mich auf eure zahlreichen Antworten.

Fordere dochmal dein Führungszeugnis an, dann siehst du, was da drin steht.

Hi,

der Staatsanwalt weist nix ab. Das ist nicht seine Aufgabe. Er stellt Verfahren höchstens ein. In diesem Fall war es ja auch ein Kinderei, bei der man nicht auf kriminelle Neigungen schließen kann. Im Zentralregister in Berlin werden alle Verurteilungen eingetragen. Wenn Dein Verfahren eingestellt worden ist, dann steht natürlich auch nix im Führungszeugnis. Für eine Einstellung ist aber auch ein guter Leumund wichtig und die Polizei hat viele Möglichkeiten, um zu überprüfen, was man für ein Kerl is. Wenn da komische Sachen rauskommen,dann wird man auch abgelehnt. (Alkohol, Drogen u.ä.)
Also bitte einen ordentlichen Lebenswandel.
Gruß KL

Servus nochmal,

Ne also mit Drogen oder ähnlichem habe ich nix am Hut. Bin ein Sportler, daher kam für mich sowas nie in meinem Kopf :smile:
Es war halt wirklich nur diese eine Dummheit der Jugend.
Danke für die schnelle Antwort!

Hallo, meines Erachtens besteht absolut keine Gefahr. Ruhig bewerben, Frage nach Vorstrafe mit NEIN beantworten, nicht freiwillig und ohne Grund auf diese Dummheit eingehen.

MfG
W. Görtz

  1. Habe ich einen Eintrag im Führungszeugnis?

Nein.

  1. Bin ich im Sinne der Bewerbung „Vorbestraft“?

Nein.

  1. Habe ich überhaupt eine Chance damit?

Kann ich nix KONKRETES dazu sagen. Das war - wenn ich das richtig interpretiere - eine Straftat (vermutlich „Mißbrauch von Ausweispapieren“) als Jugendlicher, das Verfahren wurde aber eingestellt. Also - logischer Weise - keine VorSTRAFE, ergo kein Eintrag ins Führungszeugnis.
Ich würde es nicht explizit ansprechen, aber auch nicht leugnen.
Sorry, mehr kann ich nicht sagen.
Ich drück die Daumen!

Hallo,

die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft sicherlich nicht abgewiesen, vermutlich wurde sie eingestellt.

zu1.: Sie haben keinen Eintrag im Führungszeugnis
zu 2.: Sie sind auch nicht vorbestraft
zu 3.: Ihre „Chancen“ dürfte dieser Vorfall nicht negativ beeinflussen

Herzliche Grüße

Walter

  1. Du hast KEINEN Eintrag im Führungszeugnis
  2. Du bist NICHT vorbestraft
  3. Ja, Du hast eine Chance.

Hallo,

wenn Du wirklich ein Studium anstrebst, solltest Du die Frage eigentlich selbst beantworten können. Im Studium zum geh. Dienst beschäftigst Du dich nur mit Gesetzen und Urteilen. Widme Dich der StPO und Du wirst fündig. Um es kurz zu machen, siehe §§ 153, 170 Abs.2 StPO. Wird von einem Verfahren abgesehen bzw. erfolgt die Einstellung, kann kein Eintrag im F.-zeugnis stehen. Nur rechtskräftige Verurteilungen werden aufgezeigt! Somit stehen Dir alle Wege offen. Viele Grüße

Hallo,

ich habe keine Ahnung was in Ihrem Führungszeugnis steht. Aber beantragen Sie doch eines.

http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do…

Eine Chance haben Sie nur wen Sie die Bewerbung wegschicken. Sonst nicht. Also einfach machen.

Viel Glück
Rainer

In ein Führungszeugnis kommen nur Strafen über 3 Monate bzw. mehr als 90 Tagessätze. Also bist Du in dem Sinn nicht vorbestraft. Wenn der Staatsanwalt die Sache eingestellt hat, ist es erledigt, kein Eintrag, keine Strafe.
Zu den Chancen bei der Bundespolizei kann ich nichts sagen, abwarten.
mfg.
W.

Hallo Tim,

  1. Habe ich einen Eintrag im Führungszeugnis?

Nein

  1. Bin ich im Sinne der Bewerbung „Vorbestraft“?

Nein

  1. Habe ich überhaupt eine Chance damit?

Ja

Da das damals eingeleitete Verfahren offensichtlich von der StA eingestellt wurde, ist Deine Weste „blütenrein“.
Sieh zu das es so bleibt und viel Erfolg bei der Bewerbung.

Dachsgruß

  1. Nein
  2. Nein
  3. Ja wenns weiter nichts gibt

also ich würde sagen wenn die Erbsenzähler wären hätten die bestimmt keine bewerbungen mehr
du hast ganz sicher ne chance und gespeichert wird das glaub ich zwar aber darüber brauchst du dir keinen kopf machen solltest du dir nur machen bei diebstahl oder anderes
hoffe ich konnte weiter helfen

Hallo,

mit diesen Fragen würde ich erst Mals zum Bürgerbüro gehen. Frage dort nach dem Eintrag ins Führungszeugnis und wo Du noch Antworten bekommen kannst.

Gruß

Crash

Vorbestraft bist du nicht, ich würde die Sache auf jeden Fall bei der Bewerbung angeben.

Gruß
HH