Bewerbung mit Behinderung

Hallo Zusammen!

Ich wollte nur mal fragen ob man eine Behinderung in einer Berwerbung für eine Ausbildung angeben muß.
Meiner Tochter wurde mit drei Monaten eine Niere entfernt und mit sechs Monaten wurde sie am Herzen operiert. Wir haben uns damals von allen bequasseln lassen, dass man da eine Schwerbeschädigung beantragen müsse. Wir haben dies auch gemacht und haben eine Bestätigung über eine 40% Beschädigung. Ihr ist aber von dieser „Beschädigung“ absolut nix anzusehen bzw. anzumerken. Nun ist meine Sorge, das sie darauf hin keine Ausbildung bekommt.
Hat jemand schon Erfahrung mit solchen Dingen gesammelt?

danke schonmal

Hallo ciettrone,

eine Schwerbehinderung muss nicht angegeben werden.
Auch eventuelle Nachfragen bzgl. eines Schwerbehindertenausweises (nach einem solchen wird ggf. gefragt) kann (und muss) sie mit „Nein“ beantworten, da es erst ab einen GdB von 50 einen Schwerbehindertenausweis gibt.
Eine Gleichstellung ist unter Umständen möglich, wennauch ich die Chancen beim genannten Befund für eher gering einschätze.

Angegeben werden müssen Erkrankungen/Einschränkungen, die die Tätigkeit beeinflussen - soll heißen, wenn die typischen Tätigkeiten im Beruf nur unzureichend ausgeübt werden können oder ein Hilfsmittel nötig ist.
Bei diesen kommt es dann auch nicht auf das Vorhandensein eines GdBs oder Schwerbehindertenausweises an; sie müssten auch ohne dies angegeben werden.

Viele Grüße,
Nina

Hallo,

Deine Tochter ist nicht schwerbehindert. Erst bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr gilt man als schwerbehindert. Damit hat sich die Frage schon erledigt.

Auch eine Gleichstellung (Arbeitsamt) bedeutet nicht, dass man schwerbehindert ist.

Gruß

Andreas

Hallo Nina,

meines Wissens muss eine Schwerbehinderung (ab GdB 50) sehr wohl angegeben werden, da sich aus diesem Umstand besondere arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber ergeben (5 Tage mehr Urlaub, erweiterten Kündigungsschutz).
Ein Verschweigen der Schwerbehinderung kann als arglistige Täuschung gewertet werden.

Mann muss nur nicht angeben, warum man schwerbehindert ist.

Gruß
Bori

Man kann aber auf diese arbeitsrechtlichen Erweiterungen auch verzichten, wenn einen die Behinderung nicht einschränkt.
Ich habe selbst eine GdB 50, habe den Behindertenausweis allerdings abgelehnt, da nur von Nachteil und nicht von Vorteil, zumindest in meinem Beruf.
Ich verschweige meine Behinderung nicht, denn es kann passieren, dass man mir helfen muss. Ist bisher nie vorgekommen, aber die Möglichkeit besteht. Die Behinderung schränkt mich ansonsten in keiner Weise ein, ist äußerlich nicht sichtbar und somit für mich auch nicht vorhanden. Ich kann alles leisten, was ein Gesunder auch kann, insofern will ich auch keine Sonderstellung haben, weder was den Urlaub angeht noch den Kündigungsschutz.

Hallo Bori,

meines Wissens muss eine Schwerbehinderung (ab GdB 50) sehr
wohl angegeben werden, da sich aus diesem Umstand besondere
arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber ergeben (5
Tage mehr Urlaub, erweiterten Kündigungsschutz).

nein, diese „besonderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ bestehen nur, wenn eine Schwerbehinderung angegeben wurde - mit Nichtangabe verzichtet man natürlich darauf.

Ein Verschweigen der Schwerbehinderung kann als arglistige Täuschung :gewertet werden.

Das kann dann als arglistige Täuschung gewertet werden, wenn eine Einschränkung, die auf die Tätigkeit Einfluss hat, verschwiegen wird. Mit Schwerbehinderung selbst hat das nichts zu tun; angegeben werden müssen auch Einschränkungen, die nicht einen Schwerbehindertenausweis nach sich ziehen (typisches Beispiel: Farbenblindheit ist für manche Berufe ein Ausschlusskriterium).

Es kann natürlich beides zusammen kommen - Schwerbehindertenausweis haben, und genau die Einschränkung, für die er ausgestellt wurde, verringert die Leistungsfähigkeit im gewünschten Beruf -, dann ist es in der Tat arglistige Täuschung. Aber eben nicht aufgrund des verschwiegenen Schwerbehindertenausweises, sondern aufgrund der verschwiegenen Einschränkung.

Viele Grüße,
Nina

Hallo Thouy,

Ich habe selbst eine GdB 50, habe den Behindertenausweis
allerdings abgelehnt, da nur von Nachteil und nicht von
Vorteil, zumindest in meinem Beruf.

warum hast du dann aber den Schwerbehindertenausweis abgelehnt?
Du musst ihn ja nicht beruflich angeben, könntest ihn aber z.B. für ermäßigte Eintritte nutzen.

Viele Grüße,
Nina