Hallo x-Strom,
die Aufgabe als Schöffe ist ein wirklich interessantes Ehrenamt und gibt einem einen Einblick in eine Welt mit der man als normaler Bürger eher selten zu tun hat.
Der Unterschied zwischen dem Amt beim Amtsgericht und beim Landgericht ist, dass die Prozesse beim Landgericht wesentlich umfangreicher sind als beim Amtsgericht.
Am Amtsgericht dauert der Prozess meist zwischen 1 und 3 Stunden, wohingegen beim Landgericht ein Prozess auch schonmal ein halbes Jahr oder länger dauern kann und man da regelmäßig sitzen muss.
Hinzu kommt natürlich auch die Fahrzeit zum Gericht, die beim Amtsgericht meist überschaubar ist, wohingegen das Landgericht meist ja in einer größeren Stadt in der Nähe liegt.
Zu unterscheiden ist auch ob man fester Schöffe oder Hilfsschöffe ist. Als fester Schöffe bekommt man 12 Termine pro Jahr (+ Fortsetzungsterminen) an denen Prozesse stattfinden sollen (kann natürlich auch mal ein Termin ausfallen wenn nichts ansteht), wohingegen der Hilfsschöffe ein Ersatzmann ist, der dann zum Zuge kommt wenn einer der festen Schöffen verhindert ist.
Maximal soll man zwei Amtszeiten machen, diese müssen aber nicht nur an einem Gericht sein.
Für das erste mal empfehle ich sehr das Schöffenamt am Amtsgericht, weil man sich dort mit überschaubaren Aufwand in das Thema einfinden kann. Wenn einem das gefällt kann man ja versuchen die folgenden Perioden beim Landgericht zu machen.
Bzgl. Deines Disputes mit Eurem Amtsgerichtpräsidenten kann ich Dir nur sagen, dass Du im normalen Alltag eigentlich nur mit Deinem Richter und den Leuten aus der Verwaltung zu tun.
Unseren Präsidenten habe ich bisher nur bei der Eröffnungsveranstaltung gesehen.
Deine Bitte ans Landgericht zu kommen, ist wie gesagt nur eine Bitte. Die Kommission die die Schöffen bestimmt, muss sich da nicht dran halten.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Dein,
Ebenezer