Bewerbungskosten-Erstattung vom Arbeitsamt

Hallo liebe Experten,

von der Bewerbungskosten-Erstattung bzw. dem -Zuschuss vom AA in Höhe von 5 Euro pro Bewerbung habe ich erst heute erfahren und habe nun zwei Fragen dazu:

  • Können diese Kosten auch bei nachträglichem Antrag erstattet werden (ich habe in den letzten vier Monaten 29 (ernst gemeinte) Bewerbungen geschrieben)?

  • Werden auch für Online-Bewerbungen 5 Euro erstattet (ich bevorzuge Online-Bewerbungen und es gab auch hauptsächlich auf diese positive Reaktionen inkl. Vorstellungsgespräch)?

Schon mal danke für Eure Antworten!

Viele Grüße,
Heike

  • Können diese Kosten auch bei nachträglichem Antrag erstattet
    werden (ich habe in den letzten vier Monaten 29 (ernst
    gemeinte) Bewerbungen geschrieben)?

Hallo Heike, nein der Antrag muss vorher gestellt werden.

  • Werden auch für Online-Bewerbungen 5 Euro erstattet (ich
    bevorzuge Online-Bewerbungen und es gab auch hauptsächlich auf
    diese positive Reaktionen inkl. Vorstellungsgespräch)?

Das weiß ich leider nicht, aber wie kommst du bitte auf 5 Euro für ne Onlinebewerbung? Was ist denn daran so teuer?

MfG

Auch hallo.

  • Können diese Kosten auch bei nachträglichem Antrag erstattet
    werden (ich habe in den letzten vier Monaten 29 (ernst
    gemeinte) Bewerbungen geschrieben)?

Glaube schon (glauben heisst ‚nicht wissen‘ :smiley:). Aber siehe http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

  • Werden auch für Online-Bewerbungen 5 Euro erstattet (ich
    bevorzuge Online-Bewerbungen und es gab auch hauptsächlich auf
    diese positive Reaktionen inkl. Vorstellungsgespräch)?

e-mail verschicken ist kostenlos. So gesehen eher nein.

Anmerkung zu Betreffzeilen bei Bewerbungsschreiben: das Wort ‚Werbung‘ kann von Spamfiltern so aussortiert werden, dass emails mit diesem Wort gar nicht in dem Empfängerkreis der angeschriebenen Person kommen. Also Vorsicht vor dem Wort Be-Werbung im Betreff… :wink: (Originalzitat von mir in einem heutigen Beitrag)

HTH
mfg M.L.

  • Können diese Kosten auch bei nachträglichem Antrag erstattet
    werden (ich habe in den letzten vier Monaten 29 (ernst
    gemeinte) Bewerbungen geschrieben)?

Glaube schon (glauben heisst ‚nicht wissen‘ :smiley:).

Nö Markus, der Antrag muss vorher gestellt werden (und ohne den gibts keine Kostenerstattung).

In der Hoffnungs, dass der link funktioniert… --> http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…

(Sonst unter Suche bei www.arbeitsagentur.de das Stichwort Bewerbungskosten 2. Beitrag)
MfG

  • Können diese Kosten auch bei nachträglichem Antrag erstattet
    werden (ich habe in den letzten vier Monaten 29 (ernst
    gemeinte) Bewerbungen geschrieben)?

Natürlich kannst du das, keine Frage!
Wichtig ist dass du innerhalb eines Jahres vom Tag deiner Arbeitslosen-Meldung an deine Bewerbungskosten geltend machst.
Du brauchst nur das Formblatt „Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten“. Dieses gibst ausgefüllt spätestens am 364en Tag zusammen mit deinen Bewerbungs-Nachweisen beim zuständigen Arbeitsamt ab. Pro Bewerbung kriegst 5€ und pro Jahr max. 260€ (=52 Bewerbungen). Natürlich kannst deine Nachweise (in der Regel Absagen von den Arbeitgebern) auch einzeln abgeben.

  • Werden auch für Online-Bewerbungen 5 Euro erstattet (ich
    bevorzuge Online-Bewerbungen und es gab auch hauptsächlich auf
    diese positive Reaktionen inkl. Vorstellungsgespräch)?

Für Online-Bewerbungen gilt das Gleiche (5€),einfach ausdrucken und abgeben. So wars bei mir.

mfG
ev

Hallo,

  • Werden auch für Online-Bewerbungen 5 Euro erstattet (ich
    bevorzuge Online-Bewerbungen und es gab auch hauptsächlich auf
    diese positive Reaktionen inkl. Vorstellungsgespräch)?

Findest Du das nicht sehr dreist? Ich meine - was kostet Dich denn eine Online-Bewerbung?
Der finanzielle Zuschuß ist dazu gedacht die Kosten für Papier, Mappe, Porto auszugleichen, aber nicht dazu daß man sich damit auf Kosten der Allgemeinheit bereichert. Die Arbeitsagentur ist so schon ein Faß ohne Boden, wo unheimlich viel Geld sinnlos verschleudert wird, und Du findest das fair noch weiter dazu beizutragen?
Diese 5 EUR fehlen an anderer Stelle für einen von 5 Millionen Arbeitslosen, die die Auslagen wirklich hatten und auf das Geld angewiesen sind.

*kopfschüttel*

MecFleih

Hi!

Und Fahrtkosten entstehen keine, wenn man zum Gespräch fährt? Da finde ich die 5 Euro zum Teil noch sehr „billig“ fürs Arbeitsamt (Preisstufe B hier je Fahrt 3,70 € - die mal 2)…

Just my 2 cents

LG
Guido

Hi,

Und Fahrtkosten entstehen keine, wenn man zum Gespräch fährt?
Da finde ich die 5 Euro zum Teil noch sehr „billig“ fürs
Arbeitsamt (Preisstufe B hier je Fahrt 3,70 € - die mal 2)…

Ist das Geld denn auch als Fahrtkosten-Hilfe bei Bewerbungsgesprächen gedacht? Das denke nicht.

Rein rechtlich bekommt man Aufwendungen für die Anreise zum Bewerbungsgespräch von dem interessierten Arbeitgeber erstattet - zumindest ist der zuständig. Er wird in den meisten Fällen nicht von sich aus Geld herausgeben und vielleicht mag man danach auch nicht unbedingt fragen, aber das ist ja ein anderes Problem.

Die hier diskutierten 5 EUR sind alleine für materielle Aufwendungen eines Bewerbungsschreibens gedacht.

Ich verstehe daß man gerne jedes Geld mitnimmt was man bekommen kann. Aber korrekt ist das trotzdem nicht.

Gruß,

MecFleih

Hi!

Ist das Geld denn auch als Fahrtkosten-Hilfe bei
Bewerbungsgesprächen gedacht?

Keine Ahnung - für mich gehört das zur Bewerbung dazu!

Rein rechtlich bekommt man Aufwendungen für die Anreise zum
Bewerbungsgespräch von dem interessierten Arbeitgeber
erstattet

Nicht, wenn er es vorher ausschließt! Und das machen nicht wenige (ich habe sehr viele hinter mich gebracht im vorletzten Jahr…)

Die hier diskutierten 5 EUR sind alleine für materielle
Aufwendungen eines Bewerbungsschreibens gedacht.

Rein aus Interesse: Hast Du dafür eine Quelle? Ich bin mal mit mehr als 30 Bewerbungen zum Arbeitsamt gelatscht (hatte eh einen Termin und die Teile mussten weg) und habe spaßeshalber nach Porto gefragt :wink:
War ein geiler Gesichtsausdruck (nein, ich habe die Teile aus eigener Tasche verschickt - mit ALG ging das noch)…

Ich verstehe daß man gerne jedes Geld mitnimmt was man
bekommen kann. Aber korrekt ist das trotzdem nicht.

Naja, korrekt finde ich es auch nicht, dass ich nach einem Jahr Arbeitslosigkeit den gleichen Anspruch auf Unterstützung habe, wie jemand, der noch nie einen Euro eingezahlt hat! Aber das ist ein anderes Thema…

LG
Guido

P.S. Eine vernünftige schriftliche Bewerbung ist garantiert nicht mit 5 € abgegolten!

Nicht zum eigentlichen Thema
Schau an Guido - du kannst ja „ganz normal“ posten, ohne deine
Angriffsnummer zu fahren. Geht doch!

Hallo Heike,
meine Erfahrung ist die folgende:
Es gibt für alle Bewerbungen, die Du NACH Stellung des Antrages nachweisen kannst 5€. Ob online oder per Schneckenpost ist dabei egal.

Online Bewerbungen sparen ja auch nur Porto Papier und Mappe. Ich habe für Bewerbungsfotos für ein ordentliches Shooting das meiste Geld gelassen, daher liegen die Kosten auch bei einer Online Bewerbung deutlich über den 5€.

Du mußt Nachweise erbringen z.B. Portoquittungen oder Absagen
und dann bekommst Du irgendwann den Zuschuß überwiesen.

Gruß
PP

Hallo Heike,

Grundsätze:

  1. Anträge an die Agentur für Arbeit vorher stellen. Sofern Dir diese
    Kosten zustehen, erhälst Du ein Formular zum Eintragen Deiner Bewerbungen.
  2. Bewerbungskosten: max. 260 Euro pro Jahr (kann von Agentur zu Agentur auch etwas abweichen)
  3. Nachweismöglichkeiten:
    a) Verfahren 1: Liste mit den Bewerbungen
  • Kopien der Anschreiben (bzw. der Zwischenbescheide bzw.
    Absagen)
    b) Verfahren 2: Einreichung von Liste aller Bewerbungen
  • Quittungen (Porto, Lichtbilder, Briefumschläge etc).
    Zur Liste: Der Tabellenkopf kann folgendes beinhalten:
    Nr. - Adresse Firma - Position - Datum der Bewerbung - Ergebnis
    1 Fa. Abend Verkäufer 30.04.2005 offen
    2 Fa. Schleck Kassierer 02.05.2005 Absage

Beachte: An dieser Liste kann sehr wohl auch die Intensität der Eigenbemühungen abgelesen werden: also kein Eigentor schießen.

Zur Antragstellung: Die Agentur verpflichtet sich mit der Ausgabe eines Antrages zu einer Zahlung (sofern die Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt werden). Insofern bedeutet jeder ausgegebene Antrag eine (mögliche) Zahlungs-Verpflichtung für die Zukunft. Aus kaufmännischer Sicht ist dieses Vorgehen sinnvoll, weil die Höhe der Verpflichtungen kontrolliert werden kann.

Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling

Hallo,

  • Werden auch für Online-Bewerbungen 5 Euro erstattet (ich
    bevorzuge Online-Bewerbungen und es gab auch hauptsächlich auf
    diese positive Reaktionen inkl. Vorstellungsgespräch)?

Findest Du das nicht sehr dreist? Ich meine - was kostet Dich
denn eine Online-Bewerbung?

Ich finde das überhaubt nicht. Wenn man ins I-Cafe muss, evtl. mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, sich im www-Jungel durchkämpft bis man überhaubt was findet, sich bewirbt, dann nochmal x-Mal ins I-Cafe voller Hoffnung auf positive Antworten - die lange auf sich warten lassen - auch telefonisch nachhackt, um am Ende nach Wochen und Monaten voller Hoffnung und Agonie zu hören „tut uns leid, Standart-bla-bla“…nein MecFleih…das ist überhaubt nicht dreist.

Anstatt sich um die paar Kröten Gedanken zu machen, solltest du mal höher ansetzen, was die Oberen alles mitgehen lassen und wo die Arbeistagentur wirklich das wahre Geld ausm Fenster wirft (z.B. Umgestaltung des Logos, VW-Skandal, Entlassungen trotz Rekord-Gewinne)
Das ist Beschiss!

mfG
ev

Hallo,

Ich finde das überhaubt nicht. Wenn man ins I-Cafe muss, evtl.
mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, sich im www-Jungel
durchkämpft bis man überhaubt was findet, sich bewirbt, dann
nochmal x-Mal ins I-Cafe voller Hoffnung auf positive
Antworten

jaja, und einen Kaffee muß man da auch bestellen und wenn man schon in der Stadt ist ein Eis essen und Papier und Kuli muß man kaufen damit man sich die Paßwörter notieren kann… Manchmal muß man auch noch einen Schal erwerben weil man gegen Zugluft empfindlich ist und die Lüfter vom PC einen erkälten…

Nichts für ungut, ich bin gerne bereit zu akzeptieren daß Bewerbungen Zeit und Geld kosten. Aber man kann solche Begründungen wie von Dir gebracht auch auf die Spitze der Absurdität treiben um irgendwelche Kosten zu begründen.
Die allermeisten Leute haben einen PC zu Hause stehen oder können irgendwo im Bekannten-/Verwandtenkreis darauf zugreifen. Ein Textverarbeitungsprogramm gehört bei Windows zum Betriebssystem und ansonsten gibt’s Freeware-Programme. Da kostet einen eine Bewerbung letztlich nicht viel mehr als die Mühe, die man damit hat - aber kein Geld, das man nur wegen der Online-Bewerbung ausgeben mußte.
Erzähl mir jetzt nicht daß der Rechner angeschafft werden mußte. Einen PC hat bestimmt niemand wegen der Online Bewerbungen gekauft.

  • die lange auf sich warten lassen - auch

telefonisch nachhackt, um am Ende nach Wochen und Monaten
voller Hoffnung und Agonie zu hören „tut uns leid,
Standart-bla-bla“…nein MecFleih…das ist überhaubt nicht
dreist.

Anstatt sich um die paar Kröten Gedanken zu machen, solltest
du mal höher ansetzen, was die Oberen alles mitgehen lassen
und wo die Arbeistagentur wirklich das wahre Geld ausm Fenster
wirft (z.B. Umgestaltung des Logos, VW-Skandal, Entlassungen
trotz Rekord-Gewinne)
Das ist Beschiss!

Alles richtig und verständlich. Es rechtfertigt aber alles nicht daß man sich ebenso bedient nur weil andere das auch tun oder weil Bewerbungen oft frustende Absagen nach sich ziehen.

Gruß,

MecFleih

Alles richtig und verständlich. Es rechtfertigt aber alles
nicht daß man sich ebenso bedient nur weil andere das auch tun
oder weil Bewerbungen oft frustende Absagen nach sich ziehen.

Nun, die gute Heike wollte von uns ein paar gescheite Antworten zwecks Bewerbungskosten und garantiert nicht deine Meinung dazu hören oder sich von dir in eine Ecke drängen oder bevormunden lassen.
Bedienen tun sich andere, die 5€ Online-Bewerbungskosten sind rechtens und stehen jedem Arbeitslosen zu.

Da hast Du recht, Evangelos! Danke!

Nun, die gute Heike wollte von uns ein paar gescheite
Antworten zwecks Bewerbungskosten und garantiert nicht deine
Meinung dazu hören oder sich von dir in eine Ecke drängen oder
bevormunden lassen.
Bedienen tun sich andere, die 5€ Online-Bewerbungskosten sind
rechtens und stehen jedem Arbeitslosen zu.