Hi!
Ist das Geld denn auch als Fahrtkosten-Hilfe bei
Bewerbungsgesprächen gedacht?
Keine Ahnung - für mich gehört das zur Bewerbung dazu!
Rein rechtlich bekommt man Aufwendungen für die Anreise zum
Bewerbungsgespräch von dem interessierten Arbeitgeber
erstattet
Nicht, wenn er es vorher ausschließt! Und das machen nicht wenige (ich habe sehr viele hinter mich gebracht im vorletzten Jahr…)
Die hier diskutierten 5 EUR sind alleine für materielle
Aufwendungen eines Bewerbungsschreibens gedacht.
Rein aus Interesse: Hast Du dafür eine Quelle? Ich bin mal mit mehr als 30 Bewerbungen zum Arbeitsamt gelatscht (hatte eh einen Termin und die Teile mussten weg) und habe spaßeshalber nach Porto gefragt 
War ein geiler Gesichtsausdruck (nein, ich habe die Teile aus eigener Tasche verschickt - mit ALG ging das noch)…
Ich verstehe daß man gerne jedes Geld mitnimmt was man
bekommen kann. Aber korrekt ist das trotzdem nicht.
Naja, korrekt finde ich es auch nicht, dass ich nach einem Jahr Arbeitslosigkeit den gleichen Anspruch auf Unterstützung habe, wie jemand, der noch nie einen Euro eingezahlt hat! Aber das ist ein anderes Thema…
LG
Guido
P.S. Eine vernünftige schriftliche Bewerbung ist garantiert nicht mit 5 € abgegolten!