Bewerbungskosten , Fahrtkosten

Hallo an alle,

angenommen man bewirbt sich auf eine Stelle, über 700 km entfernt vom Wohnort.
Man
wird eingeladen und fragt (auch wenn es im Einladungsschreiben nicht
ausgeschlossen wird, aber man fragt aus Höflichkeit), ob die Fahrtkosten
übernommen werden.
Antwort ist Folgende: „Ja, wir unterstützen die Reisekosten des Kandidaten - bis zu 200 € für Transport und Unterkunft bei Bedarf.“ - Das ist alles.

200 Euro sind ganz schön knapp, Zug oder Flug allein sind schon über 300-500
Euro. Bei 8 Stunden Fahrt muss man im Hotel übernachten, klar. Das
günstigste Hotel in der Großstadt für 70 Euro. Man entscheidet sich für
Autofahrt, weil das die günstigste Variante ist. Selbst mit Flixbus
ist es nur 20 Euro günstiger für die Gesamtfahrt, aber dann kommt man
am Flughafen an und braucht wieder Geld um zum letztendliche Ziel zu
kommen - kurzum - das Auto ist die günstigste Variante (verbraucht 5,3 l/ 100 km auf Autobahn, Prius) . Reinkosten belaufen sich auf insgesamt ca. 250 Euro, also 50 Euro aus eigener Kasse, okay.

Nun wird man aber zum 2. Gespräch eingeladen und eine Woche später zum 3. Gespräch. Und bekommt letztendlich eine Absage.
Man
fragt nach den Fahrtkosten. Der AG meint, er zahlt nur 200 Euro gesamt.
Man ging aber davon aus, 200 Euro pro Gespräch/Fahrt zu bekommen.

Wie
sieht das rechtlich aus? Hat man die A-Karte, weil die Aussage nicht
genau war, kann man auf 200 Euro pro Gespräch bestehen oder sogar auf
die vollen gesetzlichen (wenn der AG es nicht ausgeschlossen hat) 30 cent pro km?

Danke schonmal
und LG Jasmin

Servus,

die Bahn kostet auf diese Entfernung 170 €, wenn man ein paar Tage vor der Fahrt bucht (wie es bei so einem Termin eigentlich normal wäre), selbst wenn man nicht berücksichtigt, dass sich der Preis der Bahncard 25 bereits bei zwei Hin- und Rückfahrten amortisiert hätte. Ein Monteurszimmer kostet 30 €, damit ist Fahrt und Unterkunft für ein erstes Gespräch mit 200 € abgedeckt; so war es ja auch ausgemacht.

Für eine darüber hinausgehende Erstattung kann man nicht § 670 BGB ins Feld führen, weil der Ersatz der Reisekosten des Kandidaten (das ist eindeutig; es wurde ja nicht geschrieben „200 € pro Termin“) vorher auf 200 € gedeckelt worden ist und § 670 BGB nicht unabdingbar ist, sondern nur greift, wenn nichts Anderes vereinbart worden ist, so wie das hier der Fall war.

Übrigens: Wenn es sich um eine Stelle mit kaufmännischer Funktion handelt, ist das Motiv für die Absage hiermit:

klar.

Schöne Grüße

MM

Bahncard gibt es nicht und wurde für/wegen Vorstellungsgespräche bei einer Firma auch nicht gekauft. Das man 3 mal eingeladen wird, wurde vorab nicht kommuniziert. Termin wurde 1-2 Tage vor Termin bekannt gegeben (Freitag auf Montag , bzw. Montag auf Mittwoch etc. … mehr als sehr kurzfristig), Preis Bahn 200-300 für Hin-und Rückfahrt. Monteurzimmer sind mir unbekannt.

Genau hier ist eigentlich meine Frage, es wurde weder „200 pro Termin“ noch „200 gesamt“ angegeben.
Die 200 Euro wurden vor der 1. Einladung angegeben.

Bei der 2. Einladung hatte man nicht noch einmal gefagt, entsprechend gab es bzgl. Fahrtkosten keine Absprachen zum 2. oder 3. Gespräch .

Deshalb liegt hier ist der Streitpunkt. In der 2. und 3. schriftlichen Einladung wurden die Übernahme der Fahrtkosten nicht explizit ausgeschlossen.
Das der Arbeitssuchende mal eben 700 Euro auslegt um dann 200 zurück zu bekommen ist nicht wirklich gerecht, finde ich, wenn der AG es vorher nicht explizit so angegeben hat, dass er für alle Gespräche gesamt nur 200 Eur zahlt.

Die Entfernung ist dem AG durchaus bewusst, und wurde mehrmals, auch während der Gespräche, erwähnt.

Danke schonmal.

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Servus,

angegeben wurde eine Bezuschussung der Reisekosten des Kandidaten mit maximal 200 €, das ist eindeutig. Die „Kandidatur“ umfasst das gesamte Bewerbungs- und Einstellungsverfahren, unabhängig davon, wie viele Fahrten und Termine dafür notwendig sind.

Mehrdeutig wäre das nur gewesen, wenn dem Kandidaten aufgetragen worden wäre: „Zum zweiten Termin schicken Sie dann bitte Ihren Gatten, Sie selbst haben wir jetzt lange genug angeschaut“ - dann wäre zu klären, ob durch diese Aufforderung der Ehegatte selbst zu einem Kandidaten würde, der dann eben unabhängig vom zuerst eingeladenen Kandidaten auch für seine Person 200 € beanspruchen könnte.

Nebenbei: Die drei PKW-Fahrten plus relativ teure Übernachtungen haben insgesamt mindestens 1.700 € gekostet.

Hinweise fürs nächste Mal:

  • Selber nichts zum Thema „Auslagenersatz“ sagen und darauf spekulieren, dass der Arbeitgeber nicht daran denkt, einen entsprechenden Hinweis zu geben. Dann kann man ihm hinterher § 670 BGB auf den Tisch legen.

  • Solche Termine von Freitag auf Montag machen außer Leuten, die schnellschnell einen Lückenbüßer brauchen, nur Windhunde. Die kann man getrost in den Wind schießen.

  • Bei einer Fahrt über 700 km einfache Entfernung muss der Reflex : „Gleich mit der Fahrkarte die Probe-Bahncard 25 für 19,90 € besorgen“ ausgelöst werden. Mit der gibt es drei Monate lang 25 % Ermäßigung.

Schöne Grüße

MM

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Ja, ich verstehe was Du meinst. Vielen Dank.

Die Firma ist eine amerikanische, da ist es „normal“ von einem Tag auf den anderen bestellt oder eingestellt zu werden, ich hatte einige Jahre in den USA gelebt.
In internationalen Firmen ist es üblich schnellschnell eingeladen zu werden, da sind nicht alle mal persé Windhunde. Es sind eben nur keine Deutschen Firmen mit den alten deutschen Standards. Ich habe schon sehr viele sehr positive Erfahrungen gemacht. Auch schnellschnell.

Dann wäre es ratsam bei der 2. Einladung gleich wieder zu fragem wie es mit der Kostenübernahme aussieht.

Falls Du dich jetzt fragst, warum die Zeiten verschoben sind - weil die 2. und 3. Einladung bereits erfolgte …
nein, meine Frage ist rein fiktiv.

So wie es hier immer ist :slight_smile: :slight_smile:

PS: Auch mit Bahncard 25 sind es annähernd 250 Euro, ich habe es mehrfach geprüft. Immernoch 100 Euro teurer als mit dem Auto.

Danke für deine Antworten!