Hallo an alle,
angenommen man bewirbt sich auf eine Stelle, über 700 km entfernt vom Wohnort.
Man
wird eingeladen und fragt (auch wenn es im Einladungsschreiben nicht
ausgeschlossen wird, aber man fragt aus Höflichkeit), ob die Fahrtkosten
übernommen werden.
Antwort ist Folgende: „Ja, wir unterstützen die Reisekosten des Kandidaten - bis zu 200 € für Transport und Unterkunft bei Bedarf.“ - Das ist alles.
200 Euro sind ganz schön knapp, Zug oder Flug allein sind schon über 300-500
Euro. Bei 8 Stunden Fahrt muss man im Hotel übernachten, klar. Das
günstigste Hotel in der Großstadt für 70 Euro. Man entscheidet sich für
Autofahrt, weil das die günstigste Variante ist. Selbst mit Flixbus
ist es nur 20 Euro günstiger für die Gesamtfahrt, aber dann kommt man
am Flughafen an und braucht wieder Geld um zum letztendliche Ziel zu
kommen - kurzum - das Auto ist die günstigste Variante (verbraucht 5,3 l/ 100 km auf Autobahn, Prius) . Reinkosten belaufen sich auf insgesamt ca. 250 Euro, also 50 Euro aus eigener Kasse, okay.
Nun wird man aber zum 2. Gespräch eingeladen und eine Woche später zum 3. Gespräch. Und bekommt letztendlich eine Absage.
Man
fragt nach den Fahrtkosten. Der AG meint, er zahlt nur 200 Euro gesamt.
Man ging aber davon aus, 200 Euro pro Gespräch/Fahrt zu bekommen.
Wie
sieht das rechtlich aus? Hat man die A-Karte, weil die Aussage nicht
genau war, kann man auf 200 Euro pro Gespräch bestehen oder sogar auf
die vollen gesetzlichen (wenn der AG es nicht ausgeschlossen hat) 30 cent pro km?
Danke schonmal
und LG Jasmin