Hallo Uwe,
da gibt es keine kurze Antwort drauf.
Zu Deinen Fragen:
zu 1. Nein sie ist verboten, es ist aber vom Zeitarbeiter ungeschickt, sofort danach zu fragen. Viele Kunden wollen ja erst mal testen, ob der Mitarbeiter geeignet ist.
Zu 2. Siehe dazu folgende Ausführungen:
Bitte auch mal bei der KUSS anfragen, das ist eine Einrichtung des größten Verbandes in der Zeitarbeit, des iGZ e.V.
- Manche Kunden finden es lästig, wenn der ZA sozusgen schon am ersten Tag nach Übernahme anfrägt. Da hat er sich noch gar nicht bewährt
- Manche Kunden wollen über Zeitarbeit die Provision umgehen, die sie ja zu zahlen haben bei Übernahme. Dazu gibt es schon wieder ein aktuelle Bundegerichtshofentscheidung. Zwei Bruttomonatslöhne sind die übliche Vermittlungsprovision bei Übernahme
Die Provision muss degressiv ermässigt werden bei längerer Einsatzzeit
- Die internen Stellen beim Kundenbetrieb müssen Zeitarbeitern bekannt gemcht werden.
Es ist damit nicht probelmatisch, wenn der Mitarbeiter beim Kunden anfängt. Es muss nur geregelt werden. Wenn der Mitarbeiter gut ist, wird der Kundenbetrieb versuchen, den Mitarbeiter für sich zu gewinnen.