Bewertung Arbeitszeugnis

Frau …, geboren am … in …,

war in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx als Sachbearbeiterin für

Auftragsbearbeitung in unserer Zentrale in … beschäftigt.  

Firmenbeschreibung

Zu den Aufgabenbereichen und Tätigkeitsgebieten von Frau … gehörten:  

  • Bestellwesen für Handelsware, Büromaterial, Zubehörartikel und Ersatzteile nach vorheriger Angebotssichtung.

  • Führen der Auftragseingangsübersichten und der Störungsannahme

  • Pflege und Erweiterung der Kundendaten im Sage CRM (Datenerfassung und Datenpflege).

  • Erstellung und Aufbereitung von Angeboten und Auftragsbestätigungen einschließlich

  • Koordination des Versandes und Abwicklung des sonstigen allg. Schriftverkehrs.

  • Vergabe und Koordination von Transportaufträgen.

  • Überwachen von Lieferungen und ggfl. Reklamationen von Schlechtlieferungen und die Überwachung der Ausbesserung.

  • Rechnungslegung mtl. wiederkehrender Berechnungen und einmaligen Kaufgeschäften.

  • Verwaltung und Abwicklung laufender Miet- und Serviceverträge sowie Kaufverträge

  • Pflege der IBM Händlerportale u.a. GPP zur Abrechnung von Herstellerabsatzförderungen.

  • Erste Kontakte zu Bewerbern zur Erstterminabsprache in Verbindung mit der Arbeitsagentur.

  • Fuhrpark-Betreuung in Bezug auf Ersatzbeschaffung von Reifen, Durchführung von Inspektionen und Reparaturen.

  • Frau Meißner arbeitete mit dem Warenwirtschaftsprogramm Sage; im Speziellen mit den Modulen Auftragsbearbeitung und CRM.

Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte Frau Meißner stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und externen Geschäftspartnern war jederzeit einwandfrei. Sie war zuverlässig und pünktlich. 

Das Arbeitsverhältnis mit … endet mit dem 31.xx.201x.

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und für ihren weiteren Lebensweg wünschen wir Frau Meißner alles Gute und viel Erfolg.

Kann ich mich damit bewerben oder muss ich auf jeden Fall über einen Anwalt ein korrigierte Form anfordern?

Servus,

Kann ich mich damit bewerben

wenn Du keinen gesteigerten Wert darauf legst, auch hie und da zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, kannst Du dich damit bewerben.

Aber mit dem Ziel, irgendwo eingestellt zu werden, täte ich dieses Zeugnis lieber nicht bei Bewerbungen verwenden.

Was sich da durch einen Anwalt reißen lässt, hängt auch ein bissle davon ab, ob Deine Arbeit tatsächlich so unter aller Kanone war: Man kann im Zweifelsfall nur eine „wohlwollende“ Beurteilung erzwingen und keine gute Beurteilung von schlechter Leistung. Das mindeste sollte aber sein, dass die trostlose Aufzählung von belanglosem Zeug durch eine ordentliche Tätigkeitsbeschreibung ersetzt wird.

Schöne Grüße

MM

war in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx als
Sachbearbeiterin für

3 Monate? 6 Monate? 1 Jahr? 10 Jahre?

Eine unterschiedlich lange Beschäftigungsdauer sollte sich im Rest widerspiegeln.

Für jemanden, der nur 3 Monate da war, ist das vielleicht akzeptabel, da man in einer so kurzen Zeit nicht viel beurteilen kann. Für jemanden der 10 Jahre da war: katastrophal.

  • Frau Meißner …

Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte Frau Meißner

Wenn Du schon anonymisierst, dann schon richtig.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und externen
Geschäftspartnern war jederzeit einwandfrei. Sie war
zuverlässig und pünktlich. 

Das ist ALLES? Sie war nett, pünktlich und hat gemacht, was man ihr gesagt hat? Was ist mit Engagement, selbstständigem Arbeiten, Sorgfalt, Genauigkeit…usw.?

Es fehlt zudem:

-Die berufliche Entwicklung im Unternehmen
-Die Leistungsbeurteilung mit Angaben zu Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Wissen und Weiterbildung, Arbeitsweise und -erfolgen

Das Arbeitsverhältnis mit …
endet mit dem 31.xx.201x.

Und warum? Wer hat es beendet?

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und für ihren weiteren
Lebensweg wünschen wir Frau Meißner alles Gute und viel
Erfolg.

Bedauern hört sich anders an.

Kann ich mich damit bewerben

Wie gesagt. Es fehlt die Beschäftigungsdauer, was die Beurteilung schwer macht. Waren es 6 Monate, sieht es so aus, als wenn man die MA nach Ablauf der Probezeit rausgekegelt hat und froh war, dass sie weg war. Waren es 10 Jahre, sieht es noch schlimmer aus. In dem Fall lässt ein fehlender Grund für die Beendigung und das Fehlen der fachlichen Kompetenzen darauf schließen, dass die Mitarbeiterin „Goldene Löffel geklaut“ hat oder sonst was gravierendes vorgefallen ist.

So oder so: Das Zeugnis ist alles andere als gut.