Bewertung Arbeitszeugniss

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich wäre Ihnen dankbar, falls Sie Ihre Meinung zum nachstehenden Arbeitszeugniss äussern könnten. Meiner Meinung ist dieses Zeugnis schlecht (aufgrund des ersten Absatzes).

Nach der üblichen Einleitung (Person + Aufgaben) kann man folgendes lesen.:


Herr XXX hat sich in unser Team integriert und konnte uns bei einigen Fragestellungen unterstützen. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er meist selbstständig, speditiv und mit Interesse.

Wir waren mit den ausgeführten Arbeiten und den erzielten Ergebnissen immer zufrieden. Herr XXX verfügt über eine gute Auffassungsgabe und konnte sich in der Zeit, in der er bei uns arbeitete das nötige Verständnis für entwicklungs- wie auch produktionstechnische Zusammenhänge erarbeiten und in der täglichen Arbeit nutzen. Seine Fertigkeiten in der Konstruktion und der Umsetzung im CAD konnte er stetig weiter entwickeln und zunehmend effizienter einsetzen.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitenden war jederzeit freundlich und angenehm.

Für seinen engagierten Einsatz und die gute Zusammenarbeit danken wir Herrn XXX herzlich. Herr XXX verlässt uns, um ein Studium aufzunehmen.

Wir wünschen ihm für seine Zukunft bzw. sein Studium und für seinen weiteren Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.

Ort, Datum

Firm

Personalabteilung  ---- Vorgesetzter


Ich freue mich auf Ihre Antworten und Einschätzungen.

Mit freundlichen Grüssen

rien

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich wäre Ihnen dankbar, falls Sie Ihre Meinung zum
nachstehenden Arbeitszeugniss äussern könnten. Meiner Meinung
ist dieses Zeugnis schlecht (aufgrund des ersten Absatzes).

Nach der üblichen Einleitung (Person + Aufgaben) kann man
folgendes lesen.:

ist es ein Zeugnis für den Büroklammeraufsammler oder für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden? Macht schon einen Unterschied… auf der Vorschaltseite ist bei der Beurteilung von Arbeitszeugnissen von „Vollständig“ die Rede…

Servus,

das Zeugnis ist auch verstümmelt miserabel, nicht bloß wegen des von Dir genannten Satzes. Die fehlenden Angaben könnten allenfalls helfen, es anhand der vermutlich sehr kurzen Mitarbeit im Unternehmen, vermutlich als Praktikant unter „er hat halt noch geübt, es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen“ einzuordnen.

Wenn es sich tatsächlich um ein Zeugnis für ein ziemlich kurzes Praktikum handelt, kann es möglich sein, hier nochmal zurückzurudern und um ein einfaches Arbeitszeugnis statt eines qualifizierten zu bitten. Wenn einmal ein qualifiziertes Zeugnis angefordert worden ist, besteht darauf wohl kein Anspruch, aber andererseits wird auch keiner gesteigerten Wert darauf legen, dem jungen Praktikanten Steine in den Weg zu legen.

Schöne Grüße

MM