Bewertung Aufzeichnungen

Hallo in die Runde,

Konstellation:
Kontrolle: gemessen 0,5 Promille Atemalkohol Evidential (500,- / erste 2 Punkte / 1 Monat angekündigt)
Ra wurde beauftragt, zwar Verkehrsrecht als Fachgebiet, wusste aber u.a., da Tätigkeit hier wohl länger zurückliegt, nicht, dass gerichtsfeste Geräte s.o. existieren. Ra sollte Mandant (da unterwegs) wegen Gerichtstermin telefon. od. via SMS informieren. Passierte nicht, dadurch Gerichtstermin verpasst.

Die Frage, auch wenn der Fall nicht wahrscheinlich:
Wenn ein - kompetenter - (bspw. auch Online-)Ra die Akte prüfen würde und Fehler fände, wäre es dann (theoretisch) rechtlich möglich, noch etwas dagegen zu unternehmen oder nicht?

Für Hinweise besten Dank im Voraus

Mike

Hallo!

Der mit unzulässiger Atemalkoholkonzentration erwischte Fahrer war Zeuge der Vorgehensweise der Messung und nicht so betrunken, dass er sich an nichts mehr erinnert. Der Erwischte kann deshalb nach Recherche im Internet (z. B. hier http://www.cd-anwaltskanzlei.de/component/content/article/4/243-atemalkohol-voraussetzungen-einer-verwertbaren-messung.html ) beurteilen, ob das mutmaßlich gemeinte Gerät „Draeger Alcotest 7110 Evidential“ sachgerecht verwendet wurde, War das Eichdatum des Atemalkoholmessgeräts nicht abgelaufen und die Anwendung erfolgte fehlerfrei, ist das Messergebnis gerichtsverwertbar. In solchem Fall kann der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid außer zusätzlichen Kosten nichts bringen.

Gruß
Wolfgang

Da der Anwalt, den ich (leider ohne mich vorher umzuhören) beauftragte, nicht einmal wusste, dass es so etwas wie „Dräger Evidential“ gibt - und dies gerichtsfest ist (bei richtiger Anwendung), würde ich die Bußgeld-Akte, die mir als PDF nun vorliegt, ggf. nochmals von einem (möglichst sehr fachkundigen) RA prüfen lassen. Dies sollte per Email-Beratung/-Analyse sein. (wohne übrigens im Bayerischen Wald).

Für eine RA-Emfehlung von Usern wäre ich in der Tat dankbar.