Guten Tag.
Ich habe meine Masterarbeit nicht bestanden. Die Note sowie das Gutachten des Erstprüfers liegen seit letzter Woche Montag vor. Von dem Zweitgutachter liegt bisher lediglich die Note vor.
Das Einschreiben über das Nichtbestehen der Arbeit ging mir am Freitag zu (womit die Widerspruchsfrist von einem Monat meines Wissens beginnen müsste).
Auf Anfrage im Sekretariat des Zweitgutachters habe ich erfahren, dass das Gutachten erstellt wird und mir Ende nächster Woche zur Verfügung stehen wird. Ist dies überhaupt möglich oder in diesem Falle anfechtbar? Entsteht die Note nicht eigentlich auf der Grundlage des Gutachtens (und nicht wie in diesem Falle: erst die Note und über zwei Wochen später das Gutachten)?
Ich weiß auch, dass ich innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Note einlegen kann, aber wie soll ich einem Gutachten inhaltlich widersprechen bzw. dieses widerlegen, wenn es dieses noch nicht gibt?
Weiterhin ist auf die Korrekturzeit zu verweisen: Vorgegeben sind 6 Wochen - Gutachten und Note hätten also Ende Oktober vorliegen müssen.
Um die Frage vorweg zu nehmen: Ich habe bisher mit keinem der Gutachter noch einmal über die Arbeit gesprochen. Eigentlich wollte ich diese Woche zu dem Erstgutachter gehen, jedoch zuvor das Gutachten des Zweitgutachters lesen, was ja hiermit (für diese Woche) hinfällig geworden ist.
Mit freundlichen Grüßen.