Bewertung des Anlagevermögens-Teilbetriebsübergang

Hallo Accounting-Experte,

ich würde gerne wissen, wie man das Anlagevermögen korrekt nach HGB bei einem Teilbetriebsübergang bewertet. Gibt es hier eine besondere Regelung für die steuerliche Wertermittlung? Wird nach Buchwerten bewertet oder erfolgt eine Neubewertung?

Vielen Dank für die Rückmeldung!

rechtlich kann ich das nicht beantworten, aber aus dem Bauch heraus würde ich die entsprechenden Buchwerte mit der Restnutzungsdauer übernehmen.

Hallo Anne,
danke für deine Rückmeldung. Leider brauche iahf auf jedefall eine rechtlich gültige Antwort. Bei den entsprechenden Buchwerten wäre auch die Frage, ob man abgeschriebenen Güter weiterhin mit dem Buchwert von einem Euro bewertet.

Danke trotzdem!

Hallo,

das hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Ich rate Ihnen dringend (zur Vermeidung der Aufdeckung sog. stiller Reserven) einen Steuerberater zu kontaktieren.

Hallo,
Leider kann ich ihnen dabei nicht weiterhelfen.

Gruß
monika61