Hallo Accounting-Experte,
ich würde gerne wissen, wie man das Anlagevermögen korrekt nach HGB bei einem Teilbetriebsübergang bewertet. Gibt es hier eine besondere Regelung für die steuerliche Wertermittlung? Wird nach Buchwerten bewertet oder erfolgt eine Neubewertung?
Vielen Dank für die Rückmeldung!