Hallo,
in der Firma wurde eine BGV A3 Prüfung durchgeführt.
Ein Gerät mit Metallgehäuse und Kaltgeräteanschlussstecker hat einen Schutzleiterwiderstand von 30 Ω. Angenommen wurde Schutzklasse I aufgrund des Metallgehäuses.
Das Gerät wurde geöffnet und IM Gerät befindet sich ein 230V/12V Netzteil, wie es normalerweise extern benutzt wird.
Rücksprache mit dem Hersteller ergab folgende Aussage:
Der vermeintliche Schutzleiter an der Netzteil-Anschlussbuchse ist jedoch kein Schutzleiter, sondern eine Funktionserde, die nur zur Ableitung innerer HF-Energie (EMV) dient. Eine Kennzeichnung der Geräte mit dem Schutzisolationszeichen ist in diesem Fall nicht erforderlich, da die 12V Ausgangsspannung nicht zu einem elektrischen Schlag führen kann.
Wie bewertet ihr das? Ist die Aussage vom Hersteller korrekt? Muss das Gerät nicht gekennzeichnet sein, damit der Prüfer überhaupt weiß, wie er das Gerät nach BGV A3 prüfen soll?
Gruß und Dank von Fred