Hallo,
Hi,
ok… ich sehe schon. Das Thema ist komplexer als „Welche
Privathaftpflicht ist gut?“.
Nö,das „Thema“ ist genauso komplex.Dazu gleich mehr.Auch den Leistungsumfang einer PHP kann man(n) in Dutzende klein(st)er Kriterien zerlegen.Das du das nicht durchdringst bedingt nicht,dass es im Detail mehr oder weniger gewaltige Bedingungsunterschiede bzw- formulierungen geben kann,die im Zweifel über Leistung oder Nichtleistung entscheiden können.
Dann empfehle ich der Person mal
sich persönlich z.B. bei der Verbraucherzentrale beraten zu
lassen und alle Fakten auf den Tisch zu legen. Bringt ja nix
wenn das über 3 Ecken geht.
Da gehe ich doch lieber etwas ins Detail,bevor von den ehrenamtlichen Shampootestern wieder ins Klo gegriffen wird.Damit ist dem guten Mann dann auch nicht wirklich geholfen.
Here we go:
1)Die Bestimmung einer bedarfsgerechten Grundsumme ist in der Tat schwierig,Mutmaßungen sind nicht so meins.Dem Männeken sollte aber bewusst sein,dass sich das Gros der festgestellten und leistungsauslösenden Invaliditätsgrade im Bereich kleiner 50% bewegt.Gerade dort entfaltet eine Progression aber in aller Regel nicht ihre volle Wirkung.Besser:Hohe Grundsumme,geringe Progression (z.B. 225%,um auch bei kleineren Invaliditätsgraden eine Leistung des Versicherers zu erhalten,die diesen Namen auch verdient.
2)Der Progressionsverlauf
500% sind nicht gleich 500%.Nur das Ziel,die Maximalentschädigung in Höhe von 500% der Grundsumme bei Vollinvalidität,ist das Gleiche.Der Weg kann anders sein.
Beispiel:
Versicherer A zahlt laut Progressionsstaffel bei einem Invaliditätsgrad von 40% 70% der Grundsumme aus,Versicherer B leistet gemäß Bedingungen bereits 100% der Grundsumme.Im Falle unseres fiktiven Selbstständigen wäre das schon mal ein marginaler Unterschied von fast 22000€.Eine „gute“ Staffelregelung ist also schon ein sehr wichtiges Kriterium.
3)Die Gliedertaxe
Der fiktive Selbstständige möge bitte die seinem Vertrag zugrunde gelegt Gliedertaxe mit anderen am Markt erhältlichen Spitzentarifen (Interrisk XXL,Haftpflichtkasse Vollschutz) vergleichen.Nicht jede Gliedertaxe ist gleich,es gibt lediglich eine Mustergliedertaxe des GDV,von der die Versicherer jedoch abweichen können und das auch regelmäßig machen.
4)So anderer Kram
-Definition/Erweiterung des Unfallbegriffes,z.B. auf Eigenbewegungen/erhöhte Kraftanstrengung/Bewusstseinsstörungen…
-Fristen zur Meldung,Feststellung und Geltendmachung der Invalidität (je länger,desto besser)
-Mitwirkungsanteil bestehender Krankheiten und/oder Gebrechen
etc.pp…
Und bevor jetzt wieder irgendein Naseweis kommt und meint,die Liste sei unvollständig und xyz müsse ebenfalls erwähnt werden:Ja,ist sie.Unser fiktiver Selbstständiger soll lediglich sensibilisiert werden,dass Unfallversicherung nicht gleich Unfallversicherung ist.
5)Unfallrente halte ich für unnötig,da eine Leistung erst ab einem Invaliditätsgrad >50% erfolgt (40 sind auch möglich,aber unüblich).Der SB sollte lieber eine BU sowie ein auskömmliches Krankentagegeld abschließen und wenn er es für nötig hält,den Beitrag,den die Unfallrente frisst,für eine Erhöhung der Grundsumme verwenden.
Danke Euch.
Gruss
K