In welche Kategorie fälllt eine Eigentumswohnung? Ein Mietwohngrundstück oder ein Wohnungseigentum? Woran macht man das fest? Kann mir jemand weiterhelfen?
Steht in § 181 Abs 3 BewG:
Wenn Wohnungseigentum vorliegt, kommt Mietwohngrundstück nicht in Frage.
Ob Wohnungseigentum vorliegt, sollte relativ leicht zu beantworten sein - oder hast Du Schmerzen damit?
Nee, Schmerzen habe ich nicht damit. Ich stehe wohl auf dem Schlauch und verstehe nicht, was ein Mietwohngrundstück sein kann?
(3) Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent, berechnet nach der Wohn- oder Nutzfläche, Wohnzwecken dienen, und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind.
Was ist daran nicht zu verstehen? Wo hast Du Schwierigkeiten? Eventuell mit dem zivilrechtlichen Begriff des Grundstücks, der an dieser Stelle auch ins Steuerrecht übernommen ist? Ein Grundstück umfasst alles, was damit fest verbunden ist, also auch z.B. ein vermietetes Haus.
Jetzt vielleicht?
Schöne Grüße
MM
Woher weißt du, dass es hier nicht um eine Bewertung nach dem Bewertungsgesetz geht?
Wenn du mal den Titel der Frage betrachtest, könnte dir ja auffallen, dass dort explizit nach dem BewG gefragt wurde!
Wenn dir dann wenigstens noch aufgefallen wäre, dass es eine Frage im Bereich Steuerrecht ist!
Es liegt durchaus nahe, dass es dem Fragesteller nicht darum geht, beim Schreiben eines Romans den richtigen Begriff für eine Wohnung zu benutzen.
Du?
Mein lieber Freund, du kommst hier ganz neu in eine Gemeinschaft herein und polterst sofort laut herum.
Vielleicht möchtest du dich mal mit den geschriebenen und ungeschrieben Regeln hier befassen?
Bestimmt nicht.
Guggugs!
Hasch Du denn auch Iberschrifde lesi-lesi machd?
MM
Ich tippe auf HSZE.