Bewertungsschlüssel Bremen

Mir erscheint die Bewertung des Geschichtslehrers meines Sohnes (8. Klasse, Gymnasium Bremen) zu streng. Beispielsweise erhalten die Kinder nur die Note 1 wenn die Klassenarbeit zu 100% richtig ist, bei 99% ist dies schon eine 2. Bei der Ordnerbewertung erhalten die Kinder für jedes nicht ausgefüllte Arbeitsblatt 0 Punkte (das ist ja auch noch ok) und gleichzeitig wird die Gesamtnote noch um eine Stufe herabgesetzt.

Weiß jemand, ob es im Lande Bremen speziell für Klassenarbeiten einen Bewertungsschlüssel gibt, nach dem man sich richten kann? Falls ja, wo kann ich diesen finden?
Vielen Dank für Eure Antworten!

Weiß jemand, ob es im Lande Bremen speziell für
Klassenarbeiten einen Bewertungsschlüssel gibt, nach dem man
sich richten kann? Falls ja, wo kann ich diesen finden?

Der Lehrer ist zu jeder Zeit gehalten, seine Bewertungsmaßstäbe transparent zu machen. Sein gegenwärtiger Stil würde nach ASchO-Grundsätzen qualifiziert werden als „aus dem Rahmen fallend“, und ist auf jeden Fall anfechtbar. Streng genommen könnte es sich hier bereits um ein Dienstvergehen handeln (das zu erläutern, führt hier zu weit), das eine Fachaufsichtsbeschwerde rechtfertigt. Es geht nicht an, daß bei 99% bereits eine Note schlechter gegeben wird. Ebensowenig, daß durch ein nicht-ausgefülltes Arbeitsblatt die Gesamtnote leidet (wenn ich Sie richtig verstanden habe).
Sollte es sich hierbei um Hausaufgaben handeln, ist die Benotung ohnehin diskutabel, möglicherweise nicht rechtens (so ist es zumindest in NRW).
Erkundigen Sie sich telefonisch bei der vorgesetzten DIenstbehörde (Dienstaufsicht). Telefonnummer hat das Sekretariat der Schule.
Anlaufstelle für Beschwerden oder Widersprüche (das sind Verwaltungsakte, z. B. bei Zeugnisangelegenheiten) ist der Schulleiter. Sie müssen nicht unbedingt mit dem Lehrer sprechen. Anlaufstelle für Schlichtungsverfahren ist die SChulkonferenz. Sprechen SIe auf jeden Fall auch mit dem Elternvertreter Ihrer Klasse, ein Alleingang muß nicht sein.

Gruß

jo perrey (Ex-Gymnasiallehrer / Sachverständiger Schulrecht)