Guten Tag,
hab eine simple Frage zur Wohnflächenberechnung, auf die ich trotz intensiver Recherche im Internet und Studiums der Wohnflächenverordnung keine klare Antwort fand:
Zählt ein bewohnter Kellerraum zur Wohnfläche oder nicht?
Der Kellerraum ist nicht von der Wohnung abgetrennt und durch eine in der Wohnung liegende Treppe erreichbar. Er liegt zu 100% im Keller und hat Fenster sowie Lichtschacht und ist beheizt.
Im Bauplan ist der Raum als Keller deklariert, genauso wie die Kellerräume der anderen Eigentümer, die ja auch nicht zur Wohnfläche gehören.
Werd nicht schlau aus den Angaben dass Kellerräume grundsätzlich nicht zur Wohnfläche gehören, aber in der Wohnung(ebenerdig) liegende Nutz- oder Hobbyräume schon.
Es geht um die erstmalige Erstellung der Verteilungsschlüssel für die Berechnung von Heizung, Warmwasser, Versicherungen etc.
Danke im Voraus für die Antworten.
Carrie