Bewohnter Keller als Wohnfläche?

Guten Tag,

hab eine simple Frage zur Wohnflächenberechnung, auf die ich trotz intensiver Recherche im Internet und Studiums der Wohnflächenverordnung keine klare Antwort fand:
Zählt ein bewohnter Kellerraum zur Wohnfläche oder nicht?
Der Kellerraum ist nicht von der Wohnung abgetrennt und durch eine in der Wohnung liegende Treppe erreichbar. Er liegt zu 100% im Keller und hat Fenster sowie Lichtschacht und ist beheizt.
Im Bauplan ist der Raum als Keller deklariert, genauso wie die Kellerräume der anderen Eigentümer, die ja auch nicht zur Wohnfläche gehören.
Werd nicht schlau aus den Angaben dass Kellerräume grundsätzlich nicht zur Wohnfläche gehören, aber in der Wohnung(ebenerdig) liegende Nutz- oder Hobbyräume schon.
Es geht um die erstmalige Erstellung der Verteilungsschlüssel für die Berechnung von Heizung, Warmwasser, Versicherungen etc.

Danke im Voraus für die Antworten.

Carrie

Ein nach den geltenden Bauvorschriften bewohnbarer Raum (Deckenhöhe, Fenster, Heizung) gehört dann auch zur „Wohnfläche“.

Kleiner Aufreger
Hallo,

eine in der Wohnung liegende Treppe erreichbar. Er liegt zu
100% im Keller und hat Fenster sowie Lichtschacht und ist
beheizt.

Ein beheizter Raum (hoffentlich mit Verbrauchszähler!) und nun wird überlegt ob man zum Heizen die Kosten vom Nutzer erstattet bekommt!

Christian

Hallo Birk,

danke für die Auskunft. Darf ich fragen auf welche Quelle du deine Antwort beziehst?

Carrie

Hallo Christian,

versteh deine „Aufregung“ nicht.
Es geht doch überhaupt nicht um irgendeine Kostenerstattung von einem Nutzer (bin selber Eigentümer und Nutzer), sondern es ging in meiner Frage ausschließlich um die Wohnflächenberechnung und ob beheizte/bewohnte Kellerräume da zu 100% einberechnet werden.

Steht klar formuliert in meiner Anfrage.
Also bitte nicht grundlos aufregen.

Carrie

Hallo,

versteh deine „Aufregung“ nicht.
Es geht doch überhaupt nicht um irgendeine Kostenerstattung
von einem Nutzer (bin selber Eigentümer und Nutzer), sondern
es ging in meiner Frage ausschließlich um die
Wohnflächenberechnung und ob beheizte/bewohnte Kellerräume da
zu 100% einberechnet werden.

Im Ursprung stand:
Es geht um die erstmalige Erstellung der Verteilungsschlüssel für die Berechnung von Heizung, Warmwasser, Versicherungen etc

Also sind doch hier Kosten irgendwie aufzuteilen. Wenn man Energie nutzt muß man dafür auch die Kosten tragen, egal ob als Eigentümer oder als Mieter. Da spielt es keine Rolle ob Keller oder 2. Obergeschoss.

Christian

Hallo,
vielleicht hilft der link weiter: http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen…

MfG

Danke für den Link.

Ich bin auf ihn bei meinen eigenen Recherchen auch schon gestossen, leider gibt auch er mir keine wirkliche Antwort.
Überall (einschl. Wohnflächenverordnung) werden Kellerräume ausdrücklich ausgeschlossen, von bewohnten Kellern ist nirgends die Rede.
Natürlich kann man „logischerweise“ davon ausgehen dass man bewohnte Keller ganz oder teilweise zur Wohnfläche zählen kann, aber es muß dazu doch irgendwo eine gesetzliche Grundlage geben, und die kann ich einfach nicht finden.

Trotzdem danke für den link - in der Hoffnung auf weitere Antworten.

Carrie

Hallo Birk,

danke für die Auskunft. Darf ich fragen auf welche Quelle du
deine Antwort beziehst?

_"Teil IV
Wohnflächenberechnung

§ 42 Wohnfläche

(1) Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören."_

http://www.immopilot.de/Lexikon/Immobiliengesetze/II…

Der Absatz _"(4) Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von

  1. Zubehörräumen; als solche kommen in Betracht: Keller, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Trockenräume, Schuppen (Holzlegen), Garagen und ähnliche Räume;"_
    bezieht sich ja ausdrücklich auf einen „Keller“ und nicht auf einen Wohnraum.

IANAL, aber ich sehe da keinen Interpretationsspielraum.

Hallo Carrie,
na ja, Logik und Gesetzgebung passt nicht immer.
Wenn es in der Wohnflächenverordnung nicht drin steht, dann gibt es kein anderes Gesetz wo es explizit festgelegt ist.

MfG

Danke dir.
Bleib ich wohl leider im Ungewissen:frowning:
Für sämtliche extrem seltenen Kämmerlein gibt es eine Zeile in der Wohnflächenverordnung, aber für den meiner Meinung nach häufigen Fall des bewohnten Kellers ist nirgends was zu finden.
Trotzdem danke fürs Bemühen.

Carrie

Bleib ich wohl leider im Ungewissen:frowning:

Warum, die Verordnung ist in deinem Fall völlig eindeutig?

Für sämtliche extrem seltenen Kämmerlein gibt es eine Zeile in
der Wohnflächenverordnung, aber für den meiner Meinung nach
häufigen Fall des bewohnten Kellers ist nirgends was zu
finden.

Du schreibst: „Der Kellerraum ist nicht von der Wohnung abgetrennt und durch eine in der Wohnung liegende Treppe erreichbar.“

und die Wohnflächenberechnungsvorschrift sagt:

„(1) Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören.“

Jetzt musst Du also klären, ob der Kellerraum *ausschließlich* zu deiner Wohnung gehört. Wenn ja = Wohnfläche.

Deine Verwirrung ruht vermutlich auf dem Satz der Wohnflächenverordnung "(4) Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von

  1. Zubehörräumen; als solche kommen in Betracht: Keller, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Trockenräume, Schuppen (Holzlegen), Garagen und ähnliche Räume;"

Aber das entscheidende Wort ist hier „… kommen in Betracht…“, also in hochdeutsch „Kellerräume KÖNNEN reine Zubehörräume sein“ (müssen aber nicht). Da hier die wohnliche Nutzung klar von dir festgestellt wird und der Raum zwar im Keller liegt aber eben kein „Keller“ im Sinne eines unbewohnten „Zubehörraumes“ ist, ist er klar Wohnfläche.

Eigentlich nicht so schwer. Schwierig wird es, wenn der Raum nicht ausschließlich zur Wohnung gehört.