Bewusste Überweisung auf fremdes Konto

Liebe/-r Experte/-in,

ich finde viele Antworten zu der Frage, wie man vorgeht, wenn man auf seinem Konto einen Betrag vorfindet, der offensichtlich versehentlich überwiesen wurde.Ich finde aber nirgends eine Antwort auf die Frage, wie man sich verhält, wenn jemand nicht versehentlich, sondern absichtlich, oohne irgendeine Verpflichtung dazu, und ohne das Einverständnis des Empfängers einzuholen, einen bestimmten Betrag auf ein fremdes Konto, sagen wir, auf das Konto eines Mandanten, überweist. Nehmen wir an, dass er das tut, um seinerseits zu einem finanziellen Vorteil zu kommen, oder dass er das tut, um irgendeinen Sachverhalt vor dem Empfänger zu verschleiern. Wem gehört das Geld? Wem ggf. die Zinsen?

Ich bin sehr neugierig auf eine kompetente Antwort…

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo CKrueger,

ich bin ja nun kein Rechtsexperte und Deine Angaben sind sehr vage.

Darum kann ich Dir keine verünftige Antwort auf Deine Anfrage geben.

Besten Gruß

Jörg

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe die Angaben absichtlich vage gehalten, weil ich den Hinweis, daß man nur abstrakte Fragen stellen soll, wohl zu genau genommen habe.

Darf ich es nochmals versuchen, diesmal konkreter?

Es geht darum, daß mein Steuerberater die Abgabe der Erklärung versäumt hat und ich deshalb einen wahnsinnig überhöhten geschätzten Bescheid vom Finanzamt bekommen habe. Diesen Bescheid hat der Steuerberater unterschlagen, ich habe erst beim Finanzamt davon erfahren. Der Steuerberater hat mich monatelang mit Ausreden hingehalten und meine Steuerschuld sowie meine erhöhten Vorauszahlungen bei der Finanzkasse ohne mein Wissen einbezahlt, um den Sachverhalt zu verschleiern und, wie er später einräumte, wegen der lukrativen Zinsen, die das Finanzamt bei Rückzahlungen auszahlt, einzustreichen. Durch mein Dazwischenfunken beim Finanzamt ist diese Rechbung aber nicht aufgegangen. Nun habe ich aufgrund seiner Zahlungen und eines nun korrigierten Bescheides ein hohes Guthaben beim Finanzamt. Ich überlege nun, ob ich die von ihm bezahlten Beträge und/oder die Zinserträge erstatten muss.

Besser jetzt?

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe die Angaben absichtlich vage gehalten, weil ich den Hinweis, daß man nur abstrakte Fragen stellen soll, wohl zu genau genommen habe.

Darf ich es nochmals versuchen, diesmal konkreter?

Es geht darum, daß mein Steuerberater die Abgabe der Erklärung versäumt hat und ich deshalb einen wahnsinnig überhöhten geschätzten Bescheid vom Finanzamt bekommen habe. Diesen Bescheid hat der Steuerberater unterschlagen, ich habe erst beim Finanzamt davon erfahren. Der Steuerberater hat mich monatelang mit Ausreden hingehalten und meine Steuerschuld sowie meine erhöhten Vorauszahlungen bei der Finanzkasse ohne mein Wissen einbezahlt, um den Sachverhalt zu verschleiern und, wie er später einräumte, wegen der lukrativen Zinsen, die das Finanzamt bei Rückzahlungen auszahlt, einzustreichen. Durch mein Dazwischenfunken beim Finanzamt ist diese Rechnung aber nicht aufgegangen. Nun habe ich aufgrund seiner Zahlungen und eines nun korrigierten Bescheides ein hohes Guthaben beim Finanzamt. Ich überlege nun, ob ich die von ihm bezahlten Beträge und/oder die Zinserträge erstatten muss.

Besser jetzt?

Hallo CKrueger,

wenn Dein Steuerberater die Zahlungen mit seinem eigenen Geld vorgenommen hat, ist es von meinem Empfinden her immer noch sein Geld. Auch die Zinsen sind ihm zuzuschreiben. Ich denke, er käme dahinter, wenn Du das ihm unterschlagen wolltest. Hat er die Vorauszahlungen mit Deinem Geld vorgenommen, ist und bleibt es Dein Geld, nebst der Zinsen.

Besten Gruß

Jörg

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
debbymo