Bezahlen ohne Rechnung

Hallo,
wenn ich etwas im Internet bestelle, und der Verkäufer will sein Geld per Vorkasse,
kann ich verlangen, das ich zum bezahlen eine Rechnung erhalte oder ist es ok
die Rechnung erst später mit der Ware zu bekommen?
Ich dachte immer die Rechnung ist die Basis für die Bezahlung?!
Danke

Wenn die Ware kommt, ist eine Rechnung/Quittung dabei.

Wenn es sich um eine Firma und nicht um eine Privatperson handelt.

Bei einer Firma sowieso.

Auch alle anderen seriösen Privatpersonen machen so etwas.

…erhalte ich vom Verkäufer eine Nachprüfbare Adresse und eine Telefonnummer unter der ich ihn jederzeit erreichen kann. Wenn weder das Eine noch das Andere nach sorgfälltiger überprüfen gegeben ist, würde ich auf keinen Fall etwas kaufen.
Ausser ich bin so Blauäugig und habe Geld zu verschenken.
Vorab eine Rechnung zu verlangen? Warum eigentlich nicht? Was spricht dagegen, vor allem wenn es eine Firma ist und du deine Bestellung schon schriftlich aufgegeben hast.
Wenn der Verkäufer dir etwas verkaufen will, muß er darum bemüht sein vertrauen aufzubauen. Wenn im das nicht gelingt…Finger weg.

MfG kheinz

Was genau unterscheidet denn eine Rechnung von einer formlosen Aufforderung, Geld für eine Leistung zu erbringen? Doch wohl genau das, was gem. § 14 UStG in eine Rechnung gehört. Und da dieser Paragraph nur für Unternehmer gilt, ist es bei einer Privatperson vollkommen ausreichend, wenn diese den Käufer formlos auffordert, den bestimmten Betrag für die Leistung zu zahlen.

Na ja, es handelt sich hier um eine kleine Firma, die bei einem Großen EDV Hersteller etwas bestellt hat.
Dieser will nun erst das Geld, dann bekommen wir die Rechnung.
Ich bin nicht sicher ob das legal ist. Obwohl die Firma mit Sicherheit nicht unseriös ist.
Ich ärger mich nur über die komplizierte Handhabung. Wir können die Buchung erst einer Rechnungsnr. zuordnen, wenn wir längst bezahlt haben. Wenn das erlaubt ist, ok. Aber wenn es ‚eigentlich‘ nicht erlaubt ist möchte ich denen das Mitteilen.

Ist es. Wenn überhaupt eine Rechnung ausgestellt werden muß, muß das nach dem Umsatzsteuergesetz innerhalb von sechs Monaten erledigen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Bei Privatpersonen, die ihre Sachen verkaufen, dürfte auch das kein Problem sein. Man kann mit über Fastbill auf die Schnelle Rechnungen erstellen. Für Steuererklärungen wäre das auch empfehlenswert.