Bei einem Unfall, rechts vor links, habe ich ( auf dem Roller) den Taxi Fahrer übersehen. Er kam von rechts auf mich zu und ich kriege schuld. Nicht angehalten auf einer ampellosen Kreuzung.
Würde die Berufsgenossenschaft Schmerzensgeld bei einem Unfall auf dem weg in die Arbeit Zahlen obwohl ich unrecht hatte?
Hallo!
Nein.
BG zahlt kein Schmerzensgeld, das muss nur ein Unfallverursacher/dessen Versicherung zahlen, hier also nicht.
BG zahlt natürlich sonstige Kosten, Heil-und Behandlungskosten,Reha und Verdienstausfall, weil das ein Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit war.
Falls nicht der Fall, würde die Krankenkasse das bezahlen.
Nur kein Schmerzensgeld.
MfG
duck313
danke das war sehr hilfreich.
BG zahlt kein Schmerzensgeld, das muss nur ein
Unfallverursacher/dessen Versicherung zahlen, hier also nicht.
BG zahlt natürlich sonstige Kosten, Heil-und
Behandlungskosten,Reha und Verdienstausfall, weil das ein
Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit war.
Dass die gesetzliche Unfallversicherung für die Begleichung des Verdienstausfalls zuständig ist, wäre mir neu. Den zahlt zuerst der Arbeitgeber, dann die Krankenversicherung - und beide können beim Unfallverursacher Regress nehmen.
smalbop
Hallo,
Dass die gesetzliche Unfallversicherung für die Begleichung des Verdienstausfalls zuständig ist, wäre mir neu.
Na dann hast Du heute was Neues gelernt.
Den zahlt zuerst der Arbeitgeber,
Naja, der zahlt es sowieso, denn er zahlt ja auch die Beiträge ;o)
dann die Krankenversicherung - und beide können beim Unfallverursacher Regress nehmen.
Wenn es denn einen gibt. Das mag in diesem Fall so sein, ist bei Arbeitsunfällen aber nicht immer so. Und wenn es ein Arbeitsunfall war, dann zahlt die BG Verletztengeld. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__45.html Die Krankenkasse hat damit insofern zu tun, dass das über sie abgewickelt wird.
Grüße
Dass die gesetzliche Unfallversicherung für die Begleichung des Verdienstausfalls zuständig ist, wäre mir neu.
Na dann hast Du heute was Neues gelernt.
Dann präzisiere ich meinen Einwand: Dass die gesetzliche Unfallversicherung bis zum Eintritt der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Begleichung des Verdienstausfalls zuständig ist, wäre mir neu.
Auf den Anspruch auf Verletztengeld wird gezahltes Arbeitsentgelt angerechnet, so dass die Zahlung erst mit Ablauf der Entgeltfortzahlung beginnt. Im Endeffekt zahlt der Arbeitgeber also in den ersten sechs Wochen direkt - und ist also auch der Geschädigte. Die pauschale Behauptung (von duck313), die Sozialkassen würden den Verdienst nach dem Unfall weiterzahlen, trifft jedenfalls nicht zu.
Gruß
smalbop
Hallo,
Dass die gesetzliche Unfallversicherung für die Begleichung des Verdienstausfalls zuständig ist, wäre mir neu.
Na dann hast Du heute was Neues gelernt.
Dann präzisiere ich meinen Einwand: Dass die gesetzliche Unfallversicherung bis zum Eintritt der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Begleichung des Verdienstausfalls zuständig ist, wäre mir neu.
Genau, vorher gibt es ja auch gar keinen Verdienstausfall, der zu ersetzen wäre.
Den Schaden hat in dieser Zeit der AG, der sich dann ggf. an einen vorhandenen schadenersatzpflichtgen Verursacher wenden kann.
Grüße