Hallo Alle,
hatte einen selbstverschuldeten Verk-Unfall, der von meiner Vollkaskoversicherung, abzüglich der Selbstbeteiligung, abgewickelt wurde.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ich im Rahmen der Vollkasko-Versicherung auch einen Anspruch auf Erstattung eines Wertverlustes meines Fahrzeuges hätte ??
Danke im voraus.
MfG HuPra
Hallo!
Lies Deine Versicherungsbedingungen zur Kasko durch, wenn Du einen bestimmten Vertragstyp hast, dann wird auch bei Kaskoschäden genau das ersetzt was auch bei Haftpflichtschäden ersetzt werden würde.
Normal eben nicht, denn bei Kasko gilt nur das vereinbarte. Es gibt keine gesetzliche Haftung wie bei Haftpflicht( z.B. Leihwagen, Wertverlust).
MfG
duck313