Bezahlt meine Versicherung mir einen Fahrradsattel

Ich Leihe öfter mal das Fahrrad von meiner Mutter um zum Bahnhof oder nach Hause zu fahren…
jetzt habe ich es über eine Nacht dort stehen lassen und als ich heute aus dem Zug stieg hat irgendein Volldepp da den Sattel + die Stange von dem Sattel geklaut (oder halt abgeschraubt) . Das Fahrrad war abgeschlossen. Bezahlt das meine Versicherung irgenwie?

… wenn du eine Versicherung hast, die Fahrrad- bzw. -teilediebstahl versichert hat, vielleicht. Schau’ in der Hausratversicherung deiner Mutter nach, ob Fahrräder überhaupt dabei sind (entweder extra erwähnt oder ein alter Vertrag). Dann Schadenmeldung abgeben. Ist eventuell viel Mühe für wenig Lohn, wenn es nicht gerade ein Super Sattel war.

hallo laura,

an welche versicherung denkst du? hast du eine dienbstahlversicherung für´s rad? dann die agb´s dort lesen…

haftpflicht: geliehene und in obhut befindliche gegenstände sind nicht versichert.

hausrat: wenn fahraddiebstahl eingeschlossen (in dem fall bei deiner mutter), schaden dort einreichen. ob teildiebstahl versichert ist, hängt vom vertrag ab.

hoffe, geholfen zu haben, maxxler71

Hallo wenn die Fahrraddiebstahlklausel greift ist auch -in der regel- der Diebstahl von teilen des Rades mitversichert. (Hausratversicherung)
Bitte aber die zeitliches Beschränkungen in der police beachten.
mfG fedud

Die einzige Versicherung die einspringen könnte/würde, ist die Hausratversicherung Ihrer Mutter.
Und zwar wenn:

  1. Fahraddiebstahl (FD) als Deckung mit enthalten ist.
  2. Die Versicherung keinen sogenannten Nachtzeitausschluß für Fahraddiebstähle (FD) vornimmt
  3. Die Versicherung auch den (Teil-)Diebstahl des Sattels als Diebstahl im Sinne der Bedingungen sieht.

Am besten:
A) Ihre Mutter nach einer existierenden Hausratversicherung fragen.
B) Wenn eine vorhanden ist, bei dieser unter Angabe der Versicherungsnummer anrufen und nachfragen, ob FD gedeckt ist und ob es einen Nachtzeitausschluß gibt.
C) Wenn FD gedeckt und Nachtzeitausschluß nicht vereinbart, den Schaden bei der Versicherung melden und um erstattung bitten.

Hallo Laura,
Fahrräder sind, sofern versicgert,
nur von 06:00h - 22:00h "draußen versichert.
Darüberhinaus nur, wenn der Gebrauch nicht beendet ist.
Hierbei sind natürlich auch Einzelteile des Rades versichert.
MfG Egon Wiese

Bewegliche und einzelne Sachen am Fahrrad sind nicht versichert. Aber bitte direkt bei der Hausratversicherung anrufen, ggf. gibts Kulanzzahlung.

Hallo,
wer ziemlich sicher zahlen würde, wäre die Hausratversicherung Deiner Mutter, sofern Fahrraddiebstahl mitversichert ist. Dort ist dann idR. auch Teilentwendung (also Entwendung von Teilen) versichert.

Eine Deiner Versicherungen sehe ich nicht in der Leistungspflicht,
viele Grüße
Andreas

Wenn Du eine Versicherung hast, wo das Fahrrad irgendwie gegen Diebstahl und/oder Beschädigung versichert ist, wird die das sicher irgendwie bezahlen. Sorry - eine detailiertere Antwort war bei dieser Fragestellung einfach nicht drin ;o)

Hallo Laura,

also zunächst müsste in deiner Hausratversicherung Fahrraddiebstahl miteingeschlossen sein.
In einigen Fällen ist der Diebstahl in der Zeit von 22-6 Uhr, wenn das Fahhrad über Nacht draußen abgestellt ist, nicht versichert.
Da musst du mal im Vertrag schauen, ob diese KLausel enthalten ist.
Der Diebstahl von Fahrradteilen ist ansonsten versichert.

Hallo,

wenn Du in Deiner Hausrat Fahrraddiebstahl mit inbegriffen hast, zahlen sie den Diebstahl bei Totalverlust, jedoch nicht NUR den Sattel.

Eine möglichkeit hast Du, es über Kulanz zu probieren.

Was aber eher nicht klappen wird, ist aber ein Versuch wert.

Kann mir vostelln wies dir jetzt geht.
Da freu ich mich aber dir eine positive Mitteilung machen zu können:
Fahrraddiebstahl ist in der Regel in der Hausratversicherung bis zu 1% der Versicherungssumme (z. B. bei Versicherungssumme 100000 € sind 1000 € abgesichert pro Versicherungsfall) mitversichert. Natürlich kommt das auf den Vertrag und die Gesellschaft an.
Voraussetzung ist, dass das Fahrrad abgeschlossen war. D. h. angekettet o. Ä.
Gut wäre es, wenn du eine Diebstahlanzeige bei der Polizei vorliegen hättest.
Wenn nicht, reguliert das dein Versicherer aber wahrscheinlich auch so. Allerdings musst du eine Rechnung des Fahrradsattels vorlegen, oder eine des Fahrrads.
Solltest du diese nicht mehr haben, dann leg der Versicherungsgesellschaft doch einfach den neuen Beleg vom Kauf des neuen Sattels vor und schildere den Fall.
Du hast sehr gute Chancen, dass du diesen Schadensfall gezahlt bekommst.

Ich hoffe ich konnte dir helfen. - Aber ich mach es ja gern :wink:
Wär lieb, wenn du mir eine Mail schickst, wie der Fall ausgegangen ist und bei welcher Gesellschaft das war. - Würde mich interessieren…

an sonsten viel Glück.

LG

Jeapea