Hallo zusammen,
der Rechtsanwalt sagt dem Mandanten in einem Beratungsgespräch, dass dieser mit der Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg hat.
Der Mandant erhält für das Beratungsgespräch eine Rechnung i. H. v. 150 €. Diese Rechnung reicht der Mandant an seine RSV weiter, mit der Bitte um Kostenübernahme. Die RSV teilt dem Mandanten mit, dass diese das Beratungsgespräch nicht bezahlt, weil das Ergebnis dieses Beratungsgesprächs „keine Aussicht auf Erfolg“ gewesen ist und in einem solchen Fall die RSV das Beratungsgespräch nicht bezahlt.
Der Mandant ging davon aus, dass die RSV auch in solchen Fällen die Kosten für ein Beratungsgespräch übernimmt, weil wofür hat der Mandant denn eine RSV abgeschlossen, wenn nicht auch für solche Fälle?
Hat die RSV Recht oder ist sie zur Kostenübernahme dieses Beratungsgesprächs verpflichtet, auch wenn dem Mandaten vom Anwalt mitgeteilt wurde, dass er mit dieser Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg hat?
Wenn die RSV Recht hat, und der Mandant dennoch sein Glück versuchen will, muss der Mandant wohl auch sämtliche Folgekosten für den Anwalt und für ein evtl. (verlorenes) Gerichtsverfahren selbst bezahlen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU