Bezahlt RSV bei keine Aussicht auf Erfolg?

Hallo zusammen,

der Rechtsanwalt sagt dem Mandanten in einem Beratungsgespräch, dass dieser mit der Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg hat.

Der Mandant erhält für das Beratungsgespräch eine Rechnung i. H. v. 150 €. Diese Rechnung reicht der Mandant an seine RSV weiter, mit der Bitte um Kostenübernahme. Die RSV teilt dem Mandanten mit, dass diese das Beratungsgespräch nicht bezahlt, weil das Ergebnis dieses Beratungsgesprächs „keine Aussicht auf Erfolg“ gewesen ist und in einem solchen Fall die RSV das Beratungsgespräch nicht bezahlt.

Der Mandant ging davon aus, dass die RSV auch in solchen Fällen die Kosten für ein Beratungsgespräch übernimmt, weil wofür hat der Mandant denn eine RSV abgeschlossen, wenn nicht auch für solche Fälle?

Hat die RSV Recht oder ist sie zur Kostenübernahme dieses Beratungsgesprächs verpflichtet, auch wenn dem Mandaten vom Anwalt mitgeteilt wurde, dass er mit dieser Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg hat?

Wenn die RSV Recht hat, und der Mandant dennoch sein Glück versuchen will, muss der Mandant wohl auch sämtliche Folgekosten für den Anwalt und für ein evtl. (verlorenes) Gerichtsverfahren selbst bezahlen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallöchen - schönen Sonntag, auch wenn die Antwort nicht glücklich machen wird.
Erst einmal muss geklärt werden, um welches Rechtsgebiet es sich handelt; ob also
die Angelegenheit ü b e r h a u p t unter Rechtsschutzleistung fällt ?
Strafrecht ? Zivilrecht ? Dann gibt es im Vertrag auch noch einen Beratungs-RS ohne
Prüfung der Erfolgsaussicht. Kommt also sehr auf den abgeschlossenen Vertrag an.
Welcher RS-Versicherer ?
Ich glaube wir müssen noch einmal zusammen kommen !
Manfred

Ich bitte Sie, das sind Rechtsfragen und dürfen nur von einem Rechtsanwalt beantwortet werden.
Gruß
Karl Rapp

Als Tipp meinerseits: Bevor man zum Rechtsanwalt geht, noch sicherheitshalber bei der Versicherung nachfragen, was übernommen wird und was nicht. Personen, die seit langem eine RSV haben und sie noch nie gebraucht haben, sind sich bei Sachen wie Selbstbeteiligung und sonstigen Konditionen nicht mehr im Klaren und sollten sich wie gesagt noch einmal über diese erkundigen.

Viele Grüße

Ja, das ist nicht so einfach mit ja oder nein zu beantworten, wie schon andere hier geschrieben haben.
Wenn die Art der RSV den jeweiligen Fall generell nicht versichert hat (z.B. wenn Mietrecht, Erbrecht, Urheberrecht / Immaterielle Güter, etc. nicht unter diese Vers. fallen) ist vermutl. auch das Beratungsgespräch dazu nicht versichert. Bei meiner Vers. hab’ ich z.B. ein Beratungsgespräch p. Monat um 50,- € (bei einem Anwalt der Versicherung) includiert, aber ich kann mich nicht von einem Staranwalt dahingehend beraten lassen ob ich eine Copyright-Klage gegen die Stones gewinnen würde, weil ich auch einmal sowas ähnliches wie „Satisfaction“ gemurmelt hab’ … nicht nur weil es kaum Erfolgsaussichten gäbe, sondern vor allem weil ich 1.) gar nicht gegen Urheberrechtsfälle versichert bin und 2.) den Schadensfall nicht vorher gemeldet habe …
Um sowas auch nur halbwegs seriös beantworten zu können müßte man die Details genau kennen.

Hallo,

der Rechtsanwalt sagt dem Mandanten in einem Beratungsgespräch, dass dieser mit
der Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg hat.

Sinnvoll wäre, wenn der Versicherungsnehmer zuerst einmal seinen Rechtsschutzversicherer kontaktiert.
Bei vielen Rechtsschutztarifen ist eine telefonische Beratung für alle privaten Rechtsschutzfälle beim Rechtsschutzversicherer eingeschlossen.
Hier kann man sich vorab beraten lassen, und erhält auch u.U. die sofortige Zusage,
dass die erforderlichen Kosten für diesen Rechtsstreit übernommen werden.

Falsch wäre es den Versicherungsmittler danach zu fragen, denn dieser darf hierzu keine Auskunft erteilen.

Wenn man so vor geht, kommt es nicht zu solchen Überraschungen wie in deinem Text
zu lesen ist.

Gruß Merger

„Empower Your Dream“

Hallo Unbeugsamer,

in Versicherungs-/Rechtsfragen empfehle ich, einen entsprechenden Fachmann für diese Sachgebiete zu befragen. Ich bin ein solcher nicht.

Grundsätzlich halte ich es für zukunftsweisend, das eigene Leben so zu leben, daß die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten (und Versicherungen) unnötig ist.

Allen Erfolg, allen Segen  *INGO* :smile: