Bezahlte Feiertage bei Teilzeit

Hi,

meine Frau hat einen Arbeitsvertrag mit 20h pro Monat.

Die Wochentage sind hierbei nicht fest gelegt, im Normalfall sind es Mo, Di, Do, Fr, Sa. immer Vormittags.

Was ist jetzt an Feiertagen? Werden diese bezahlt oder macht man dann an dem Tag Minusstunden?

Wie schaut das rechtlich aus?

Danke!

Gruß
Cambo

Hallo,

es kommt hier nicht nur auf den Arbeitsvertrag an, sondern auch auf die konkrete und praktische Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitet die ANin also nachweisbar idR an bestimmten Wochentagen, dann hat sie auch bei „Arbeit auf Abruf“ bzw. „Kapovaz“-Arbeit Anspruch auf Arbeitsbefreiung mit Vergütung gem. § 2 EFZG, wenn ein Feiertag auf einen dieser üblichen Arbeitstage fällt. (BAG 5 AZR 245/00 vom 24.10.2001)
https://www.jurion.de/urteile/bag/2001-10-24/5-azr-245_00/

&Tschüß
Wolfgang