Howdy allerseits,
Halter X eines Fahrzeugs bekommt an Tag 5 ein Schreiben zugestellt, in dem er aufgefordert wird, die Fahrerin seines Fahrzeuges zu benennen. Diese waere an Tag soundso x km/h zu schnell gefahren.
Das Bild wäre total ueberbelichtet und man koennte auf der Kopie rein gar nichts erkennen. Also schriebe X am selben Tag an die angegebene Mailadresse mit der Bitte um Zusendung des Bildes im Original mit dem Hinweis, die Antworten (auch z.B. eine Ablehnung des Wunsches) per E-Mail zu kommunizieren.
Der Amtsschimmel wuerde sich dann tagelang nicht melden. Um weiteren Ungemach zu vermeiden, zahlt X am Tag 11 die „Strafe“.
Weitere 7 Tage spaeter käme ein Schreiben per Normalpost mit Datum 5 (also dem Datum der E-Mail) als Antwort „mit der Befragung als Zeuge wurde kein OWidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Vorgang ist abgeschlossen“.
Frage nun: Müsste, da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte und das Verfahren wohl eingestellt wurde, der gezahlte Betrag zurueckgezahlt werden?
Gruss
E.