Angenommen eine Stelle als Regalauffüller:
Vertraglich festgelegt sind X Tage die Woche, jeweils S Stunden, die jedoch effektiv variabel ist (je nach Umfang der Lieferung). Ein grundsätzlicher (mindest) Stundenlohn ist festgelegt, sollte das Team aber in einem Monat aber insgesamt schneller sein als normalerweise für die jeweiligej Lieferungen veranschlagt war, wird als Prämie ein höherer Stundenlohn gezahlt. (Sollte das Team langsamer sein, wird der ‚normale‘ Studenlohn veranschlagt.)
Da die Arbeitszeiten nach Ladenschluss liegen, ist es möglich, dass die Arbeitszeit über 22h hinaus geht und Nachtzuschlag gezahlt werden muss.
Wieviel Prozent des Stundenlohns muss dieser Nachtzuschlag mindestens sein?
Hat die Prämie einen Einfluss auf den Nachtzuschlag oder richtet sie sich nach dem „normalen“ Studenlohn?
Bei Krankheit oder Urlaub, muss, soweit ich die Gesetzeslage verstehe, die tatsächliche Arbeitszeit des Tages gezahlt werden.
Kann dies zum normalen Studenlohn geschehen, oder muss der Lohn auch an diesen Tagen die Prämie berücksichtigen? Wie sieht es mit dem Nachtzuschlag aus?
Feiertage:Sollte ein Arbeitstag auf den Feiertag fallen, muss er bezahlt werden. Was aber wenn der Feiertag direkt vor oder nach den Arbeitstag fällt, deshalb keine Lieferung kommt, und ergo nicht gearbeitet wird?